Problem-Schaden
Wird mein Kfz-Schaden bezahlt?
Ist mein Schaden über eine Versicherung abgedeckt oder muss ich selbst für den Schaden aufkommen? Nicht alle Schäden sind allerdings versichert, dazu gehören Schäden (sog. Haftungsausschlüsse) die in den Policen der Versicherer expliziet dokumentiert sind!
Es gibt verschiedene Ereignisse wodurch ein Schaden am eigenen Fahrzeug entstehen kann! Für Unfälle (auch durch selbsverschulden), Naturkatastrophen, Vandalismus uvm. gibt es verschiedene Kfz-Versicherungen (Haftpflicht, Vollkasko & Teilkasko oder Zusatzversicherungen) die in einem Schadensfall die Haftung übernehmen!
Wir helfen gerne bei Fragen rund um die Kfz-Kaskoversicherungen!
In dieser Kategorie werden wir gerne die Fragen zum Thema "Schadenfälle" beantworten - sofern wir das können. Hier erklären wir welche Versicherung für den Schaden aufkommt wieviel gegebenenfalls bezahlt wird und was genau zu tun ist! Wir versuchen alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit, schnellstmöglich zu beantworten.
Alle beantworteten Schadensfälle:
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Besonders in der warmen Jahreszeit, wenn die Luft aufgeheizt ist und die Luftfeuchtigkeit ansteigt, kommt es häufig vor, dass Gewitter und Hagelschauer über das Land ziehen. Wer kann, bringt sich rechtzeitig in Sicherheit.
Allerdings sorgen die oft golfballgroßen Hagelkörner für schwere Schäden an unseren Fahrzeugen. Wer es nicht mehr rechtzeitig unter ein Vordach schafft und unterwegs vom Unwetter überrascht wird, dem bleibt oft nichts anderes übrig, als im Wagen sitzen zu bleiben und zu hoffen, dass am Ende doch nicht alles so schlimm ausgeht.
Allerdings sind unsere modernen Autos und Fahrzeuge auch meist mit Aluminium verstärkt und reichlich verziert mit lackierten Extrateilen. Die Leichtbauweise hat längst in der Automobilbranche Einzug gehalten und führt letztendlich auch zu deutlich zunehmenden Schadenszahlen bei Unwettern oder Unfällen.
Abgesehen von den Personen, die sich gerade unterwegs mit dem Fahrzeuge befinden, betrifft ein rasch aufziehendes Unwetter natürlich auch Autohäuser, die Hersteller selber, die Mietwagen Anbieter oder Taxiunternehmen. Hagelschäden sind nicht nur ein besonders ärgerlicher Zwischenfall sondern verursachen unter Umständen erhebliche Kosten für die Reparatur und/oder eine deutliche Wertminderung des Fahrzeuges.
Hagelschäden am Auto sind auf jeden Fall immer eine Aufgabe für den Gutachter
Er schätzt die Kosten für die Reparatur ein und setzt fest, ob der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden wird oder die Reparatur doch noch lohnt. Auf jeden Fall sind Autofahrer bei unmittelbaren Schäden durch Sturm (ab der Windstärke 8), bei Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Sofern diese natürlich abgeschlossen wurde. Neben den bereits genannten Risiken gehören auch Feuer, Explosion, Blitz, Glasbruch, Wildunfälle und Diebstahl bzw. Raub zu den durch die Versicherung abgedeckten Risiken.
Aus der Kostenschätzung durch den Schadensgutachter ergibt sich dann ein Kostenvoranschlag für die Fachwerkstatt oder eben die Grundlage für die Entschädigung der KFZ-Versicherung. Auf Grund der meist zahlreich auftretenden Hagelschäden nach einem solchen Unwetter arbeiten die Gutachter mit Schätzwerten und Härtegraden. Kleine Dellen können mit sanften Reparaturmethoden ausgeglichen werden. Ist aber die Delle tiefgehend und womöglich mit Beschädigungen des Lackes einhergegangen, dann werden Lackier- und Spachtelarbeiten notwendig.
Der Versicherungsnehmer kann nach Fertigstellung des Gutachtens selber entscheiden, ob er die Reparatur ausführen lässt oder sich die Höhe der Wertminderung auszahlen lässt. Korrekt bezeichnet handelt es sich hier um die Höhe, des um den Wert des beschädigten Fahrzeugs verminderten Wiederbeschaffungswert nach Paragraf 13 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung). Allerdings ist dieser Betrag auf maximal 1000€ begrenzt. Besitzer von älteren Fahrzeugen mit deutlichen Gebrauchsspuren können also bei einem Hagelschaden durchaus etwas Geld verdienen. Wer allerdings dieses Angebot einmal angenommen hat, kann im Nachhinein nicht weitere Ansprüche wie zum Beispiel Reparaturkosten geltend machen.
Besonders wichtig ist es, dass die Versicherungspolice keine Stolperfallen enthält. Zu den besonders beliebten gehört unter anderem, dass das Fahrzeug in der Nacht in der Garage geparkt werden muss. Trifft es dann in der Nacht ihr Auto bei einem Hagelunwetter, so kann die Versicherung sich weigern, den Schaden zu übernehmen.
Der Schaden durch Hagel muss aber auf jeden Fall innerhalb von 7 Tagen bei der Versicherung gemeldet werden. Übrigens ist auch jeder Autofahrer abgesichert, der über eine Vollkaskoversicherung mit Einschluss der groben Fahrlässigkeit für das beschädigte Fahrzeug verfügt. So zahlt die Vollkasko den Schaden in voller Höhe.
Sollte es zu unterschiedlichen Meinungen zwischen Gutachter und Fahrzeugbesitzer über die Reparaturkosten kommen, so hilft die Anrufung des Sachverständigenausschusses. Dieser entscheidet dann über den Umfang der erforderlichen Wiederherstellungskosten des betroffenen Fahrzeugs. An diese Entscheidung halten sich beide Parteien.
Ist jedoch der Ausschuss der Meinung, dass die vom Gutachter angegebene Höhe korrekt berechnet wurde, so muss der Versicherungsnehmer die Kosten dieses Schlichtungsverfahrens in voller Höhe tragen. Liegt die Einschätzung des Ausschusses zwischen dem Angebot der Versicherung und der Forderung der Gegenseite, dann werden die Kosten ebenfalls durch den Sachverständigenausschuss fair aufgeteilt.
Themenverwandt:
>> Sturmschäden
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Es knallt einmal laut und schon ist der Steinschlag passiert. So schnell kann es gehen und ehe man es sich versieht, ist die Windschutzscheibe beschädigt. Das können kleine Steinchen sein, die auf der Fahrbahn liegen oder vom Fahrzeug vor uns aufgewirbelt oder gar verloren werden. Auch verdreckte Scheibenwischer können der Windschutzscheibe zusetzen und für feinste Kratzer oder gar Risse sorgen.
Ein Riss in der Windschutzscheibe hat immer einen kompletten Austausch zur Folge. Sind lediglich kleine Sprünge oder Dellen erkennbar, kann die Scheibe in der Regel von der Fachwerkstatt oder einem Spezialisten wie zum Beispiel Carglass repariert werden.
Besonders aufmerksam sollten Fahrzeughalter sein, wenn sie das Auto waschen. Achten Sie auf kleinste Beschädigungen der Frontscheibe und warten Sie auf keinen Fall zu lange mit der Reparatur. Durch den Druck der beim Fahren auf die Scheibe drückt, können aus kleinen Schäden schnell lange Risse werden. Und damit wird aus einer leichten Glasreparatur ein kompletter Austausch und höhere Kosten.
Neben der Windschutzscheibe können durch Glasbruch natürlich auch Heck- und Seitenscheiben, Rücklichter und Blinker, sowie Scheinwerfer oder das Schiebedach/Panoramadach beschädigt werden.
Ob repariert oder getauscht werden muss, hängt von den folgenden Faktoren ab:
Liegt der Steinschlagschaden im Sichtfeld der Windschutzscheibe auf der Seite des Fahrers, dann muss ausgetauscht werden. Liegt er mit einer Toleranz von 15cm rechts und links ab der Mitte des Lenkrads außerhalb des Sichtfeldes, dann kann die Scheibe repariert werden.
Ist der Abstand zum Scheibenrand weniger als 10cm groß, so kann dieser Schaden ebenfalls nicht repariert werden. Die Scheibe muss komplett getauscht werden.
Bei mehr als 2cm großen Beschädigungen durch Steinschlag, unabhängig von der genauen Position, wird die Scheibe ebenfalls auf jeden Fall ausgetauscht werden müssen.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt den Schaden durch Steinschlag. Dabei sind sogar die Schäden an Radläufen, Motorhaube und am Blech mit einbegriffen, sofern sie durch den Steinschlag verursacht wurden.
Bei der Reparatur durch Carglass oder andere Fachwerkstätten, wird ein flüssiges Harz auf die Kratzer oder Beschädigungen aufgetragen und diese damit aufgefüllt. Aufgetragen wird der Kunstharz mit einer Unterdruckglocke bei ca. 2 bar Überdruck. Wichtig ist die einwandfreie Qualität der Reparatur, denn die vordere Fahrzeugscheibe ist besonders verklebt und nimmt als tragendes Teil eine wichtige Rolle bei der Versteifung der Karosserie ein.
Das Verbundglas der Windschutzscheibe ist darüber hinaus mit einer durchsichtigen Folie zwischen den zwei, nur wenige Millimeter dicken, Scheiben ausgestattet. Damit ist es wie bei einem einbruchhemmenden Fenster: im Falle, dass die Scheiben zerspringen, hält die Folie die Scherben zusammen. Übrigens lassen sich nur Glasbruchschäden reparieren, die auf der äußeren der beiden dünnen Scheiben auftreten.
Zu beachten ist noch, dass ein nicht reparierter Steinschlag zu einer eingeschränkten Verkehrssicherheit und damit zum Nichtbestehen der nächsten TÜV Untersuchung führen kann. Daher sollten Sie Schäden an Glas direkt beheben lassen. Der Beitrag ihrer Teilkaskoversicherung steigt dadurch nicht an. Auch werden in den meisten Fällen von den Versicherungen keine Selbstbehalte eingefordert, da die Reparatur günstiger als der Austausch ist.
Wer eine Vollkasko Versicherung für sein Fahrzeug hat, bekommt Glasschäden zusätzlich bei einem selbstverschuldeten Unfall sowie bei Fahrerflucht Unbekannter oder durch Vandalismus ersetzt.
(>> Mehr zum Thema Glasschäden)
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Sie sind Opfer eines Autodiebstahls geworden, so wie jährlich auch mehrere Zehntausend andere Autobesitzer in Deutschland. Die Vorgehensweise nach einem Autodiebstahl ist besonders im Hinblick auf die Kaskoversicherung wichtig, die ja den Schaden übernehmen soll. Gehen Sie direkt nach Bemerken des Diebstahls zur Polizei und erstatten Sie dort eine Anzeige. Danach haben Sie nur max. 1 Woche Zeit, um die Teilkaskoversicherung über den Verlust des Fahrzeugs zu informieren. Dafür stehen bei fast jeder Versicherungsgesellschaft Hotlines zur Verfügung, die in vielen Fällen sogar rund um die Uhr zu erreichen sind.
Die Versicherung benötigt in der Regel dann folgende Unterlagen und Dinge von Ihnen, um den Schaden abzuwickeln:
- Die detailliert und schriftlich verfasste Schadensmeldung
- Eine Kopie der schriftlichen Anzeige bei der Polizei
- Die Fahrzeugpapiere sofern noch vorhanden
- Alle Autoschlüssel, sofern noch vorhanden
- Und zuletzt noch die Abmeldebescheinigung der zuständigen Zulassungsstelle
War das gestohlene Fahrzeug in Leasingfahrzeug, dann muss darüber hinaus auch der Leasinggeber von Ihnen über den Autodiebstahl unverzüglich informiert werden.
Sind alle Formalitäten erledigt, kann es bis zu 4 Wochen dauern, bis Ihre Teilkaskoversicherung den Fall geprüft hat und sich bei Ihnen bezüglich der Entschädigung meldet. Wird hingegen ein Anhänger oder ein Wohnwagen gestohlen, kann der Leitfaden nach einem Wohnwagen-Diebstahl weiter helfen.
Die Entschädigung für den Fahrzeugbesitzer kann wie folgt aussehen:
- Neuwertentschädigung
War der Wagen ganz neu, dann erstattet die Teilkaskoversicherung die gesamte Summe, den der Kunde nachweislich beim Autohändler für das Fahrzeug bezahlt hat. Wie lange ein Fahrzeug als Neuwagen gilt, haben die Versicherungen jeweils unterschiedlich in ihren Versicherungsbedingungen geregelt und im Versicherungsvertrag festgehalten. Die Zeitspannen schwanken von 6 Monaten bis zu 2 Jahren. - Kaufwertentschädigung
Manche KFZ Versicherungen bieten im Diebstahlsfall den Geschädigten die Summe an, die beim Kauf des gestohlenen Autos gezahlt wurde. - Wiederbeschaffungswert
Die Versicherungsgesellschaft prüft anhand festgelegter Listen und Erfahrungswerten vergleichbare Autos auf den Wiederbeschaffungswert. Als Durchschnittssumme wird dann der Betrag an den bestohlenen Fahrzeughalter ausbezahlt.
Sollte Ihr Auto innerhalb von einem Monat nach Schadensmeldung wieder aufgefunden werden, bekommt der Halter es normalerweise nach Abschluss der Ermittlungen zurück. Sind Beschädigungen am Fahrzeug, dann springt die Teilkaskoversicherung bis zum max. Wiederbeschaffungswert minus des Restwerts ein. Ist der Monat verstricken und das Fahrzeug taucht wieder auf, dann gehört es rechtlich gesehen der KFZ-Versicherung und kann von denen verwertet werden.
Übrigens sagt die aktuelle Statistik aus dem Jahr 2015 aus, dass die Zahl der polizeilich erfassten KFZ-Diebstähle in den letzten 25 Jahren deutlich gesunken ist. Und zwar von 89.000 Fälle auf rund 36.000 Diebstähle. Dabei sind aber die Kosten mit 291 Millionen Euro zu 386 Millionen Euro im Jahr 1991 fast gleich hoch. Das liegt natürlich daran, dass mehr neue Autos auf den Straßen unterwegs sind und der Käufer heutzutage auch bereit ist, mehr für das neue Auto zu bezahlen.
Sind die Diebe nicht scharf auf das Auto im Ganzen, dann entwenden sie gerne auch nur einzelne Teile. Der Schaden liegt aber auch in diesem Fall im oberen Bereich, da rohe Gewalt angewendet wird, um zum Beispiel ein hochwertiges und fest verbautes Navi System zu stehlen. Für alle KFZ Teile, die fest am oder im Fahrzeuge angebracht sind, kommt ihre Teilkaskoversicherung auf. Es gelten aber bestimmte Obergrenzen je nach Versicherungsgesellschaft. Außerdem werden die Kosten für das neue Schloss oder die Seitenscheibe erstattet, wenn die Diebe sich hieran zu schaffen gemacht haben.
Es gibt aber auch Situationen, bei denen die Versicherung im Falle eine Autodiebstahls nicht zahlt. Dazu gehören grundsätzlich alle Situationen, bei denen der Versicherte groß fahrlässig gehandelt (z.B. Autoschlüssel steckengelassen) hat oder falsche Angaben zum Schadensfall macht. Dabei beziehen sich die Versicherungen auf den Paragraphen 81 des Versicherungsgesetzes. Außerdem bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen für Kleidung, Handtaschen, Mobiltelefone oder Geldbörsen, die sich im Fahrzeuginneren befanden. Sind die Diebe bei einem gescheiterten Autodiebstahl über den vermeintlichen Misserfolg wütend und beschädigen Ihr Fahrzeug mutwillig, dann kann der Vandalismus nur durch eine Vollkaskoversicherung geltend gemacht werden. Die Teilkaskoversicherung zahlt hierfür nicht.
Weiterführende Informationen zum Thema Autodiebstahl:
>> Auto gegen Diebstahl sichern
>> Rechtsberatung bei Autodiebstahl vom ADAC
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Ein Marderschaden ist nicht nur ausgesprochen ärgerlich, sondern kann auch richtig teuer werden. Denn Marder lieben Kabel, Dämmmatten, Faltenbälge, Kunststoffschläuche und fressen diese mit Vorliebe an oder gleich ganz durch. Manch Marderschaden wird erst gar nicht bemerkt und das kann erst recht folgenschwer sein. Sind Sie mit dem Auto unterwegs und der Marder hat den Kühlschlauch durchgefressen, dann kommt es nach wenigen Kilometern zur Überhitzung des Motors und ein kostspieliger Motorschaden droht.
Rund 50 Millionen Euro kostet es die Versicherungen in Deutschland jedes Jahr, an ca. 200000 Fahrzeugen die Marderschäden zu regulieren. Dabei werden nur die direkten Marderschäden ausgeglichen, nicht etwa Folgeschäden, die erst nach einer gewissen Zeit auftreten können. In aller Regel übernimmt die Teilkaskoversicherung die Regulierung der Marderschäden. Allerdings kommt es dabei auf den genauen Versicherungsvertrag an. Die vereinbarte Deckungssumme und ein möglicher Selbstbehalt können bei direkten Marderschäden auf den Fahrzeughalter zukommen.
Haben Sie lediglich eine Haftpflichtversicherung, so bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Denn lediglich die Teilkasko greift in solchen Fällen. Die Basistarife übernehmen den Austausch der vom Marder beschädigten Teile in einer Fachwerkstatt. Erweiterte Kaskotarife bieten je nach Versicherung auch an, die Folgeschäden von Marderattacken bis zur vertraglich vereinbarten Höchstgrenze zu übernehmen.
Hier kommt der Motorschaden noch einmal ins Gespräch, der bei einem Marderschaden als Spätfolge drohen kann. Haben Sie mit Ihrer Versicherung einen Selbstbehalt vereinbart, dann muss dieser in jedem Fall auch hier bezahlt werden. Manche Versicherungspolicen haben noch den Zusatz, dass die freie Werkstattwahl entfällt. Hier muss der Fahrzeugbesitzer dann die von der Versicherung angegebene Werkstatt für die Reparatur aufsuchen.
Es ist wichtig, dass Sie Marderbisse erkennen und sich vor ihnen schützen können. Zwar ist der Marder im Frühling und Spätsommer besonders aktiv, aber auch in der nicht aktiven Paarungszeit können Marderbisse und damit die gefürchteten Marderschäden auftreten.
Eigentlich parken Sie nur im falschen Revier. Denn wenn Sie ihr Fahrzeug wie gewohnt, aber eben in einem Marder Revier parken und dann woanders hinfahren, dann riecht der dortige männliche Marder die unsichtbar hinterlassenen Urinspuren und wird ausgesprochen wütend über den „Eindringling“. Er wird aggressiv und will die Spuren des Konkurrenten vernichten und beißt dabei die Kabel durch.
Prüfen Sie daher regelmäßig mit einem Blick unter die Motorhaube, ob sich bei Ihnen bereits ein Marder und sein Konkurrent niedergelassen haben. Sie erkennen die Bissspuren der Marder an ihren kleinen feinen Zähnen, die auf den Kabeln kleine Löcher hinterlassen. Vielleicht sind auch schon ganze Kabel durchgefressen und Sie können diese direkt auf den ersten Blick erkennen. Um sicherzugehen, dass Sie nicht bereits ein Loch am Kühlschlauch haben, starten Sie den Motor mit geöffneter Haube und warten Sie kurz. Tropft es dann unter dem Auto oder der Motorhaube irgendwo raus, dann ist das Kühlsystem undicht und Sie sollten direkt die nächste Werkstatt aufsuchen oder das Fahrzeug stehen lassen.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, das Fahrzeug mardersicher auszustatten. Dazu sind zahlreiche mehr oder weniger wirksame Produkte im Handel erhältlich.
Der Marderschutz kostet ab ca. 50€ und funktioniert auf eine der drei Arten:
- Mit Ultraschall, dann mag der Marder das Fahrzeug überhaupt nicht mehr betreten
- Mit Elektroschock, dann wird der Marder vom nächsten Besuch unter der Motorhaube sicherlich absehen und
- Mit Mardergittern, die unter das Fahrzeug gelegt werden und so verhindern, dass der Marder ins empfindliche Kabel- und Schlauchnetz gelangen kann.
Für welchen Marderschutz Sie sich entscheiden, hängt von ihrer persönlichen Meinung ab. Ein Marderschutz ist aber generell sinnvoll, denn nicht alle Schäden werden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Sie sparen sich den Selbstbehalt und nicht zuletzt auch lästige Rennerei, denn die Reparatur und die Schadensregulierung kosten nun mal Zeit.
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Besonders in der Dämmerung, wenn die Wildtiere auf Futtersuche sind, kommt es immer wieder zu Unfällen mit Wildschaden. Generell gilt es, das eigene Leben und das der anderen Verkehrsteilnehmer zu schützen, auch wenn dabei ein Wildtier zu Schaden kommt. Das Lenkrad zur Not gerade halten und den Zusammenprall mit dem Tier in Kauf nehmen. Denn das Ausweichmanöver, oft spontan und unbewusst, führt oft zu fatalen Kollisionen mit dem Gegenverkehr oder das betroffene Fahrzeug selbst überschlägt sich.
Laut ADAC kommt man bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h und einer Entfernung zum Tier von 60 Metern noch rechtzeitig zum Stehen. Fährt man aber 100 km/h oder darüber, dann kann auch die Vollbremsung nichts mehr verhindern und der Zusammenprall mit dem Wildtier unausweichlich. Nach einem Wildschaden muss die Polizei verständigt werden. Diese wird den zuständigen Jäger für das Revier informieren. Auf keinen Fall das angefahrene oder verendetet Wildtier mitnehmen, denn nach deutschem Gesetz macht man sich in diesem Fall der Wilderei strafbar.
So verhalte dich bei einem Wildschaden!
Ist der Schreck über den Wildschaden überwunden, dann sollte man unbedingt folgende Abläufe durchgehen:
- Sichern der Unfallstelle! Stelle gut sichtbar ein Warndreieck auf und schalte das Warnblinklicht am Fahrzeug ein!
- Verständige die Polizei und den Förster bzw. Jagdpächter! In der Regel hilft die Polizei dabei.
- Fasse das Tier auf keinen Fall an, es könnte zu Bissverletzungen haben und eine Tollwut verbreiten.
- Lasse dir unbedingt eine Wildbescheinigung ausstellen und machen Fotos vom Unfallort, dem Tier und dem Fahrzeug.
- Melde unverzüglich den Wildschaden deiner Kaskoversicherung.
Jetzt geht es an die Schadensregulierung mit der KFZ-Versicherung
Generell lässt sich sagen, dass die Wildschäden am Fahrzeug über die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind. Dies gilt für das Haarwild, dass das Bundesjagdgesetz mit folgenden Tieren angibt: Hase, Fuchs, Reh, Wildschwein und Fuchs. Der Jagdpächter oder Waldbesitzer kann bei Wildunfällen in der Regel keine Schadensersatzansprüche geltend machen, denn im juristischen Sinne gilt das Wild als herrenlose Sache.
Je nach Versicherung gibt es auch Kaskotarife, die den Wildschaden mit Federwild, Nutztieren oder Haustieren übernimmt. Genaueres dazu findest du in der Versicherungspolice. Hast du eine Selbstbeteiligung mit deiner Versicherung vereinbart, so muss diese bis zur festgeschriebenen Maximalhöhe selbst getragen werden. Darüber hinaus entstehende Kosten trägt dann die Versicherung.
Solltest du dem Wild „nur“ ausgewichen sein und es zu keiner direkten Kollision mit dem Tier und dir aber trotzdem ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, so wird die Versicherung im Einzelfall entscheiden. Die Kosten werden als Rettungskosten bezeichnet und nur von der Vollkaskoversicherung auf jeden Fall getragen.
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