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Der Ratgeber für Autofahrer

Der große Verbrauchsschwindel der Autoindustrie

verbrauchUnsere Autos verbrauchen viel mehr als vom Hersteller versprochen. Und der Unterschied zwischen Wunsch und Wirklichkeit wächst immer weiter.

Grund hierfür ist das normierte Testverfahren, mit dem der Spritverbrauch unserer Autos gemessen wird. Dieser bietet den Automobilbauern einen enormen Gastaltungsspielraum um die Werte ihres Fahrzeugs zu verschönern und das unter sehr idealisierten Bedingungen.

So tricksen und mogeln die Hersteller ihrer neuen „Spritsparmodelle“ auf dem Markt

Gewisse Spielräume bei den Testregeln erlauben es den Herstellern uns verschönerte und realitätsentfernte Verbrauchsangaben vorzugaugeln. Diese Werte haben jedoch mit dem tatsächlichen Verbrauch des Fahrzeuges nur wenig zu tun.
Zwar ist das getestete Auto, wie gesetzlich gefordert, ein Serienfahrzeug, doch ist dies so optimiert, dass es den geringsten technisch erreichbaren Verbrauch erreicht.

So tricksen Autohersteller und das ganz legal:

  • erhöhter Luftdruck in den Reifen für weniger Rollwiderstand
  • spezielle Reifenprofile (Leichtlaufreifen)
  • spezielle Leichtlauföle
  • optimierte Umgebungstemperatur
  • Abschaltung aller Verbraucher
  • vollgeladene Autobatterie um die Lichtmaschine zu entlasten
  • Lichtmaschine abgekoppelt
  • Höchstgeschwindigkeit beträgt lediglich 120 km/h
  • Abkleben von Karosseriefugen und Kühlergrill für bessere Aerodynamik
  • optimiertes Fahrwerk und Bremsen
  • Eingriff in die Motorsteuerung für sparsamen Betrieb
  • überflüssige Gewichte (Teile) werden aus dem Fahrzeug entfernt

So kann es nicht selten zu Abweichungen von mehr als ein Drittel zwischen Normwert und Praxistest kommen.

Tipps wie sich Käufer von Neufahrzeugen gegen solche irreführenden Angaben zu Wehr setzten können

Generell gilt: Liegt der Mehrverbrauch höher als 10 Prozent, haben Autokäufer unter Umständen eine Rückgaberecht

  • Ermitteln Sie den realen Verbrauch Ihres Fahrzeuges. Daten des Bordcomputers sind hierbei nicht gerichtsrelevant. Hierbei ist es ratsam eine Verbrauchsmessung durchzuführen, die in etwa der Normrunde entspricht. Das bedeutet eine Fahrt von mindestens 200 km ohne viel Stau oder Stop & Go sowie eine möglichst sparsame Fahrweise auf Landstraßen. Auf Autobahnen darf hierbei nicht schneller als 120 km/h gefahren werden.
  • Liegt der dabei ermittelte Verbrauchswert deutlich über 10 Prozent der angegebenen Herstellerangaben, ist eine entsprechende Reklamation bei einer Vertragswerkstatt erforderlich. In der Regel wird Ihr Fahrzeug aufgrund dessen durchgecheckt und evtl. neu eingestellt.
  • Bleibt die Nachbesserung ohne Wirkung, folgt der Gang zum Anwalt und ein Auftrag eines Gutachters wird erforderlich (Rechtsschutzversicherung empfehlenswert).
  • Mit der Bestätigung des Gutachters sollten Sie noch einmal den Händler konfrontieren und zur Nachbesserung auffordern. Nach zwei erfolglosen Versuchen jedoch, sollten Sie auf Ihr Recht einer Rückgängigmachung des Kaufvertrages also zur Rücknahme des Autos bestehen.
  • Wird Ihre Aufforderung abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit dies vor Gericht einzuklagen. Hierbei ist es nicht ungewöhnlich, dass das Gericht ein eigenes Gutachten in Auftrag gibt.

Wichtig:
Rechtsstreitigkeiten über Spritverbrauchswerte sind sehr aufwändig und kann sehr teuer werden. Wer hier ohne Rechtsschutz klagt, geht damit ein hohes Prozess- und Kostenrisiko ein.

Foto: © bluedesign - Fotolia.com

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