Eingeschränkte Sicht kann mit einem Bußgeld enden.
Die Anweisung, die auf jeden Parkschein steht, dass man diesen gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen soll, dürfte jeden Autofahrer bekannt sein.
Doch wie sieht es rechtlich eigentlich aus, wenn wegen Schneefall, der Parkschein nicht mehr sichtbar ist? Bekommt man deswegen einen Strafzettel?