Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss die Kündigungsfristen genau im Blick behalten. In der Regel laufen Kfz-Versicherungen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Kündigung muss spätestens bis zum 30. November beim Versicherer eingehen – der Poststempel reicht nicht aus. Bei sogenannten unterjährigen Verträgen – etwa mit Beginn am 16. März – beträgt die Laufzeit zwölf Monate, sodass die Kündigung einen Monat vor Ablauf erfolgen muss, in diesem Beispiel also bis zum 15. Februar.
Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten
Unabhängig von der regulären Frist gibt es Situationen, in denen ein Sonderkündigungsrecht besteht. Das gilt insbesondere bei einer Beitragserhöhung, sofern diese nicht aus einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse resultiert. Auch eine Änderung der Typklasse oder Regionalklasse kann eine verdeckte Beitragserhöhung bedeuten. Versicherte sollten genau prüfen, wie sich ihr Beitrag zusammensetzt. Ein weiteres Sonderkündigungsrecht besteht nach einem Schadensfall – unabhängig davon, ob der Versicherer zahlt oder ablehnt. In beiden Fällen gilt eine Frist von einem Monat ab Bekanntgabe der Entscheidung.
Formvorgaben für die Kündigung
Das Kündigungsschreiben sollte formal korrekt sein. Es enthält idealerweise den Betreff „Kündigung der Kfz-Versicherung“, die Versicherungsscheinnummer, das amtliche Kennzeichen sowie den Kündigungsgrund (z. B. Sonderkündigungsrecht nach Schadenfall). Eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sollte angefordert werden. Die Kündigung kann, je nach AGB des Anbieters, per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Der sicherste Weg ist das Einschreiben mit Rückschein. Entscheidend ist das Eingangsdatum beim Versicherer – nicht das Absendedatum.
So gelingt der Versicherungswechsel
Eine fristgerechte und formgerechte Kündigung ist nur der erste Schritt. Wichtig ist, dass bereits ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde, bevor der alte endet – sonst droht eine Zwangsabmeldung und ein Bußgeld. Bei einem Unfall ohne Versicherungsschutz haftet der Fahrzeughalter selbst. Vergleichsportale im Internet bieten Unterstützung bei der Suche nach dem passenden Anbieter. Dabei sollten Angaben wie Fahrzeugalter, Marke, Nutzung, Jahreskilometerleistung und Abstellort berücksichtigt werden.
Verbraucherschützer empfehlen, sich die aktuelle Schadenfreiheitsklasse vom bisherigen Versicherer schriftlich bestätigen zu lassen. Diese wird an den neuen Anbieter übermittelt und beeinflusst die Beitragshöhe erheblich.
Themenverwandte Artikel:
>> Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
>> Was bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
>> Wie ermittelt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Versicherungsbeitrag?
>> Worauf muss beim Abschluss einer Kfz-Versicherung geachtet werden?
>> Welche Zusatzversicherungen sind Sinnvoll?
