Die Bereifung eines Fahrzeugs hat erheblichen Einfluss auf Sicherheit und Fahrspaß. Aufgrund der jahreszeitlich bedingten Veränderungen hinsichtlich Temperatur, Straßen- sowie Wetterverhältnissen ist der saisonale Wechsel zwischen Sommer- und Winterreifen unverzichtbar. Lesen Sie hier zentrale Fakten, die für Kauf und Nutzung wichtig sind.
1. Die Winterreifenpflicht gilt Kalender unabhängig!
Es gibt zwar keine kalendarische Winterreifenpflicht, die Vorschriften hinsichtlich des Fahrens mit Winterreifen sind aber dennoch klar geregelt. Gemäß § 2 Absatz 3a StVO müssen bei Glatteis, Eisglätte, Reif glätte, Schneematsch und Schneeglätte wintertaugliche Reifen gefahren werden. Zu welcher Jahreszeit gefahren wird, spielt eine untergeordnete Rolle. Was zählt, sind die Straßenverhältnisse. Vorgeschrieben, sind Reifen mit dem Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Für Reifen mit der M+S Kennzeichnung gilt eine Übergangsfrist. „Bis zum 31. Dezember 2017 hergestellte Reifen, die die Kennzeichnung M+S aufweisen, dürfen übergangsweise noch bis zum 30. September 2024 bei winterlichen Verhältnissen gefahren werden“, so der Hinweis im Reifenkaufratgeber. Auf der Internetseite finden Sie neben praktischen Tipps zur Reifenauswahl eine Übersicht mit Vergleichssiegern.
2. Bei Missachtung drohen Bußgelder und Punkte!
Autofahrer, die bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt werden, müssen ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro zahlen und erhalten einen Punkt in Flensburg. Wesentlich härter fallen die Strafen bei einem Unfall aus.
3. Mindestprofiltiefe bietet kein Maximum an Sicherheit!
Die gesetzlich geregelte Mindestprofiltiefe in Deutschland und Europa beträgt 1,6 Millimeter. Ein Höchstmaß an Sicherheit bringt ein solches Profil nicht. Um beispielsweise auf verschneiter Fahrbahn oder bei starker Nässe die Risiken für Kontrollverluste zu minimieren, ist bei Winterreifen eine Profiltiefe von vier Millimeter empfehlenswert, bei Sommerreifen drei Millimeter.
4. Alte Reifen sind ein Sicherheitsrisiko!
Die technischen Eigenschaften des Gummis von Reifen verändert sich mit den Jahren. Er wird spröde, die Qualität lässt nach. Die Folgen: Der Bremsweg verlängert sind, Haftung und Traktion lassen nach. Im Straßenverkehr können diese Veränderungen verheerende Auswirkungen haben. Um in Sachen Sicherheit keine Kompromisse einzugehen, sollten Reifen deshalb nach sechs Jahren durch einen neuen Satz ausgetauscht werden. Hochwertige Pneus halten womöglich bis zu zehn Jahre, eine Garantie gibt es hierfür aber nicht.
5. Neue Reifen sind nicht immer neu!
Im Zusammenhang mit dem Qualitätsverlust von alten Reifen ist es entscheidend zu wissen, dass im Handel als „neu“ angebotene Reifen nicht immer frisch aus der Herstellung kommen. Teilweise lagern die Reifen über Jahre bis sie verkauft werden. Steht der Neukauf an, kann es nicht schaden, das tatsächliche Reifenalter zu prüfen. Die sogenannte DOT-Nummer klärt über das Herstellungsjahr auf. Die Zahlenkombination verrät Kalenderwoche und Jahr. Beispiel: 1018 bedeutet, dass die Reifen in Kalenderwoche 10 im Jahr 2018 produziert wurden.
6. Langes Abstellen schadet Reifen!
Viele Fahrzeuge stehen saisonal bedingt über mehrere Monate. Da sich der Reifendruck nicht verlagern kann und das gesamte Gewicht dauerhaft auf den Gummi wirkt, beulen die Reifen aus. Es kommt zum Standplatten, der sich wiederum in außergewöhnlichen Abrollgeräuschen und einem schlechteren Fahrverhalten bemerkbar macht.
7. Hitze und Sonne beeinträchtigen die Lagerung!
Reifen stets in einem dunklen, kühlen Raum lagern! Die Umgebung sollte trocken sein. Direkte Sonneneinstrahlung und Wärme schaden dem Gummi auf Dauer und verkürzen die Lebenszeit der Reifen. Kompletträder dürfen liegend gelagert werden. Reifen ohne Felgen hingegen hängend oder stehend und regelmäßig drehen!
8. Die nötige Reifengröße steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I
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Foto: (manfredrichter, pixabay.com)
Die Felder 15.1 und 15.2. in der Zulassungsbescheinigung Teil I geben Aufschluss darüber, welche Reifengröße für ein Fahrzeug auf Achse 1 und 2 benötigt wird. Auch auf den bisher gefahrenen Reifen lassen sich Daten wie Reifenbreite, Querschnittsverhältnis und Felgendurchmesser (Zoll) ablesen, um neue Reifen in der korrekten Größe zu finden.
9. Zulassung für Traglast und Geschwindigkeit beschränkt!
Was viele Fahrzeughalter nicht wissen: Autoreifen haben nur bis zu einer gewissen Geschwindigkeit und Traglast eine Zulassung. Werden diese Vorgaben überschritten, sind bei einem Verkehrsunfall Probleme mit Polizei beziehungsweise Unfallgegner vorprogrammiert. Ist ein Reifen zum Beispiel mit dem Speed-Index T gekennzeichnet, darf er bis maximal 190 km/h gefahren werden. Wer schneller fährt, riskiert verkehrsrechtliche Folgen. Nicht nur die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, bei Gefährdung der Verkehrssicherheit umfasst die Strafe einen Punkt in Flensburg und 90 Euro Bußgeld. Welcher Geschwindigkeitsindex welches Tempolimit vorsieht und welche Tragfähigkeitsausnutzung erlaubt ist, lässt sich in der Broschüre „informativ“ der Gesellschaft für technische Überwachung mbH (GTÜ) nachvollziehen. Das PDF ist unter gtue.de kostenlos verfügbar.
10. Das EU-Reifenlabel hilft beim Kauf
Auch wenn die erforderlichen Prüfungen zur Klasseneinteilung von der Reifenindustrie selbst durchgeführt wird, ist das EU-Reifenlabel eine praktische Orientierungshilfe. Ähnlich wie es bei Haushaltsgeräten üblich ist, informiert das Label Verbraucher über wichtige Produkteigenschaften. Bei Reifen sind das Rollwiderstand, Nassbremseigenschaften und Außenfahrgeräusche. Mit den Angaben lassen sich Reifen unterschiedlicher Hersteller und Modellreihen vergleichen. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkanspur-Handwerk e. V. (BRV) und der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. informieren auf dasreifenlabel.de über alle wichtigen Fakten rund um die Reifenkennzeichnung.
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