Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu mehr als 68000 schweren Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen. Und die Zahl der leichten Verletzungen bei Verkehrsunfällen geht in die Millionen. In solchen Situationen sind die Opfer von Verkehrsunfällen auf die Hilfe und Diskretion anderer Teilnehmer des öffentlichen Verkehrs angewiesen. Dabei kommt es leider häufig vor, dass Passanten und vorbeifahrende Autobesitzer Foto- und Videoaufnahmen machen, statt erste Hilfe zu leisten.
Erschwerend kommt hinzu, dass diese Gaffer oft den Zugang oder die Zufahrt der Rettungskräfte zum Opfer behindern oder erschweren, statt die gesetzlich vorgeschriebenen Korridore für Rettungskräfte zu bilden. In besonders schlimmen Fällen können solche Verzögerung zum Tode der Unfallopfer führen. Dabei drohen Schaulustigen nur dann Strafen, wenn sie die Rettungskräfte durch Gewalt oder durch Androhung von Gewalt behindern.
Ansonsten kann die Polizei ihnen nur den Platzverweis erteilen. Dies soll sich nun ändern, denn Anfang Mai haben Sachsen und Berlin einen Gesetzesentwurf ins Parlament gebracht, der vorsieht, dass auch das Machen von Fotoaufnahmen sowie die bloße Bildung von Sperren für Rettungskräfte bestraft werden können.
Der langwierige Kampf um die Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre
Dieser Gesetzesentwurf ist nicht der erste dieser Art. Denn schon 2016 hat Sachsen eine entsprechende Initiative in die Wege geleitet. Damals wurde die Initiative von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin unterstützt. Auch der Bundesrat fand diese Idee richtig. Doch der Bundestag hat noch keine Entscheidung in dieser Frage gefällt.
Daher musste Sachsen einen erneuten Versuch starten. Dabei fordert der neue Gesetzentwurf auch eine Ausweitung des Schutzes der Privatsphäre: Wurden früher nur die Aufnahmen von lebendigen Personen in einer Notlage als Verletzung der Privatsphäre gewertet, so müssen nach dem neuen Gesetzesentwurf auch Fotos von toten Personen als solche gewertet werden können. Denn die Veröffentlichung der Fotos von Toten in unwürdigen Posen oder in einer entwürdigenden Umgebung schadet ihrem Nachruf.
Dies ist insbesondere deswegen aktuell, weil Foto- und Videoaufnahmen, die von Gaffern gemacht werden, später auf YouTube hochgeladen oder sogar an die Medien verkauft werden, die diese dann der Öffentlichkeit zugänglich machen können. Dadurch wird die Verletzung der Privatsphäre besonders schwerwiegend.
Reaktionen auf den neuen Gesetzesentwurf sind positiv
Dieser Gesetzesentwurf wird vor allem von den Rettungskräften selbst begrüßt. Denn jetzt haben sie die Möglichkeit, viel effektiver als bisher gegen störende Gaffer vorgehen. Dadurch könnte die Hilfeleistung schneller als zuvor erbracht werden. Das wiederum könnte zig Menschenleben retten. Daher äußerte sich der Vertreter der Polizistengewerkschaft äußerst positiv dazu.
Auch die Feuerwerkgewerkschaft fand die Gesetzesinitiative richtig. Und der Justizminister Pistorius aus Sachsen erklärte, dass er das Verhalten der Gaffer, der durch dieses neue Gesetz bestraft werden soll, widerlich findet.