Problem-Schaden
Wird mein Kfz-Schaden bezahlt?
Ist mein Schaden über eine Versicherung abgedeckt oder muss ich selbst für den Schaden aufkommen? Nicht alle Schäden sind allerdings versichert, dazu gehören Schäden (sog. Haftungsausschlüsse) die in den Policen der Versicherer expliziet dokumentiert sind!
Es gibt verschiedene Ereignisse wodurch ein Schaden am eigenen Fahrzeug entstehen kann! Für Unfälle (auch durch selbsverschulden), Naturkatastrophen, Vandalismus uvm. gibt es verschiedene Kfz-Versicherungen (Haftpflicht, Vollkasko & Teilkasko oder Zusatzversicherungen) die in einem Schadensfall die Haftung übernehmen!
Wir helfen gerne bei Fragen rund um die Kfz-Kaskoversicherungen!
In dieser Kategorie werden wir gerne die Fragen zum Thema "Schadenfälle" beantworten - sofern wir das können. Hier erklären wir welche Versicherung für den Schaden aufkommt wieviel gegebenenfalls bezahlt wird und was genau zu tun ist! Wir versuchen alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit, schnellstmöglich zu beantworten.
Alle beantworteten Schadensfälle:
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Frage:
Bei Einfahrt in Parkplatz mit den auf dem Dachständer montierten Fahrrädern an Höhenbegrenzungsschild hängengeblieben. Dabei wurde der Dachständer samt Fahrräder vom Dach gerissen, wobei das Autodach, der Dachständer, sowie die Fahrräder beschädigt wurden.
Was wird von der Vollkaskoversicherung übernommen?
Antwort:
In einem solchen Fall übernimmt die Vollkaskoversicherung in der Regel die Schäden am eigenen Fahrzeug, also:
- die Reparaturkosten für das beschädigte Autodach,
- ggf. auch den beschädigten Dachträger, sofern dieser als fest verbundenes Zubehör gilt und mitversichert ist.
Nicht übernommen werden meist die Schäden an den Fahrrädern, da sie als transportiertes Gut gelten und üblicherweise nicht im Schutz der Vollkasko enthalten sind. Auch mobile Aufbauten (z. B. Fahrradträger) sind nur mitversichert, wenn sie explizit im Vertrag aufgeführt oder als Sonderzubehör mitversichert wurden.
Wichtig:
Die Vollkasko könnte den Schaden auch nur teilweise oder gar nicht übernehmen, wenn der Versicherer grobe Fahrlässigkeit annimmt – etwa, weil das Hinweisschild zur Höhenbegrenzung übersehen wurde. Manche Tarife schließen jedoch den Einwand der groben Fahrlässigkeit aus – in dem Fall bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Tipp: Vertrag prüfen, ob:
- grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist,
- Dachgepäckträger und Fahrräder eingeschlossen sind (Sonderzubehör).
Im Zweifel kann ein Versicherungsberater oder Anwalt weiterhelfen.
Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
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Für einen Reifenplatzer gibt es keine Entschädigung durch die Vollkaskoversicherung! Jedoch werden Reifenschäden, die auf Grund eines Ereignisses (Unfall oder Vandalismus) entstehen können bezahlt. Wurde ein Reifen z.B. mutwillig zerstochen, fällt dies unter Vandalismus und die Vollkasko wird dafür bezahlen! Nur wird es sich für den Normalversicherten nicht lohnen, denn die Selbsbeteiligung dürfte in den meisten Fällen höher liegen als der Schadenswert ist.
Sollten Sie aber teure Marken- oder Breitreifen besitzen und es wurden gleich mehrere Reifen platt gestochen, so kann der verursachte Schaden schon mal gerne 1500 Euro und mehr betragen. In dem Fall lohnt es sich den Schaden der Vollkasko zu melden, da dieser bezahlt werden würde. Mehrkosten durch eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes ist allerdings dann auch zu erwarten! Freuen können sich nur jene Versicherten, die einen so genannten Rabattschutz mit abgeschlossen haben. Eine günstige Alternative würde eine zusätzliche Reifenversicherung bieten!
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In Deutschland besteht eine Winterreifenpflicht nur bei schlechten Straßenverhältnissen wie etwa bei Schnee, Eis, Reifglätte, etc. Allerdings ist kein spezieller Zeitraum vorgeschrieben, daher empfiehlt der ADAC die Winterreifen nach der so genannten "O bis O“-Regel zu montieren, d.h. von Oktober bis Ostern!
Doch was passiert wenn ein Autofahrer mit Sommerreifen einen Unfall verursacht?
Grundsätzlich werden die Schäden bezahlt! Der verursachte Schaden des Unfallbeteiligten wird in jedem Fall von der Haftpflicht bezahlt! Bei der Regulierung des eigenen Schadens durch die Vollkasko muss unter Umständen (grob fahrlässig) mit Leistungskürzungen gerechnet werden!
Fahren Sie z.B. mit Sommerreifen in den Winterurlaub (Schweiz) und verursachen einen Unfall, so kann die Vollkasko die Leistungen komplett verweigern! (Themenverwandter Artikel: Mit Sommerreifen in den Winterurlaub)
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Grundsätzlich muss bei einem selbst verursachten Schaden - hierzu zählen auch Alufelgen - die Vollkaskoversicherung zahlen. Ist die Felge durch unsachgemäßes Auffahren auf beispielsweise eine Bordsteinkante unrund (Unwucht) oder unreparabel verkratzt worden, so muss die Vollkasko zahlen. Handelt es sich um hochwertige und teure Felgen, ist es durchaus sinnvoll, den Schaden über die Vollkaskoversicherung zu regeln.
Sind es jedoch relativ günstige Felgen, so wird sich die Schadensregulierung über die Vollkasko kaum lohnen, da die Selbstbeteiligung oft schon höher liegt als der entstandene Schaden und eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes erfolgen kann!
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Um die Frage gleich zu beantworten: Ja! Die Vollkasko zahlt auch im Falle einer beschädigten Motorhaube! Allerdings ist dies nicht immer ratsam, denn oft ist die Selbstbeteiligung schon höher wie der Schadenswert an sich und zudem erfolgt eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse!
In solchen Fällen ist es meiste billiger, den Schaden durch Smartrepair beseitigen zu lassen oder einen Lackdoktor zu beauftragen. Alternativ kann man natürlich auch einfach einen Lackstift verwenden, wenn der Steinschlag nicht zu tief ist.
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