Falsch geklebt und teuer bezahlt!
Überklebt der Eigentümer eines Lkws die TÜV-Platte an seinem Fahrzeug, begeht er Urkundenfälschung. Im konkreten Fall war der Ablauftermin um zwei Jahre „hinausgeschoben“ worden. Ein Vergehen, das mit einer Freiheits- oder Geldstrafe belegt werden kann. Vor Gericht gab der selbstständige Fuhrunternehmer unbestritten an, pro Monat lediglich 500 Euro netto zu verdienen. Deshalb wurde auch das Einkommen seiner Ehefrau für die Bemessung der Geldstrafe zugrunde gelegt, was beim Amtsgericht mit 1.300 Euro zu Buche schlug.
Das Oberlandesgericht Celle als Beschwerdeinstanz hielt das finanzielle Strafmaß für überzogen, da nur der Betrag des Ehegatten-Einkommens mit berücksichtigt werden dürfe, der dem Mann „unmittelbar oder mittelbar“ zugutekomme. Das sei aber nicht der volle Betrag. Das Amtsgericht, das 35 Tagessätze à 30 Euro, also 1.050 Euro, errechnet hatte, muss nun erneut die Rechenmaschine herausholen (OLG Celle, 31 Ss 30/11). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)