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Wo und wie ein Autoanhänger abgestellt werden darf, ist eine Frage, die viele bewegt – sei es privat oder geschäftlich. Je nach Anhängertyp und Verwendungszweck gelten unterschiedliche Vorschriften, die nicht immer leicht zu durchschauen sind. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Punkte und erklären, worauf es bei gebremsten und ungebremsten Anhängern sowie bei Modellen mit oder ohne Aufbau ankommt.
Gebremste und ungebremste Anhänger
Ein wesentlicher Unterschied bei Autoanhängern ist die Unterscheidung zwischen gebremsten und ungebremsten Modellen.
- Gebremste Anhänger: Diese Anhänger verfügen über eine eigene Bremsanlage, die bei schweren Lasten für mehr Sicherheit sorgt. Beim Parken sollten sie stets mit angezogener Handbremse abgestellt werden, insbesondere an abschüssigen Stellen.
- Ungebremste Anhänger: Diese Modelle haben keine eigene Bremse und sind leichter. Beim Abstellen sollte unbedingt ein Unterlegkeil verwendet werden, um ein Wegrollen zu verhindern. In vielen Kommunen gelten strengere Vorgaben für das Abstellen ungebremster Anhänger im öffentlichen Raum.
Anhänger mit Aufbau: Plane oder feste Konstruktion
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Die Bauweise eines Anhängers beeinflusst oft, wie und wo er abgestellt werden darf.
- Anhänger mit Plane: Diese sind oft höher als einfache Flachanhänger und bieten Schutz vor Witterungseinflüssen. Beim Abstellen im öffentlichen Raum kann die Plane als „Werbefläche“ gewertet werden, was in manchen Kommunen genehmigungspflichtig ist.
- Anhänger mit fester Konstruktion: Hierzu zählen Kofferanhänger oder andere geschlossene Modelle. Sie werden oft für Gewerbezwecke genutzt. Da sie als geschlossene Fläche gut sichtbar sind, gelten für sie ähnliche Regeln wie für Fahrzeuge mit Werbung.
Anhänger, mit und ohne Beschriftung/Werbung
Anhänger, die mit Werbung oder Firmennamen beschriftet sind, unterliegen zusätzlichen Regelungen:
- Beschriftete Anhänger: Wenn ein Anhänger dauerhaft an einem Ort abgestellt wird, könnte dies als „stationäre Werbung“ gewertet werden. In diesem Fall kann eine Genehmigung erforderlich sein. Zudem kann es in Wohngebieten zu Konflikten mit Anwohnern kommen.
- Unbeschriftete Anhänger: Diese fallen in der Regel nicht unter Werberegelungen, können jedoch bei langem Abstellen ärgerliche Diskussionen auslösen, wenn sie beispielsweise Parkflächen blockieren.
Rechtliche Vorgaben zum Abstellen im öffentlichen Raum
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In Deutschland herrschen klare Vorschriften, wann und wo Autoanhänger im öffentlichen Raum abgestellt oder geparkt werden dürfen.
- Aus Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal 14 Tage am Stück auf einem öffentlichen Parkplatz stehen. Danach müssen sie zwingend bewegt oder eindeutig umgesetzt (mindestens ein Straßenzug) werden.
- Anhänger dürfen nicht so abgestellt werden, dass sie den Verkehr behindern oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
- Kommunen können zudem noch weitere Sonderregelungen beschließen, die beispielsweise das Abstellen von Anhängern in Wohngebieten weiter einschränken.
- Parkdauer: Anhänger dürfen auf der Straße nur zwei Wochen an derselben Stelle stehen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Diese Regel gilt für „normale“ Anhänger ebenso wie für das Parken von Wohnwagen im Wohngebiet.
- Ausnahme: Wenn ein Anhänger oder Wohnwagen noch an einem Fahrzeug hängt, darf er unbeschränkt parken, sofern kein allgemeines Parkverbot gilt.
- Sonderregelungen: Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über zwei Tonnen gelten besondere Vorschriften. Nach § 12 Abs. 3a StVO ist das regelmäßige Abstellen innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten sowie in Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt.
Sicherheit beim Abstellen
- Sicherheitsvorkehrungen: Wer seinen Anhänger auf der Straße abstellt, sollte ihn mit Unterlegkeilen vor den Reifen gegen Wegrollen sichern. Manche Anhänger verfügen zudem über eine Feststellbremse, die ebenfalls genutzt werden sollte.
- Hauptuntersuchung: Ebenso wie Autos müssen auch Anhänger regelmäßig zur Hauptuntersuchung, in der Regel alle zwei Jahre. Bei Verstoß drohen Verwarngelder ab 15 Euro.
- Positionierung: Beim Abstellen im öffentlichen Raum sollte die Deichsel in Fahrtrichtung zeigen, um die Sicherheit, insbesondere für Zweiradfahrer, zu gewährleisten.
Langfristige Parkmöglichkeiten
- Eigener Grund und Boden: Der einfachste und sicherste Weg, Ärger zu vermeiden, ist, den Anhänger auf dem eigenen Grundstück abzustellen. So sind Konflikte mit Nachbarn oder rechtliche Probleme meist kein Thema.
- Stellplätze mieten: Wenn der Platz zu Hause nicht ausreicht, kann ein gemieteter Stellplatz auf speziell ausgewiesenen Flächen eine gute Alternative sein. Diese bieten oft auch zusätzliche Sicherheit.
- Dauerhaftes Abstellen: Soll ein Anhänger längere Zeit im öffentlichen Raum stehen, ist das oft komplizierter. In vielen Fällen wird dafür eine Sondernutzungserlaubnis benötigt.
Bußgelder bei Verstößen
- Wird ein Anhänger länger als 14 Tage im öffentlichen Raum abgestellt, fällt ein Bußgeld von 20 Euro an.
- Wer einen Anhänger regelmäßig in verbotenen Gebieten abstellt, riskiert höhere Bußgelder. Bei Anhängern mit mehr als zwei Tonnen Gesamtgewicht kann dies 30 Euro oder mehr betragen.
- Auch ständiges Umparken kann problematisch sein und zu Bußgeldern führen.
Abstellen eines angekoppelten Anhängers: Gefahren und Vorteile
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Wenn ein Anhänger am Zugfahrzeug angekoppelt bleibt, ergeben sich sowohl Vorteile als auch mögliche Gefahren:
- Vorteile:
- Zeitliche Freiheit: Ein am Zugfahrzeug angekoppelter Anhänger darf in der Regel unbegrenzt im öffentlichen Raum geparkt werden, sofern es kein generelles Parkverbot an dieser Stelle gibt.
- Einfacher Transport: Der Anhänger kann zu jeder Zeit bewegt werden und das ohne ein erneutes An- und Abkoppeln.
- Stabilität: Durch die Verbindung mit dem Fahrzeug ist die Gefahr des Wegrollens geringer, insbesondere wenn die Handbremse des Zugfahrzeugs angezogen ist.
- Mögliche Gefahren:
- Erhöhtes Unfallrisiko: Wenn das Zugfahrzeug ungesichert oder auf abschüssigem Gelände steht, besteht die Gefahr, dass das Gespann ins Rollen gerät.
- Sichtbehinderung: Ein angekoppelter Anhänger kann für andere Verkehrsteilnehmer, vorwiegend bei schlechter Beleuchtung, eine Sichtbarriere darstellen.
- Platzbedarf: Ein angekoppeltes Gespann nimmt deutlich mehr Platz ein, was in belebten Wohngebieten oder auf engen Parkflächen problematisch sein kann.
Fazit
Vor der Anschaffung eines Anhängers sollte unbedingt geklärt werden, wo dieser abgestellt werden kann. Für ein langfristiges Abstellen bietet sich ein Stellplatz auf dem eigenen Grundstück oder ein gemieteter Stellplatz an. Soll der Anhänger kurzfristig für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen geparkt werden, eignet sich ein öffentlicher Parkplatz. Zu beachten ist, dass jede Stadt oder Gemeinde eine andere Verordnung für Anhänger mit oder ohne Zugfahrzeug haben und dadurch sehr unterschiedliche Regeln gelten. Wer sich also an Vorschriften hält und seine.