Foto © by Monkey Business 2/Shotshop.com
Ein Unfallwagen ist ein Fahrzeug, welches durch einen Unfall beschädigt wurde und dadurch an Wert verloren hat. Der Verkauf eines Unfallwagens kann einige Herausforderungen mit sich bringen, denn der Schaden muss offen gelegt, ein fairer Preis erzielt und sich vor Betrug geschützt werden.
In diesem Artikel werden einige Tipps gegeben, wie ein Unfallwagen erfolgreich verkauft werden kann.
Was ist genau ein Unfallwagen?
Bevor ein Unfallwagen verkauft wird, sollte gewusst werden, ob es sich überhaupt um einen Unfallwagen handelt. Nicht jeder Kratzer oder jede Beule macht ein Auto zum Unfallwagen. Als Faustregel gilt: Wenn der Schaden mehr als 200 Euro beträgt oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist, handelt es sich um einen Unfallwagen. Wenn unsicher ist, ob das Fahrzeug als Unfallwagen gilt, kann ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt werden, der den Schaden begutachtet und die Wertminderung ermittelt.
Wie wird die Wertminderung eines Unfallwagens berechnet?
Die Wertminderung eines Unfallwagens ist der Betrag, um den der Marktwert des Fahrzeugs durch den Schaden gesunken ist. Die Wertminderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Alter, dem Zustand, dem Kilometerstand und dem Ausmaß des Schadens des Fahrzeugs.
Es gibt verschiedene Methoden, um die Wertminderung zu berechnen, z.B. die Formel von Ruhkopf & Sahm, die Formel von Halbgewachs oder die BVSK-Richtlinie. Die genaue Berechnung ist jedoch oft kompliziert und erfordert Fachkenntnisse. Deshalb wird empfohlen, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, der die Wertminderung in einem Gutachten feststellt.
Wie wird ein Unfallwagen verkauft?
Es ist wichtig, die geltenden Bestimmungen zu beachten. Der entstandene Schaden muss angegeben werden, selbst wenn dieser repariert wurde. Wenn das Fahrzeug privat verkauft wurde, muss der mögliche Käufer darüber unterrichtet werden. Auch wenn keine Beeinträchtigungen der Fahrspur, Lenkung oder anderer Dinge stattfindet, ist in jedem Fall der Käufer zu informieren. Dies kann den Wert des Fahrzeuges mindern. Wenn ein Fahrzeug als Neuwagen angeschafft wurde und einen Unfall erleidet, gelten ebenso diese rechtlichen Bestimmungen.
Der Verkaufspreis wird sich erheblich vermindern. Im Kaufvertrag von Privatleuten sollte ein Vermerk enthalten sein, dass der Käufer vom Verkäufer über diesen Schaden und die Reparaturen informiert wurde. Ist jemand dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann es zu Regressforderungen kommen. Da keine Händlergarantie bei Privatverkäufen vorliegt, ist dies immer mit einem gewissen Risiko behaftet. Denn Privatpersonen sind nicht zur Rücknahme verpflichtet. Jedoch hat der Käufer das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf vom Vertrag zurückzutreten.
Dies geht z. B. wenn im nachhinein Mängel ersichtlich sind, die nicht kommuniziert wurden. Außerdem kann der Käufer auf arglistige Täuschung klagen. Um sicherzugehen, dass so etwas nicht vorkommt, verkauft man den Unfallwagen lieber bei einem Händler, der dieses Fahrzeug weiterverkauft.
Wenn ein Unfallwagen verkauft werden soll, müssen einige Dinge beachtet werden:
- Ehrlich und transparent sein
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, den Schaden und die Reparaturen am Fahrzeug dem potenziellen Käufer mitzuteilen. Wenn dies nicht getan wird, macht man sich strafbar und riskiert eine Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Schadensersatzansprüche.
- Den Schaden und die Reparatur dokumentieren
Dem Käufer alle Unterlagen vorlegen, die den Schaden und die Reparatur belegen, z.B. Fotos, Rechnungen, Gutachten oder Werkstattberichte. Dies erhöht die Glaubwürdigkeit und kann den Kaufpreis positiv beeinflussen.
- Die Sachmängelhaftung ausschließen
Um sich vor späteren Haftungsansprüchen zu schützen, sollte im Kaufvertrag ausdrücklich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass keine Gewährleistung für den Zustand des Fahrzeugs übernommen wird. Am besten einen schriftlichen Mustervertrag verwenden, der diesen Ausschluss enthält.
- Keine Garantien oder Zusagen abgeben
Es sollte vermieden werden, dem Käufer Garantien oder Zusagen zu geben, die sich später als falsch herausstellen könnten. Zum Beispiel nicht behaupten, dass das Fahrzeug keine versteckten Mängel hat oder dass es keine Folgeschäden durch den Unfall gibt.
- Gezielt nach Interessenten suchen
Wenn kein privater Käufer für den Unfallwagen gefunden wird, kann man sich an Händler wenden, die sich auf den Ankauf von Unfallwagen spezialisiert haben. Diese zahlen oft mehr als ein normaler Gebrauchtwagenhändler oder ein Schrottplatz.
Verkaufsmöglichkeiten eines Unfallwagens:
Wenn der Moment gekommen ist, das Auto tatsächlich zu verkaufen gibt es viele Verkaufswege. Das Internet bietet hervorragende Möglichkeiten. Viele mögliche Käufer schränken ihre Suche allerdings ein und kaufen, wenn möglich, keinen Unfallwagen. Doch nicht alle Unfallwagen sind gleich. Wenn in der Internetannonce viele Fotos von dem Auto hinterlegt werden, die Schäden durch den Unfall dokumentiert wurde und der Käufer weißt das Reparaturen nach dem Unfall erfolgten, spricht nichts dagegen warum jemand das Auto nicht auch kaufen würde.
Eine Möglichkeit ist, das Auto in einer Fachwerkstatt oder beim TÜV untersuchen zu lassen. Hier können eventuelle Folgeschäden erkannt werden. Ist nichts zu bemängeln, kann das Auto, auch wenn es sich um einen Unfallwagen handelt, bedenkenlos gekauft werden. Meistens sind dies auch noch absolute Schnäppchen. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, eine Zeitungsannonce aufzugeben. Der Nachteil dabei ist allerdings, dass meist keine Bilder veröffentlicht werden und der Käufer nicht weiß was ihn genau erwartet.
Hilft die Schwacke-Liste beim Verkauf eines Unfallwagens?
Die Schwacke-Liste ist eine bekannte Datenbank für Fahrzeugbewertungen in Deutschland. Sie gibt den durchschnittlichen Marktwert eines Gebrauchtwagens anhand von verschiedenen Kriterien wie Marke, Modell, Baujahr und Ausstattung an. Die Schwacke-Liste kann eine Orientierung für den Preis des Fahrzeugs geben, aber sie berücksichtigt nicht den individuellen Zustand und den Schaden des Fahrzeugs.
Daher ist die Schwacke-Liste für die Bewertung eines Unfallwagens nicht geeignet. Um den realistischen Wert des Unfallwagens zu ermitteln, sollte man sich an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wenden.
Arten von Unfallschäden:
Eine wichtige Frage des Käufers wird sein, welcher Schaden bei dem Unfall entstanden ist. Je höher der Schaden, umso höher kann der Preisnachlass ausfallen. Meist ist der Verkäufer froh, wenn er den Wagen überhaupt noch verkaufen kann. Bei einfachen Lack- oder Blechschäden die nicht groß auffallen, braucht sich der Verkäufer keine großen Gedanken zu machen. Unfälle die zur Folge haben, dass der Rahmen oder die Achsenaufhängung beschädigt ist, können für den Verkäufer in Bezug auf den Wiederverkauf schlecht ausgehen.
Hier sollte man sich Ratschläge von einer Fachwerkstatt holen, ob möglich Spätfolgen zu erwarten sind. Gerade bei Schäden an der Achse, kann es passieren, dass das Fahrzeug im normalen Betrieb immer wieder ausschlägt. Es besteht somit eine Gefahr. Einige Fahrzeuge werden sofort aus dem Verkehr gezogen und als wirtschaftlicher Totalschaden bezeichnet.
Was ist der Restwert - wie wird dieser ermittelt?
Der Restwert ist der Wert, den ein Unfallwagen noch am Markt erzielen kann, wenn er nicht repariert wird. Der Restwert ist wichtig für die Schadensregulierung, denn er wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, um die Entschädigungssumme zu berechnen. Der Restwert hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Alter, dem Zustand, dem Kilometerstand und dem Ausmaß des Schadens des Fahrzeugs.
Um den Restwert zu ermitteln, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Der unabhängige Kfz-Sachverständige
Dies ist die zuverlässigste und empfehlenswerteste Methode, um den Restwert zu ermitteln. Der Sachverständige begutachtet das Fahrzeug und vergleicht es mit ähnlichen Fahrzeugen auf dem regionalen Markt. Er berücksichtigt dabei alle relevanten Preisfaktoren und erstellt ein Gutachten, das den Restwert angibt.
- Eine Restwertbörse
Dies ist eine Online-Plattform, auf der Unfallwagen zum Verkauf angeboten werden können. Die Anbieter erhalten verbindliche Ankaufsangebote von interessierten Händlern oder Privatpersonen. Der höchste Gebotspreis entspricht dem Restwert des Fahrzeugs.
- Die Schwacke-Liste
Dies ist eine Datenbank für Fahrzeugbewertungen in Deutschland. Sie gibt den durchschnittlichen Marktwert eines Gebrauchtwagens anhand von verschiedenen Kriterien wie Marke, Modell, Baujahr und Ausstattung an. Die Schwacke-Liste kann jedoch nicht den individuellen Zustand und den Schaden des Fahrzeugs berücksichtigen. Daher ist die Schwacke-Liste für die Ermittlung des Restwerts nicht geeignet.
Fazit:
Der Verkauf eines Unfallwagens erfordert Ehrlichkeit, Transparenz und Fachkenntnis. Um den Unfallwagen erfolgreich zu verkaufen, sollte man wissen, ob es sich um einen Unfallwagen handelt, wie hoch die Wertminderung ist, wie der Restwert ermittelt wird und wie man einen fairen Preis erzielt. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger kann dabei helfen, den Schaden zu dokumentieren, den Wert zu bestimmen und die Ansprüche zu sichern. Eine Restwertbörse kann eine Möglichkeit sein, einen Käufer für den Unfallwagen zu finden. Die Schwacke-Liste ist hingegen für die Bewertung eines Unfallwagens nicht geeignet.
weiterführende Links und Quellen:
Weitere Kauf- und Verkaufstipps
© GordonGrand - Fotolia.com