Der Winter bedeutet nicht nur wunderschöne Landschaften, sondern auch verschneite Schilder. Wie sollte man sich verhalten, falls ein Verkehrszeichen zwar sichtbar, aber nicht lesbar ist, weil es z.B. mit Schnee bedeckt ist?
Was sagt der Sichtbarkeitsgrundsatz aus?
Für die Wirksamkeit von Verkehrszeichen gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz. Das bedeutet dass Verkehrszeichen so angebracht werden müssen, dass ein Kraftfahrer bei der Einhaltung der nach §1 StVO erforderlichen Sorgfalt, schon mit einem kurzen und flüchtigen Blick das Verkehrszeichen, ohne weitere Überlegungen, erfassen und erkennen kann.
Somit verlieren Verkehrsschilder oder auch Markierungen, die aufgrund von Abnutzung, Verdeckung (Gebüsch, Bäume ect.) oder Witterungsbedingt nicht eindeutig zu erkennen sind, ihre Wirksamkeit.
Der Sichtbarkeitsgrundsatz hat jedoch Einschränkungen
Manche Verkehrsschilder, beispielsweise das Stoppschild, sind schon an ihrer charakteristischen Form eindeutig identifizierbar. Ebenso bedeutet ein dreieckiges Schild mit der Spitze nach unten immer "Vorfahrt gewähren", auch wenn es mit Schnee bedeckt ist. Somit kann ein Betroffener sich nicht herausreden, er habe das Schild nicht erkannt. Anders sieht es dagegen aus, wenn Verkehrsschilder durch starken Baum- und Buschbewuchs nicht zu erkennen sind.
Ebenso ausgeschlossen ist vom Sichtbarkeitsgrundsatz die sogenannte Hausstrecke. Hierbei wird davon ausgegangen, dass eine Person die vorgeschriebene Verkehrsregelung kennt.
Ein nicht sichbares Schild darf auch nicht als eines interpretiert werden, welches ein anderes aufhebt. Hierbei gilt das letzte sichtbare Verkehrsschild.
Es wird ebenfalls davon ausgegangen, dass ein nicht erkennbares Schild einen Kraftfahrer an seine Sorgfaltpflicht erinnert und somit sehr vorsichtig fährt. Diese Pflicht geht jedoch nicht soweit, dass dieser ein Verkehrsschild von Schnee oder Bewuchs befreien muss.
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