Experten empfehlen eine gründliche Besichtigung des Autos mit einer abschließenden Probefahrt. Ratsam ist auch, die bisherige Fahrzeuggeschichte anhand von Unterlagen- vor allem Kundendienstheft und Reparaturnachweise - auf Stimmigkeit zu prüfen.
Scheckheft / Serviceheft
Ist der Wagen Scheckheft gepflegt? Gibt es möglicherweise große Abstände zwischen den Kundendiensten? Hat der Wagen verdächtig wenig Km für sein Alter? Oder kommt Ihnen sonst irgendetwas spanisch vor!? Dann sollten Sie Kontakt mit dem Vorbesitzer aufnehmen und diese Fragen kären.
Doch eine endgültige Sicherheit über den aktuellen Zustand des Fahrzeuges bringt erst eine Begutachtung durch einen Sachverständigen. Nur Experten können optische sowie technische Mängel feststellen, sie können genau sagen ob das Fahrzeug Vorschäden aufweist und nennen notwendige bzw. anstehende Reparaturen. Außerdem können sie den aktuellen Marktwert des Fahrzeuges ermitteln. Der Käufer hat somit die Sicherheit, für das neue "Auto" keinen Euro zuviel zu zahlen.
Sparen Sie nicht am falschen Ende, Ein Fehlkauf kommt Ihnen wesentlich teurer
Eine Bewertung bei einem neutralen Sachverständigen, z.B. von DEKRA, kostet in der Regel weniger als 150 Euro. Der Vorteil einer großen Sachverständigen-Organisation liegt darin, dass am Markt anerkannte Bewertungssysteme verwendet werden.
Legen Sie auch viel Wert auf eine möglichst aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV + AU). Ist diese schon länger wie ein halbes Jahr her, bestehen sie auf eine Wiederholung der Hauptuntersuchung. Denn nur eine neue Prüfplakette gibt dem Käufer zusätzliche Sicherheit, denn sie bestätigt: Zum Zeitpunkt der Prüfung entspricht das Fahrzeug den Vorschriften.
Gebrauchtwagenkauf: Ohne Bescheinigung drohen Nachteile
Achten sie auch beim Kauf eines Gebrauchten unbedingt auf die Aushändigung der letzten Prüfberichte des Wagens. Verfügt ein Autofahrer nicht über die Bescheinigungen der letzten Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) so können Sie belangt werden. Hintergrund ist eine Neuregelung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Danach müssen Fahrzeughalter seit Dezember 1999 Polizeibeamten oder der Zulassungsstelle den HU-Prüfbericht auf Verlangen vorlegen.
Ist dies nicht möglich, muss der Fahrzeughalter auf seine Kosten bei der jeweiligen Prüforganisation eine Zweitschrift besorgen oder erneut eine Hauptuntersuchung durchführen lassen. Der Prüfbericht muss jeweils bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahrt werden. Auch der Prüfbericht der letzten Abgasuntersuchung (AU) ist aufzubewahren, und zwar bis zum nächsten Abgastest. Bei jeder HU ist er außerdem dem Sachverständigen vorzulegen. Die Experten von DEKRA raten, beim Autokauf die Übergabe dieser Dokumente in den Kaufvertrag einzutragen.
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