Wenn die Babyschale zu klein ist, müssen Sie für Ihr Kind einen Sitz der Gruppe I verwenden. Welche Besonderheiten diese Sitze aufweisen und was Sie beim Kauf beachten sollten, erfahren Sie hier.
Unterschiede zur Babyschale
Im Gegensatz zur Babyschale, die einfach aus dem Auto herausgenommen werden kann, sollten Sie die Kindersitze der nachfolgenden Gruppen im Fahrzeug lassen. Dadurch müssen die Sitze nicht jedes Mal neu gesichert werden, der Autogurt verbleibt in der für ihn vorgesehenen Führung. Kindersitze ab der Gruppe I werden in der Regel in Fahrtrichtung eingebaut, es sei denn, Sie entscheiden sich für sogenannte Reboard-Sitze. Bei einigen Pkws ist ein spezielles Sicherungssystem vorhanden, welches die Nutzung eines Isofix-Sitzes ermöglicht. Informationen hierzu finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeuges.
Das zeichnet die Kindersitze der Gruppe I aus
Diese Autokindersitze sind für Kinder bis zu vier Jahren beziehungsweise einem Körpergewicht von 9 bis 18 kg vorgesehen. Sie verfügen entweder über ein Hosengurt- oder ein Fangkörpersystem. Bei letzteren Modellen wird der Körper des Babys durch ein kleines Tischchen gesichert, auf dem es auch kleinere Spielsachen ablegen kann.
Fangkörpersysteme haben den Vorteil, dass es bei Frontalunfällen zu einer niedrigeren Belastung des Körpers kommt als bei herkömmlichen Hosenträgergurtsystemen. Bei Letzteren gibt es aber wiederum Kindersitze, die rückwärtsgerichtet eingebaut werden können, was die Crashbelastungen erheblich minimiert. Allerdings lassen sich diese Reboard-Sitze wesentlich schlechter einbauen.
Hosenträgersysteme hingegen ermöglichen eine bequemere Schlafposition. Die Kinder schwitzen in diesen Sitzen auch nicht so stark. Zu den bekanntesten Modellen mit Hosenträgergurt gehört beispielsweise der Maxi Cosi Tobi.
Beachtenswertes
Wenn Sie einen Sitz mit Hosenträgersystem nutzen, müssen die Gurte straff am Körper anliegen. Zudem muss jeder Autokindersitz im Fahrzeug so straff wie möglich fixiert werden.
Viele Hersteller bieten für ihre Kindersitze auch einen zweiten Bezug an. Dieser ist vor allem dann vorteilhaft, wenn Ihr Nachwuchs unter Reiseübelkeit leidet. Dies ist übrigens bei bis zu 25 Prozent aller Kinder der Fall. Auch zum bereits erwähnten Maxi Cosi Tobi können Sie einen zusätzlichen Bezug erwerben.
Natürlich können Sie auch einen gebrauchten Kindersitz aus Ihrem Freundes- oder Verwandtenkreis weiternutzen, so er denn an keinem Unfall beteiligt war und der aktuellen EU-Norm ECE-R 44/04 oder ECE-R 44/03 entspricht. Nehmen Sie vor der ersten Benutzung den Bezug ab und untersuchen Sie den Kunststoffsitz mithilfe einer Lupe auf kleinste Beschädigungen. Wenn Sie Risse oder kleine Löcher vorfinden, dürfen Sie den Kindersitz nicht weiterbenutzen. Das Gleiche gilt, wenn das Gurtschloss klemmt oder defekt ist beziehungsweise die Gurte selbst Beschädigungen aufweisen.
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