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So gut wie jedes neue Jahr bringt auch Änderungen für den Straßenverkehr. Das Jahr 2018 könnte allerdings ein Jahr mit überdurchschnittlich vielen Gesetzesänderungen und Einführung von neuen Gesetzen darstellen. Autofahrern steht also vermutlich durch die Anpassung der Straßenverkehrsordnung ein spannendes und nervenaufreibendes Jahr bevor. Viele Entscheidungen werden aber auch erst im Jahr 2018 getroffen und vermutlich erst im darauffolgenden Jahr umgesetzt. Hierzu zählt in etwa ein Diesel-Fahrverbot in Großstädten oder Änderungen bei der PKW-Maut. Eine Anpassung der Kfz-Steuer wird wohl aufgrund abgeänderter Abgas-Messverfahren die Kosten wieder einmal erhöhen.
eCall Notrufsystem
Durch die EU wird zukünftig ein automatisches Notrufsystem für Neuwagen ab 2018 Pflicht. Durch dieses System soll im Falle eines Unfalls ein automatischer Anruf, ein so genannter eCall, an die Notrufzentrale erfolgen. Diese verständigt anschließend die notwendigen Einsatzkräfte. So können Verunfallte besonders schnell versorgt werden. Die Position des Fahrzeuges wird hierbei dann eines GPS-Empfängers ebenfalls sofort übermittelt. Zusätzlich zu den Standortdaten folgen auch weitere Daten wie Unfallzeitpunkt, Anzahl der Insassen und Art des Treibstoffs.
Versicherung und ihre neuen Klassen
Mit dem Beginn des neuen Jahres wird sich für viele Deutsche auch der Versicherungsbeitrag ihrer Kfz-Versicherung verändern. Für manche fällt diese Änderung vielleicht sogar vorteilhaft, andere werden durch die Neueinstufung aber unter Umständen benachteiligt und müssen höhere Versicherungstarife in Kauf nehmen. Rund ein Viertel der in Deutschland versicherten Fahrzeuge sind hiervon betroffen. Die Einstufung in die neuen Typ- und Regionalklassen erfolgt durch die Auswertung der Reparaturkosten für Schäden und dies für jedes einzelne Fahrzeugmodell am Markt. Die Typklasse fließt anschließend als Tarifmerkmal in die Berechnung des Versicherungsanbieters mit ein. Der Versicherer darf somit mit Jahreswechsel eine Erhöhung der Tarife vornehmen. Um sich auch noch nächstes Jahr über eine günstige Autoversicherung freuen zu können, sollte ein erneuter Vergleich der Anbieter durchgeführt werden.
Winterbereifung
Der Gesetzgeber schraubt ebenso fleißig an der Rechtslage für Winterreifen. Denn nur noch Reifen welche das Schneeflocken-Symbol aufweisen, dürfen auch noch im Winter gefahren werden. Reifen mit der Kennzeichnung "M+S" sind also in den Wintermonaten nicht mehr zulässig. Diese Regelung tritt ab dem 1. Januar 2018 in Kraft. Autofahrer können aber dennoch etwas aufatmen, denn gültig ist die Regelung nur für Reifen welche neu angeschafft werden. Bereits vorhandene Reifen dürfen noch bis Ende 2024 gefahren werden. Das Bußgeld für die falsche Bereifung im Winter wurde übrigens um 25 Prozent auf 75 Euro erhöht.
Fahrverbote und LKW-Maut
Ein Fahrverbot für alte mit Diesel betriebene Kfz-Fahrzeuge wird in mehreren Großstädten in Deutschland angedacht. Betroffen wären darunter die Städte Düsseldorf, Stuttgart aber auch Leipzig. Die Entscheidung wird allerdings erst Ende Februar 2018 vom Bundesverwaltungsgericht getroffen. Betroffen sind hierdurch Fahrzeuge mit Euro-5.Diesel. Diese müssten durch einen teuren SCR-Katalysator nachgerüstet werden, um einem Fahrverbot in den Großstädten zu umgehen.
Ebenfalls interessant für LKW-Fahrer ist die Ausweitung der bisher bekannten Autobahn-Maut auch auf viele Kilometer der Bundesstraßen. Eventuell wird die Maut sogar auf Landstraßen ausgeweitet.