Autos sind ein wichtiger Bestandteil des Anlagevermögens eines Unternehmens und somit der Bilanz, die jährlich vorgeschrieben wird. Die richtige Verbuchung und Bilanzierung ist wichtig. Werden die Autos als Privat- oder Geschäftswagen genutzt oder gibt es eine Mischnutzung? Mit welchem Wert sind sie anzusetzen und wie werden sie steuerrechtlich korrekt abgeschrieben? Als Unternehmer können Sie hohen Aufwand vermeiden, wenn Sie die Abschreibungen für Ihren Fuhrpark mit einer Buchhaltungssoftware abwickeln. Welche Vorteile Ihnen das schenkt, erklärt der folgende kompakte Überblick.
Den Fuhrpark im Anlagevermögen einordnen
Die Bilanz hat einen waagenähnlichen Aufbau (bilancia = Waage), der immer ausgeglichen ist. Auf der linken Bilanzseite sind das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen eines Unternehmens verzeichnet. Auf der rechten Bilanzseite befinden sich das Eigenkapital und das Fremdkapital.
Das Anlagevermögen, das für den Fuhrpark relevant ist, ist untergegliedert in das immaterielle (zum Beispiel Unternehmenswerte) und das materielle Anlagevermögen. Zum materiellen Anlagevermögen gehört auch der Fuhrpark, der hier zu den beweglichen Anlagegütern zählt.
Hierzu zählen unter anderem:
- Maschinen
- Fuhrpark
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- Büromaterial
Der Anschaffungswert: wichtig für die folgende Abschreibung
Wenn Sie in der Autobranche tätig sind und ein Fahrzeug anschaffen, bilanzieren Sie es - wie alle Anlagegüter - zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. In der Regel sind diese der Kaufpreis, den Sie an den Verkäufer gezahlt haben und über den Sie selbstverständlich auch eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis haben. Der Nettowert ohne Umsatzsteuer ist der, den Sie verbuchen und der für die Bilanzierung des Autos dann auch relevant ist.
Abschreibung: Mit welchem Zweck ist sie verbunden?
Egal, ob Sie ein Fahrzeug beruflich oder privat nutzen - sein Wert wird über die Nutzungsdauer immer geringer. Das hat mit der natürlichen Haltbarkeitsdauer von Anlagegütern zu tun, die mit dem Verschleiß der einzelnen Bauteile zusammenhängt. Damit nicht jedes Unternehmen eine beliebige Abschreibung vornehmen kann, gibt es vom Bundesministerium für Finanzen dafür exakte Regelungen. Es ist vorgeschrieben, dass Anlagegüter wie Fahrzeuge über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass Sie Ihnen so lange auch einen buchhalterischen Aufwand bescheren. Mit einer Buchhaltungssoftware können Sie diesen Aufwand für sich erfreulich minimieren und sich auf das Kerngeschäft Ihres Unternehmens konzentrieren.
Über die Nutzungsdauer abschreiben
Das Steuerrecht bestimmt, dass Fahrzeuge aus dem Fuhrpark eines Unternehmens über sechs Jahre abzuschreiben sind. Die Abschreibungsdauer von Anlagegütern kann in der amtlichen Afa-Tabelle (Afa = Abschreibung für Abnutzung) nachgeschlagen werden, die jährlich neu aktualisiert wird. Häufig wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eine lineare Abschreibung vorgenommen. Das bedeutet, dass die Abschreibungssumme für jedes Jahr so ermittelt wird, dass der Gesamtpreis, also die gesamten AHK, durch die Jahre der Nutzungsdauer geteilt werden. Die Abschreibungssumme für einen PKW im Anschaffungswert von 30.000 Euro beträgt daher bei sechs Jahren Abschreibungsdauer 5.000 Euro jährlich.
Private Nutzung von Firmenwagen
Ein Firmenwagen darf nur zu 10 Prozent privat genutzt werden, damit die klassischen Abschreibungsmöglichkeiten gelten. Mit einem Fahrtenbuch können Sie die Nutzungsanteile den Steuerbehörden nachweisen. Wenn Sie diese Regelung einhalten, den Geschäftswagen also zu mindestens 90 Prozent nutzen, haben Sie das Recht, eine Sonderabschreibung vorzunehmen. Diese beträgt 20 Prozent der AHK im ersten Jahr. Wenn Sie dies nutzen, kommen Sie in den Genuss einer hohen Steuerersparnis, die die Investition besonders lohnenswert gestalten kann.
Zeitgewinnung durch unkompliziert Abschreibung der Firmenwagen online
Ein Buchhaltungsprogramm, über das Sie online verfügen können, hat für Sie auch in Zusammenhang mit der Abschreibung für den Fuhrpark praktische Vorteile. Sie geben das Anlagegut, etwa ein Auto ein, und profitieren von der richtigen Verbuchung auf das passende Konto sowie der automatischen Berechnung von Nutzungsdauer und Abschreibungsbetrag. Alles, was Sie eintragen, sind die Bezeichnung des Anlagegegenstandes, das Anschaffungsdatum und die Höhe der AHK. Alles andere erledigt das Programm für Sie, das intelligent mitdenkt und Ihre jährlichen Abschreibungen konsequent berücksichtigt.
Mit einem Klick haben Sie Ihre Abschreibungen im Überblick und können diese komfortabel verwalten. Das Programm kann sogar zwischen neuen und gebrauchten Wagen unterscheiden und die Abschreibungen passgenau vornehmen. Auch rückwirkende Abschreibungen für bereits getätigte Anschaffungen sind noch möglich. So ist die Buchhaltungssoftware ein leistungsstarker Partner für den Abschreibungsbereich, der durch das durchdachte Onlinekonzept flexibel nutzbar ist. Ein Download ist dafür nicht nötig - Sie berechnen und verbuchen alles unkompliziert online und reduzieren Ihren Verwaltungsaufwand somit auf ein Minimum!