Ratschläge wie man Beschädigungen in Autowaschanlagen vermeiden kann
Der regelmäßige Besuch einer Autowaschanlage ist wichtig, da das Auto gerade an unerreichbaren Stellen hierbei gesäubert wird. Zudem ist jeder Autobesitzer glücklich, wenn sein Fahrzeug in glänzender Verfassung aus der Waschanlage herauskommt.
Doch was ist wenn sich herausstellt dass das Fahrzeug nicht nur sauber sondern beschädigt ist!? Um solche Schäden durch ein evtl. Eigenverschulden zu vermeiden, heißt es einige Punkte zu beachten.
Gefährliche Autowaschanlagen - die richtige Autowaschanlage
Veraltete Autowaschanlagen
Sachverständige, die mit dem Verband der Automobilindustrie zusammenarbeiten, warnen vor veralteten Autowaschanlagen, da sie gerade für moderne Fahrzeuge ungeeignet sind. Hier besteht ein besonders hohes Beschädigungsrisiko für Felgen, bei Fahrzeugen mit Breit- und Niederquerschnittsreifen. Gründe hierfür sind veraltete und zu schmale Förderbänder, die zudem mit eiserne Transportketten ausgestattet sind, die an breiten Felgen vorbeischleifen. Auch zu hohe Leiteinrichtungen, können beim Überfahren zu Beschädigungen an Reifen und Querlenker führen.
Moderne Autowaschanlagen
Fachleute kritisieren jedoch auch moderne Waschanlagen, da diese nicht selten mit zu hohen Wasserdruck und mit zu aggressiven Chemikalien arbeiten. Fakt ist leider auch, dass es keine regelmäßige Überprüfungen der Waschanlagen durch unabhängige Prüforganisationen gibt.
Tipp: Der Verband der deutschen Automobilindustrie bietet ein VDA-Gütesiegel für eine freiwillige Überprüfung von Waschanlagen an. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf dieses Siegel achten.
Vor Benutzung der Autowaschanlage sollte folgendes beachtet werden
Vor der Benutzung der Waschanlage sollte man sich mit der Bedienungsanleitung und den AGB vertraut machen.
Alle Fenster, Türen und Schiebedächer sind beim Besuch der Waschstraße zu verschließen. Denn schon ein Schiebedach, welches nur einen winzigen Spalt aufweist, kann böse enden. Der nächste Punkt ist der offene Tankdeckel, in der Waschstraße reißt dieser sofort ab, sobald dieser aufgeklappt ist. Auch die Antenne sollte eingefahren oder abgeschraubt werden.
Bleibt man während der Reinigung im Auto sitzen, sollte kein Radio gehört werden, wenn der Wagen eine automatische ausfahrende bzw. einfahrende Antenne besitzt. Außenspiegel, sofern sie sich einklappen lassen, müssen eingeklappt werden, genau wie Scheibenwischer in die Ruhestellung gehören.
In einer Waschstraße sollte mann möglichst gerade und in der Mitte der vorgegebenen Spur fahren. Wird in der Anlage das Fahrzeug gezogen, ist darauf zu achten dass das Lenkradschloss nicht einrastet (Zündung anlassen) und weder Fuß- noch Handbremse betätigt wird.
An Portanlagen, die meist an Tankstellen aufzufinden sind, sollte der Waschvorgang beobachtet werden, um im Notfall eingreifen zu können (ausschalten durch Notfallknopf).
Hat man an seinem Wagen nachträgliche Veränderungen vorgenommen, beispielsweise ein angebauter Spoiler oder Luftleitkanten, sollte deren festen Sitz vor dem Waschgang unbedingt geprüft werden. Fährt ein Wagen mit solchen Teilen in die Anlage, versichert der Fahrer automatisch, dass diese nicht kaputt- oder verloren gehen. Passiert das trotzdem, haftet die Waschanlage nicht für den entstandenen Schaden. Zwar liegt es im Ermessen eines Waschstraßenbetreibers, dennoch werden viele die Haftung ablehnen, da diese Teile zusätzlich verbaut und damit nicht serienmäßig sind. Bei solchen Teilen kann auch die Waschanlage Schaden nehmen, weshalb die meisten eine Haftung ablehnen. Fahrzeuge die tiefergelegt sind oder besondere Felgen und Räder haben, betrifft die selbe Regelung.
Achtung: Nach dem Waschgang könnte die Bremswirkung beeinflusst sein, das liegt dann meist an den Reinigungsmitteln und sollte sich nach ein paar Metern wieder normalisieren.
Was tun wenn Schäden in der Waschanlage entstanden sind?
Entsteht aber doch ein Schaden an dem Fahrzeug, ist etwas abgebrochen oder zerkratzt, muss dies dem Betreiber unmittelbar danach mitgeteilt werden, da hierbei der Kunde in der Beweispflicht steht. Oft kann ein solcher Beweis auch nur durch einschalten eines Sachverständigen geführt werden. Sehr hilfreich sind hierbei Zeugen, die bestätigen können dass der Schaden vor der Wäsche nicht vorhanden war. Auch die Schäden sollten hierbei genau festgehalten werden (Fotos).
Leider ist nicht genau festgelegt wer für entstandenen Schäden aufkommen muss. Auf jeden Fall ist es ratsam, die Rechnung der Waschanlage zum Nachweis aufzuheben.
Wer haftet für Schäden in der Waschanlage?
Wenn man beweisen kann, dass der Schaden in der Autowaschanlage verursacht wurde, besteht Grundsätzlich eine Schadenersatzpflicht des Betreibers. Entlasten kann sich dieser jedoch, wenn er nachweisen kann, dass der Geschädigte die Waschanlage nicht vorschriftsmäßig benutzt hat (Anweisungen nicht befolgt hat, die in den AGB der Anlage festgeschrieben wurden).
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