Problem-Schaden
Wird mein Kfz-Schaden bezahlt?
Ist mein Schaden über eine Versicherung abgedeckt oder muss ich selbst für den Schaden aufkommen? Nicht alle Schäden sind allerdings versichert, dazu gehören Schäden (sog. Haftungsausschlüsse) die in den Policen der Versicherer expliziet dokumentiert sind!
Es gibt verschiedene Ereignisse wodurch ein Schaden am eigenen Fahrzeug entstehen kann! Für Unfälle (auch durch selbsverschulden), Naturkatastrophen, Vandalismus uvm. gibt es verschiedene Kfz-Versicherungen (Haftpflicht, Vollkasko & Teilkasko oder Zusatzversicherungen) die in einem Schadensfall die Haftung übernehmen!
Wir helfen gerne bei Fragen rund um die Kfz-Kaskoversicherungen!
In dieser Kategorie werden wir gerne die Fragen zum Thema "Schadenfälle" beantworten - sofern wir das können. Hier erklären wir welche Versicherung für den Schaden aufkommt wieviel gegebenenfalls bezahlt wird und was genau zu tun ist! Wir versuchen alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit, schnellstmöglich zu beantworten.
Alle beantworteten Schadensfälle:
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Diese Frage wurde von einem Leser gestellt und wird hier von fachkundigen Personen beantwortet!
Schadensfall - User Frage:
Hallo ...
meine bekannte hat sich mein Auto geliehen. Sie war auf ein Waldweg unterwegs und übersah ein Stein der nun den Motor aus der Halterung gerissen hat ich habe nur eine Teilkasko wer übernimmt den Schaden oder muss ich selber dafür aufkommen.
MfG ....
Antwort:
Sie haben Ihr Fahrzeug an eine Bekannte verliehen, die es während der Nutzung beschädigt hat. Die Kollision mit einem Stein hat zum Herausreißen der Motorhalterung geführt. Dieses Schadensbild ist über die Vollkaskoversicherung versichert, weil es ein selbst verschuldeter Unfall ist, der nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Im Rahmen der Teilkaskoversicherung ist leider keine Erstattung möglich, weil in dieser keine Schäden durch Unfall versichert sind.
Sie können aber Ihre Bekannte zur Behebung des Schadens heranziehen und eine Kostenerstattung von ihr fordern. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem § 823 BGB, der besagt, dass ein Schädiger für den verursachten Schaden haftet und die entstandenen Schäden ausgleichen muss. Schäden, die während der Benutzung von geliehenen Kraftfahrzeugen entstehen, sind übrigens nicht in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Dort greift eine Ausschlussklausel für diese Art von Schäden. Ihre Bekannte zahlt den Schaden im Zweifelsfall also immer aus ihrer eigenen Tasche.
Wenn Sie Ihre Bekannte nicht in Anspruch nehmen möchten, bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, den Schaden tatsächlich komplett selbst zu bezahlen.
Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
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