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Spicker: Wichtige Hinweise zu Verkehrszeichen im Winter
- Sichtbarkeitsgrundsatz: Verkehrszeichen müssen für Fahrer unter normalen Bedingungen sichtbar und erkennbar sein.
- Verlust der Wirksamkeit: Durch Schnee oder Bewuchs verdeckte Schilder verlieren ihre rechtliche Gültigkeit.
- Ausnahmen: Einige Schilder wie Stoppschilder sind auch bei Schneebedeckung eindeutig erkennbar.
- Hausstrecke: Auf bekannten Strecken wird von einem Fahrer erwartet, dass er die Verkehrsregeln kennt, auch wenn Schilder nicht sichtbar sind.
- Fahrerpflichten: Der Fahrer muss bei nicht sichtbaren Schildern besonders vorsichtig fahren, ist aber nicht verpflichtet, das Schild zu befreien.
Der Winter bringt nicht nur wunderschöne Schneelandschaften, sondern auch verschneite Verkehrszeichen mit sich. Doch was sollte man tun, wenn ein Schild sichtbar, aber aufgrund von Schnee oder Eis nicht leserlich ist? Hier ist es wichtig, zu wissen, wie man sich richtig verhält. Der sogenannte „Sichtbarkeitsgrundsatz“ regelt, unter welchen Bedingungen ein Verkehrsschild seine Wirksamkeit behält und welche Auswirkungen eine schlechte Sichtbarkeit hat.
Was sagt der Sichtbarkeitsgrundsatz aus?
Der Sichtbarkeitsgrundsatz besagt, dass Verkehrszeichen so angebracht werden müssen, dass ein Kraftfahrer sie bei der Einhaltung der nach §1 StVO erforderlichen Sorgfalt mit einem flüchtigen Blick erkennen kann. Dieser Grundsatz stellt sicher, dass Schilder ihre Funktion auch dann erfüllen, wenn die Sichtverhältnisse nicht ideal sind. Besonders im Winter, wenn Schneefall und Frost Verkehrszeichen verdecken können, wird der Grundsatz auf die Probe gestellt.
Verlust der Wirksamkeit durch verdeckte oder beschädigte Schilder
Wenn ein Verkehrsschild aufgrund von Witterungsbedingungen, wie zum Beispiel Schneefall, oder durch natürliche Hindernisse, wie Bäume oder Büsche, unleserlich wird, verliert es gemäß dem Sichtbarkeitsgrundsatz seine rechtliche Gültigkeit. Dies bedeutet, dass ein nicht sichtbares oder schwer erkennbares Verkehrsschild keinen Einfluss auf das Fahrverhalten des Kraftfahrers hat, da es seine Funktion nicht mehr erfüllt. In solchen Fällen gilt das letzte sichtbare Schild.
Ausnahmen vom Sichtbarkeitsgrundsatz
Allerdings gibt es auch Ausnahmen vom Sichtbarkeitsgrundsatz. So sind einige Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form und Bedeutung auch dann eindeutig erkennbar, wenn sie teilweise bedeckt sind. Ein Stoppschild oder ein Dreiecksschild mit der Spitze nach unten, das „Vorfahrt gewähren“ signalisiert, kann auch im Winter ohne Schwierigkeiten identifiziert werden. In diesen Fällen kann sich der Fahrer nicht auf die fehlende Sichtbarkeit berufen.
Die Hausstrecke als Ausnahme
Ein weiteres Beispiel für eine Ausnahme stellt die sogenannte „Hausstrecke“ dar. Hier wird davon ausgegangen, dass der Fahrer die Verkehrsregeln auf dieser Strecke kennt. Selbst wenn ein Schild aufgrund von Schnee oder anderen Hindernissen nicht erkennbar ist, wird erwartet, dass der Fahrer mit den geltenden Regeln vertraut ist und entsprechend handelt.
Pflichten des Fahrers bei nicht sichtbaren Schildern
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Fahrer nicht verpflichtet ist, ein nicht sichtbares Schild selbst von Schnee oder Ähnlichem zu befreien. Dennoch wird erwartet, dass er in solchen Fällen besonders vorsichtig fährt und seine Sorgfaltspflicht wahrnimmt. Sollte das Schild nicht erkennbar sein, bleibt es seine Verantwortung, weiterhin sicher und aufmerksam zu fahren.
Zusammenfassung
Der Sichtbarkeitsgrundsatz stellt sicher, dass Verkehrszeichen für alle Fahrer bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt erkennbar sind. Im Winter kann es jedoch vorkommen, dass Schilder durch Schnee oder andere Hindernisse verdeckt sind, wodurch ihre Wirksamkeit eingeschränkt wird. In solchen Fällen sollte der Fahrer besonders vorsichtig fahren, ohne jedoch verpflichtet zu sein, Schilder manuell zu befreien. Ausnahmen bestehen insbesondere bei klar erkennbaren Schildern und der „Hausstrecke“, bei der der Fahrer mit den Verkehrsregeln vertraut ist.