Problem-Schaden
Wird mein Kfz-Schaden bezahlt?
Ist mein Schaden über eine Versicherung abgedeckt oder muss ich selbst für den Schaden aufkommen? Nicht alle Schäden sind allerdings versichert, dazu gehören Schäden (sog. Haftungsausschlüsse) die in den Policen der Versicherer expliziet dokumentiert sind!
Es gibt verschiedene Ereignisse wodurch ein Schaden am eigenen Fahrzeug entstehen kann! Für Unfälle (auch durch selbsverschulden), Naturkatastrophen, Vandalismus uvm. gibt es verschiedene Kfz-Versicherungen (Haftpflicht, Vollkasko & Teilkasko oder Zusatzversicherungen) die in einem Schadensfall die Haftung übernehmen!
Wir helfen gerne bei Fragen rund um die Kfz-Kaskoversicherungen!
In dieser Kategorie werden wir gerne die Fragen zum Thema "Schadenfälle" beantworten - sofern wir das können. Hier erklären wir welche Versicherung für den Schaden aufkommt wieviel gegebenenfalls bezahlt wird und was genau zu tun ist! Wir versuchen alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit, schnellstmöglich zu beantworten.
Alle beantworteten Schadensfälle:
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Wenn du unter Alkoholeinfluss oder sogar mit Drogen am Steuer sitzt, wird es als "grob fahrlässig" gewertet!
Zahlt die Kfz-Haftpflicht den Fremdschaden?
Ja! Bei der Kfz-Haftpflicht steht der Schutz des Unfallopfers im Vordergrund. Der Schaden am Fremdfahrzeug wird bezahlt und Personen, die bei dem Unfall verletzt wurden werden entschädigt! Allerdings muss der Unfallverursacher mit Konsequenzen rechnen! Neben der Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes wird die Kfz-Haftpflicht den Fahrer in Regress nehmen. Das heisst, die Versicherung wird nach Regulierung des Schadens eine Rückforderung an den Versicherungsnehmer stellen. Diese darf aber maximal 5.000 Euro betragen!
Zahlt die Vollkasko meinen Schaden?
Je nach Schwere des Verschuldens (ab 1,1 Promille – absolute Fahruntüchtigkeit) müssen die Schäden am eigenen Fahrzeug meist selbst beglichen werden! Auch wenn der Verursacher eine Vollkasko plus Erweiterung abgeschlossen hat, die den Einwand der groben Fahrlässigkeit vertraglich ausschließt. Der Ausschluss der groben Fahrlässigkeit bezieht sich auf relativer Fahruntüchtigkeit und diese liegt zwischen 0,3 und 1 Promille. Bei relativer Fahruntüchtigkeit muss der Versicherte mit Kürzungen der Leistung rechnen. Oft verweigert der Versicherer die Regulierung des Schadens aber auch komplett!
Urteile zum Thema Alkohol am Steuer:
>> Richterliche Urteile zum Thema: Trunkenheitsfahrt und Vollkasko!
>> Am „Morgen danach“... Restalkohol kann Führerschein kosten!
Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
Noch Fragen zum Thema "Leistung und Versicherung"?
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Weitere Infos zum Thema Leistungen Kaskoversicherung:
>> Leistung der Vollkasko >> Leistung der Teilkasko
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Sie kommen gerade von einem Einkaufsbummel zurück und müssen feststellen, dass jemand Ihr Fahrzeug angefahren hat, vom Verursacher jedoch keine Spur, nicht mal eine Nachricht. Wer zahlt den Schaden, wenn auch polizeiliche Ermittlungen sich im Sande verlaufen?
Glücklich sind in solchen Fällen Vollkaskoversicherte! Die Vollkasko übernimmt die Schadenregulierung auch dann, wenn der Verursacher unbekannt ist. Haftpflichtvericherte müssen meist selbst für den Schaden aufkommen, in sehr seltenen Fällen zahlt die Verkehrsopferhilfe!
Jedoch sollten auch Vollkaskoversicherte erst gründlich nachrechnen, denn eine Schadensregulierung durch die Vollkasko bedeutet gleichzeitig ein Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zuzüglich der Selbstbeteiligung! Bei geringen Schäden ist es daher oft sinnvoller, die Kosten der Reparatur aus eigener Tasche zu zahlen.
Vollkasko für den Unfallflüchtigen?
Nein! Da Unfallflucht ein Verstoß gegen die Aufklärungsobliegenheit bzw. gegen die Verhaltensvorschriften des Versicherungsvertrages ist und es sich hierbei um eine vorsätzliche Tat handelt, wird der Versicherer nicht zahlen! In manchen Fällen allerdings, wenn der Fahrer glaubhaft darlegen kann, dass er den Unfall gar nicht bemerkt hat, muss der Versicherer zahlen, denn der Tatbestand der Unfallflucht ist somit nicht gegeben.
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Am Steuer eingeschlafen und einen Unfall verursacht. Wer zahlt nun den Schaden? Der Fremdschaden wird anstandslos von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen.
Den eigenen Schaden hingegen zahlt die Vollkasko nur, wenn dem Unfallverursacher keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
Doch was heisst in diesem Fall „grob fahrlässig“?
Kann der Fahrer glaubhaft darlegen, dass keine Anzeichen einer Übermüdung bestanden, so muss die Vollkasko den Schaden bezahlen. Sollte der Versicherer jedoch nachweisen können, dass z.B. schon mehrere Stunden ohne Pause gefahren und Übermüdungsanzeichen ignoriert wurden, so kann die Vollkasko die Schadensregulierung verweigern oder zumindest die Leistungen kürzen!
Vollkaskoversicherte mit dem Erweiterungspaket "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit" werden den Schaden ohne wenn und aber von der Versicherung reguliert bekommen.
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Wer sein Auto beispielsweise unter einem Kastanienbaum parkt und somit Beulen oder Dellen durch herunterfallende Kastanien riskiert, muss im Regelfall selbst für den Schaden aufkommen!
Der Besitzer des Baumes kann nicht belangt werden und die Vollkasko zahlt immer nur dann, wenn es sich um ein unvorhersehbares, plötzliches Ereignis handelt. Dies wäre hier im Herbst nicht der Fall und der Fahrzeugbesitzer müsste den entstandenen Schaden selbst tragen!
Einzig die Teilkaskovericherung könnte einspringen, wenn bewiesen werden kann, dass ein Sturm mit mind. Windstärke 8 dafür die Schadensentstehung verantwortlich war! (>> Siehe Sturmschäden)
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Falschangaben bei der Versicherung führen fast immer zum Ausschluss der Versicherungsleistung!
Dazu gehören:
- Falschangaben zum ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeugs führen
- ebenso wie eine falsche Kilometerstandsangabe - zur Leistungsfreiheit des Versicherers!
- Auch eventuelle Vorschäden sollten bei Versicherungsabschluss unbedingt angegeben werden.
Denn durch die moderne Informationstechnologie (Uniwagnis-Datei) ist es ein Leichtes festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug Vorschäden hatte, auch wenn diese von einer anderen Versicherung abgewickelt wurde. Auch hier führen falsche Angaben zum Versicherungsausschluss!
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