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Der Ratgeber für Autofahrer

Verschiedene Werkstätte – verschiedene Kosten

WerkstattbesuchDas kennt wohl jeder Autobesitzer: Man bringt den Wagen in die Werkstatt und nach der Durchsicht stellt die Werkstatt hohe Kosten in Aussicht. In solchen Fällen ist es zu empfehlen, eine zweite Meinung einzuholen. Falls der Wagen noch fahrtüchtig und verkehrssicher ist, ist es ratsam, ihn in eine zweite Werkstatt zu bringen und auch dort nach der Diagnose zu fragen. Dabei kann man ruhig erwähnen, dass es um eine "zweite Meinung" geht. Dafür wird dem Kunden die Werkstatt zwar ein paar Euro in Rechnung stellen, doch bei hohen Reparaturkosten kann es sich lohnen, da die Kosten für die Reparatur sehr unterschiedlich ausfallen können. Man sollte darauf achten, dass hier die Arbeiten und Teile genau aufgezählt werden, so sieht man, welche Werkstatt was vorhat. Wenn die Tätigkeiten ebenfalls unterschiedlich ausfallen, kann man in der Werkstatt nachfragen, ob und warum diese durchgeführt werden müssen.

Wichtig: Nach der zweiten Meinung zu fragen, dort aber nicht über den Preis der ersten Werkstatt zu sprechen und auch nicht deren Kostenvoranschlag vorzulegen. Nur so ist es möglich, eine objektive zweite Meinung zu bekommen.

 

In der Auto-Werkstatt sollte man als Kunde auf folgende Punkte achten:

1. Auftrag: Der Reparaturvertrag sollte möglichst in schriftlicher Form vergeben werden. Deshalb sollte der Reparaturumfang genau beschrieben werden.

2. Bezahlung: Die Bezahlung sollte man nur nach erfolgreicher Reparatur erfolgen, ebenso sollte man sich Zeit bei der Abnahme lassen.

3. Ersatzteil: Die Autohersteller haben sich aus freiem Willen verpflichtet, viele Ersatzteile noch eine Periode nach Auslaufen eines Modells vorzuhalten. Falls ein Ersatzteil zu spät oder gar nicht geliefert wird, muss die Werkstatt alle entstehenden Kosten übernehmen.

4. Fehlersuche: Die Fehlersuche muss von dem Kunden bezahlt werden. Die Werkstatt handelt „noch im Rahmen ihres Auftrages, wenn sie entsprechend der anerkannten Regeln des Kfz-Handwerks alle (...) Mängelursachen überprüft (...), bis der wirkliche Defekt gefunden ist“ (OLG Köln, Az.: 2 U 25/76).

5. Fristen: Wenn bei der Reparatur geschlampt wurde, hat der Kunde Recht, der Werkstatt eine Frist zu setzen, innerhalb derer sie den Mangel beseitigen muss. In der Regel sind ein Tag bis eine Woche, abhängig vom Ausmaß der Nachbesserung.

6. Garantie: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung der Werkstatt und kann an Voraussetzungen geknüpft sein. (regelmäßige Inspektionen oder Ölwechsel). Falls diese nicht erfüllt werden, ist die Garantie ungültig.

7. Gewährleistung: (1-2 Jahre) Darunter versteht man den gesetzlichen, bedingungslosen Anspruch des Kunden gegen die Werkstatt. Innerhalb der ersten sechs Monate tritt die so genannte Beweislastumkehr in Kraft, die Werkstatt muss beweisen, dass der aufgetretene Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war. Falls sie das nicht kann, muss sie den Schaden zahlen oder kostenlos beheben. Der Kunde ist vom siebten Monat an beweispflichtig.

8. Kostenvoranschlag: Dieser besteht aus der „unverbindlichen fachmännischen Berechnung der voraussichtlichen Kosten“. Der Kunde kann die Reparatur stoppen, wenn diese explodieren, und er muss dann nur die bis dahin vorhandenen Kosten bezahlen. Als Grenze sind 15 % Mehrkosten gültig. Bei obligatorischen Kostenvoranschlägen, auch mündlichen, muss der Kunde nur die vereinbarte Summe bezahlen. Die für den Voranschlag verlangten Gebühren müssen bei einer späteren Reparatur verrechnet werden.

9. Kulanz: Diese ist eine freiwillige, nicht einklagbare Leistung des Herstellers oder der Werkstatt. Falls ein Auto regelmäßig in einer Werkstatt gewartet wird, kann der Chef bei einer größeren Reparatur oder einer Wartung einen Nachlass auf die Rechnung geben.

10. Minderung: Ist die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelungen, so ist es möglich eine Minderung zu erwirken. Zu beachten: Wird die Rechnung nicht bezahlt, wird von vielen Werkstätten der Wagen als Pfand behalten. Denn Reparaturen müssen meistens vor dem Abholen des Autos bezahlt werden, so enden Minderungen aus diesem Grunde in der Regel vor Gericht.

11. Nachbesserung: Falls bei der Reparatur gepfuscht wird, soll die Werkstatt im Rahmen der Gewährleistung nachbessern. Kann die Reparatur durch die Werkstatt nicht durchgeführt werden, hat der Kunde Recht, die Rechnung zu kürzen, den Defekt selbst beheben zu lassen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

12. Pleite: Geht eine freie Werkstatt pleite, ist es meistens nicht möglich, Forderungen durchzusetzen. Anders ist das bei Neuwagen: Hier ist der Kunde berechtigt, seine Rechte bei jedem beliebigen Vertragshändler geltend zu machen. Wichtig zu wissen: Ohne Inspektionsnachweis oder nach dem Besuch einer freien Werkstatt ist es keine Kulanz möglich!

13. Reparaturschaden: Wenn das Auto während der Reparatur beschädigt wird, muss die Werkstatt den Schaden gratis reparieren. Falls die Werkstatt nicht versichert ist, garantiert der Besitzer der Werkstatt mit seinem Vermögen.

14. Reparatur war zwecklos: Nach zwei zwecklosen Reparaturen hat der Kunde das Recht, entweder die Rechnung zu mindern, den Schaden selbst zu beheben oder das Auto in einer anderen Werkstatt instand setzen zu lassen. Die Rechnung sollte dann von der erfolglosen Werkstatt bezahlt werden.

15. Verlängerung der Garantie: Wenn ein Bauteil während der Garantie ersetzt werden muss, verlängert sich dadurch weder die Garantiezeit des Teils, noch die des Autos. Motiv: Durch die Reparatur wird kein neuer Vertrag geschlossen, sondern nur die Nachbesserungspflicht des alten erfüllt.

16. Anspruch auf Leih- oder Mietfahrzeug: Dieser Anspruch besteht nur, wenn es sich um ein Fahrzeug mit einer noch gültigen Garantie, in der dieses als Bedingung festgelegt wurde.

TIPP: Die auszutauschenden Teile nach Möglichkeit vor deren Wechsel kennzeichnen. Eine einfache Markierung mit einem Filzstift reicht oft schon aus, um zu erkennen, ob das Teil wirklich gewechselt wurde oder nicht.

 

Freie Werkstätten und Vertragswerstätten

Als Autobesitzer haben Sie die Wahl unter verschiedenen Reparaturwerkstätten zu wählen. Darunter fällt auch die Wahl einen Betrieb mit oder ohne Bindung an einer bestimmten Automarke. 

Werkstätten mit Markenbindung
arbeiten mit den Hersteller zusammen (Vertragswerkstatt) und  haben sich auf die Reparatur der entsprechenden Fahrzeuge spezialisiert.

Freie Werkstätten
haben keine entsprechende Verbindung zu den Herstellern und haben sich somit auch nicht auf nur eine Marke spezialisiert.

 

Welche Art von Werkstätten sind besser und billiger?

Freie Werkstätten haben laut Stiftung Warentest oft defizite bzw. besteht Nachholbedarf in folgenden Bereichen: Terminvereinbarungen, Wartezeiten, bring und holservice des Fahrzeugs, Auftragsbestätigung sowie Checkliste und Erläuterungen zur Rechnung. Ebenso sollen Freie Werkstätten oft schlampiger als Vertragswerkstätten der Hersteller arbeiten.
Hier sei jedoch gesagt, dass es überall schwarze Schafe gibt.
Im Schnitt sind freie Werkstätten jedoch billiger als die Vertragswerkstätten, das liegt an den höheren Lohn- und Materielkosten. Ein vergleich kann sich daher richtig lohnen! Doch Vorsicht, bei Neuwagen kann es zu Problemen mit dem Hersteller kommen.

Tipp: Wenn es sich bei einem Werkstattbesuch um einen Teiletausch, Wartungsarbeiten, Inspektion oder einen allgemeinen Check handelt, fährt man mit freien Werkstätten oft besser und billiger. Handelt es sich jedoch um Fehlersuche bzw. Elektrikprobleme sollte man lieber einen Vertragshändler aufsuchen, da diese spezialisierter und besser ausgerüstet sind.

 

Werkstatt-Vergleich im Internet

Weil eine KFZ-Werkstatt immer wettbewerbsfähig bleiben muss, locken diese oft mit besonderen Angeboten. Daher lohnt sich hierbei ein ausgiebiger Vergleich durchaus.
So einen Vergleich läßt sich heute beqem von Zuhause aus erledigen. Das Internet macht es möglich, zahlreiche Werkstatt- Vergleiche in kurzer Zeit zu starten. Dabei gibt es Portale (siehe hier) die nicht nur Preise und Leistungen vergleichen, sondern auch diverse Erfahrungsberichte von Kunden anbieten, anhand dieser sich schnell die Professionalität der ausgewählten Werkstätten überprüfen läßt.

Gabriele Abu-Dayeh - Fotolia.com

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