Die EU hat eine weitreichende Anpassung der Führerscheinrichtlinie beschlossen: Ab 2028 dürfen Inhaberinnen und Inhaber des normalen Pkw-Führerscheins der Klasse B auch Wohnmobile bis 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren. Damit fällt eine wichtige Hürde für alle, die bisher auf kleinere Fahrzeuge beschränkt waren oder aufwendig einen C1-Führerschein nachmachen mussten.
Bisherige Rechtslage
Mit Klasse B lassen sich Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen bewegen. Für schwerere Fahrzeuge war bisher mindestens die Klasse C1 notwendig. Erweiterungen wie B96 oder BE bezogen sich ausschließlich auf Anhängerbetrieb – sie erlauben größere Gespanne, ändern aber nichts an der Gewichtsbeschränkung des Zugfahrzeugs. Ein 4-Tonnen-Wohnmobil blieb damit tabu, selbst wenn man mit einem großen Caravan-Gespann unterwegs sein durfte.
Besitzer des alten Klasse-3-Führerscheins (vor 1999) waren von dieser Einschränkung nie betroffen: Sie dürfen schon immer Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen steuern.
Das bringt die neue Regel
Mit der geplanten Reform hebt die EU die Grenze für Wohnmobile in der Klasse B von 3,5 auf 4,25 Tonnen an. Betroffen sind vor allem neuere, besser ausgestattete Reisemobile, die bislang knapp über der 3,5-Tonnen-Grenze lagen. Gerade bei Fahrzeugen mit aufwendiger Technik, großem Stauraum oder alternativem Antrieb bedeutet die Änderung einen deutlichen Komfortgewinn.
Die Mitgliedstaaten haben drei bis vier Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Geplant ist der Start ab 2028. Möglich ist, dass eine Zusatzschulung oder kleine Prüfung verpflichtend wird – dies entscheidet jedes Land selbst. Für Wohnmobile mit alternativen Antrieben könnte die Pflicht entfallen, wenn der Führerschein seit mindestens zwei Jahren besteht und keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr vorliegen.
Auswirkungen für Autofahrer
Die Neuregelung erweitert die Reichweite des B-Führerscheins erheblich. Wer bisher nur mit Anhänger-Erweiterung (B96 oder BE) unterwegs war, kann sich freuen: Endlich ist auch das schwerere Wohnmobil drin – ganz ohne zusätzliche Lkw-Ausbildung. Allerdings bleibt eine Einschränkung: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen unterliegen weiterhin Lkw-Regelungen, also etwa niedrigeren Tempolimits und höheren Mautgebühren.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Führerschein-Reform
Wann gilt die neue Regelung?
Ab 2028, sobald die Mitgliedstaaten die EU-Vorgaben umgesetzt haben.Muss der Führerschein umgeschrieben werden?
Nein, ein Umtausch ist nicht erforderlich.Gilt das für alle Führerschein-Besitzer?
Ja, auch für alle, die ihren Führerschein erst nach 1999 gemacht haben.Welche Rolle spielen BE und B96?
Keine für das Zugfahrzeug – diese Erweiterungen betreffen nur Anhänger.Bleiben die Lkw-Regeln bestehen?
Ja, für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten weiter Maut- und Tempolimits.
Fazit: Mit der EU-Reform wird der Pkw-Führerschein deutlich aufgewertet. Für Autofahrer bedeutet das mehr Freiheit bei der Wahl des Reisemobils – ohne den Umweg über den C1-Führerschein. Gleichzeitig bleibt es bei den bekannten Sicherheits- und Verkehrsregeln für schwere Fahrzeuge.