Wird einem Autofahrer, dem die Fahrerlaubnis wegen einer „Betäubungsmittelproblematik“ entzogen worden war, der Führerschein aufgrund einer gefälschten Haaranalyse wieder zurückgegeben, sollte er sich nicht in Sicherheit wiegen.
Stellt sich nämlich später heraus, im verhandelten Fall waren seit dem Urteilsspruch sechs Monate vergangen, dass geschummelt wurde, darf der Führerschein erneut eingezogen werden. Dagegen kann der Autofahrer auch nicht mit der Begründung vorgehen, dass die vorherige positive Entscheidung „endgültig“ ergangen sei (VwG Arnsberg, 6 L 707/11). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)