Frage:
Bei Einfahrt in Parkplatz mit den auf dem Dachständer montierten Fahrrädern an Höhenbegrenzungsschild hängengeblieben. Dabei wurde der Dachständer samt Fahrräder vom Dach gerissen, wobei das Autodach, der Dachständer, sowie die Fahrräder beschädigt wurden.
Was wird von der Vollkaskoversicherung übernommen?
Antwort:
In einem solchen Fall übernimmt die Vollkaskoversicherung in der Regel die Schäden am eigenen Fahrzeug, also:
- die Reparaturkosten für das beschädigte Autodach,
- ggf. auch den beschädigten Dachträger, sofern dieser als fest verbundenes Zubehör gilt und mitversichert ist.
Nicht übernommen werden meist die Schäden an den Fahrrädern, da sie als transportiertes Gut gelten und üblicherweise nicht im Schutz der Vollkasko enthalten sind. Auch mobile Aufbauten (z. B. Fahrradträger) sind nur mitversichert, wenn sie explizit im Vertrag aufgeführt oder als Sonderzubehör mitversichert wurden.
Wichtig:
Die Vollkasko könnte den Schaden auch nur teilweise oder gar nicht übernehmen, wenn der Versicherer grobe Fahrlässigkeit annimmt – etwa, weil das Hinweisschild zur Höhenbegrenzung übersehen wurde. Manche Tarife schließen jedoch den Einwand der groben Fahrlässigkeit aus – in dem Fall bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Tipp: Vertrag prüfen, ob:
- grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist,
- Dachgepäckträger und Fahrräder eingeschlossen sind (Sonderzubehör).
Im Zweifel kann ein Versicherungsberater oder Anwalt weiterhelfen.
Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
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