Problem-Schaden
Wird mein Kfz-Schaden bezahlt?
Ist mein Schaden über eine Versicherung abgedeckt oder muss ich selbst für den Schaden aufkommen? Nicht alle Schäden sind allerdings versichert, dazu gehören Schäden (sog. Haftungsausschlüsse) die in den Policen der Versicherer expliziet dokumentiert sind!
Es gibt verschiedene Ereignisse wodurch ein Schaden am eigenen Fahrzeug entstehen kann! Für Unfälle (auch durch selbsverschulden), Naturkatastrophen, Vandalismus uvm. gibt es verschiedene Kfz-Versicherungen (Haftpflicht, Vollkasko & Teilkasko oder Zusatzversicherungen) die in einem Schadensfall die Haftung übernehmen!
Wir helfen gerne bei Fragen rund um die Kfz-Kaskoversicherungen!
In dieser Kategorie werden wir gerne die Fragen zum Thema "Schadenfälle" beantworten - sofern wir das können. Hier erklären wir welche Versicherung für den Schaden aufkommt wieviel gegebenenfalls bezahlt wird und was genau zu tun ist! Wir versuchen alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit, schnellstmöglich zu beantworten.
Alle beantworteten Schadensfälle:
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Schadensfall - User Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist ein ausparkendes Auto rückwärts in meines auf einem Parkplatz rein gefahren. Die Schuldnerfrage ist noch nicht eindeutig. Trotz alledem muss meine Vollkaskoversicherung vorerst für alle anfallenden Kosten aufkommen, richtig? Einschließlich Gutachter? Diese haben jetzt aber nur einen Teil bezahlt, mit der Begründung ich hätte in eine Vertragswerkstatt fahren sollen...meine Anwältin sagt nun, ich solle in Vorkasse für noch offenen Kosten treten?! Kann man der Versicherung nicht nochmals schreiben, dass sie für die Kosten aufkommen müssen?! Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
....
Antwort:
Als erstes ist es unerlässlich, in seiner Versicherungspolice nachzulesen, ob man tatsächlich eine Versicherung abgeschlossen hat, die einen dazu verpflichtet, bei Regulierung von Schäden durch die Vollkaskoversicherung, nur bestimmte Werkstätten aufsuchen zu dürfen. Stellt sich heraus, dass dies vertraglich so vereinbart wurde, hat die Versicherung das Recht, die Kostenübernahme der Schadensregulierung, abhängig vom Bedingungswerk, um bis zu 30% der Gesamtkosten zu kürzen.
Da man die Reparatur nicht durch eine autorisierte Partnerwerkstatt hat durchführen lassen, hat man sich des Vertragsbruches schuldig gemacht, der von der Versicherung selbstverständlich sanktioniert werden darf.
Diese Klausel kann dann geltend gemacht werden, wenn einem die Mitschuld des Unfalls bescheinigt wird.
Liegt die Schuld hingegen einzig und allein beim Unfallgegner, ist diese Vereinbarung hinfällig, da alle Kosten, die durch den Zwischenfall entstanden sind, von der Versicherung des Verursachers übernommen werden müssen. Dazu zählen auch die Anwaltskosten, die Kosten des Gutachters, sofern in Anspruch genommen, die Gebühren eines Leihwagens während der Zeit des eigenen Pkw-Ausfalls und natürlich die Reparaturkosten. In diesem Fall liegt nämlich die Wahl der Werkstatt, in der die Reparatur erfolgen soll, ausschließlich bei der geschädigten Person.
Die Kosten, die die Versicherung bereits übernommen hatte, müssten dann in vollem Umfang zurückerstattet werden.
Bevor man also dem Rat der Anwältin folgt, in Vorkasse zu gehen, sollte man seine Vertragsunterlagen nochmals gründlich in Augenschein nehmen.
Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
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Schadensfall - User Frage:
Hallo, wir haben vor einiger Zeit von einem Bekannten die Schlüssel für seinen Buggy „Spassmobil“ bekommen mit der Aussage hier probiert mal aus. Mein Mann hat ihn bei der Fahrt in der Kurve leider auf die Seite gelegt... wer kommt jetzt für den Schaden auf? Unsere Versicherung sagt da es ein angemeldetes moterisiertes Fahrzeug ist zahlt unsere Versicherung nicht...
Antwort:
Durch einen Fahrfehler haben Sie ein Fahrzeug beschädigt, das einem Bekannten gehörte. Im Rahmen der Vollkaskoversicherung sind Schäden durch Unfall abgesichert. Wenn das Fahrzeug aber nicht vollkaskoversichert ist, gibt es ein Problem. Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs zahlt nur bei Schäden, die bei Dritten aufgetreten sind. Die Teilkaskoversicherung würde leisten, wenn der Buggy zum Beispiel durch einen Wildunfall beschädigt wurde.
Im Rahmen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung ist dieser Schaden nicht abgesichert, da es sich um einen Schaden an einem Motorfahrzeug handelt. Diese Regelung treffen die meisten Versicherer in den Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung. Es gibt nur wenige Versicherer, die Versicherungsschutz bei dieser Art von Schäden anbieten. Die Ablehnung der Regulierung, die Sie von Ihrer Versicherung erhalten haben, ist also korrekt.
Schäden an fremden Fahrzeugen, die bei der Benutzung des Fahrzeugs entstehen, lassen sich praktisch nicht über eine Versicherungslösung absichern. Wenn das Fahrzeug nicht vollkaskoversichert ist, zahlen entweder Sie oder Ihr Bekannter den Schaden aus eigener Tasche.
Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
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Schadensfall - User Frage:
Guten Tag,
ich habe ein gebrauchtes Wohnmobil auf Kastenwagen Basis gekauft (1 Jahr alt). Vor dem Kauf hat der Vorbesitzer korrekterweise auf die Beschädigung der Rechten Heck-Flügeltüre hingewiesen (die Türe hat einige Dellen), es wurde dabei auch ein entsprechender Rabatt vom Kaufpreis ausgehandelt.Als ich mit dem Fahrzeug beim Händler zwecks Kostenvoranschlag für die Reparatur war, wurde ich darauf hingewiesen, dass eine Reparatur Aufwändiger sei als eine neue Türe. Ich bin Vollkasko versichert. Zahlt die Versicherung den Austausch der Türe? - Die Kosten liegen zwischen 3.000 und 4.000 €-.
Wie stark wird mein Schadensfreiheitsrabatt (unter 50%) zurück gestuft?
Mit freundinchen Grüßen...
Antwort:
Sie haben ein beschädigtes Fahrzeug erworben und die Beschädigung war Ihnen an sich in vollem Umfang bekannt. Nun ist die Reparatur teurer als zunächst gedacht. Ihre Vollkaskoversicherung zahlt bei Schäden, die durch einen Unfall oder durch Vandalismus entstanden sind. Hier ist zum einen fraglich, ob es sich bei dem Schadenfall überhaupt um einen Schaden durch Unfall oder Vandalismus handelt. Zum anderen lag der Schaden bereits bei der Anmeldung des Fahrzeugs vor und Altschäden, die bereits beim Kauf des Fahrzeugs bestanden haben, sind nicht im Rahmen der Vollkaskoversicherung abgedeckt. Wenn Sie den Schaden dennoch Ihrer Versicherung melden, wird diese mit dem Vermerk auf den Altschaden ablehnen.
Ihre zweite Frage zur eventuellen Rückstufung lässt sich mit den bekannten Informationen leider nicht beantworten. Die Prozentsätze, die zu einer Schadenfreiheitsklasse gehören, darf jeder Versicherer selbst festlegen. So können 50 % bei Gesellschaft A zur SF-Klasse 5 gehören, bei Gesellschaft B gibt es die 50 % schon in der SF-Klasse 4. Zudem stufen die Versicherer unterschiedlich zurück. Eine exakte Auskunft bekommen Sie jederzeit von Ihrer Versicherung. Für die Rückstufung ist es auch unerheblich, wie hoch der gemeldete Schaden ausfällt, die Stufung erfolgt bei 100 € Schadenhöhe genauso wie bei 100.000 € Schadenhöhe.
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Schadensfall – User Frage:
Hallo...
Ich habe einen Motorschaden durch versehentliches, falsches Betanken (Benzin statt Diesel).
Übernimmt diesen Schaden meine Vollkaskoversicherung?
LG...
Antwort:
Sie haben Ihr Fahrzeug durch ein versehentliches Betanken mit dem falschen Kraftstoff beschädigt. Diese Gefahr ist im Rahmen der Vollkaskoversicherung üblicherweise nicht mitversichert, da hier nur Schäden durch Unfall und Vandalismus gedeckt sind. Auch über die Teilkaskoversicherung haben Sie hier leider keinen Versicherungsschutz, sodass Sie den Schaden selbst bezahlen müssen. Auf dem deutschen Markt gibt es derzeit überhaupt keine Kfz-Versicherung, die dieses Risiko deckt. Die Kosten sind selbst zu tragen, ein Austauschmotor kann hier jedoch die Reparaturrechnung um einiges verringern.
Die Falschbetankung gehört zu den sogenannten Betriebsschäden, die aus dem Betrieb des Fahrzeugs entstehen können. Es gibt einige Versicherer, die Betriebsschäden im Rahmen einer speziellen Deckung insbesondere bei Nutzfahrzeugen versichern. In der Regel ist aber auch dort eine falsche Betankung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Unter Umständen übernimmt der Schutzbrief Ihrer Kfz-Versicherung einen Teil der Kosten für das Abschleppen und das Abpumpen des falschen Kraftstoffs. Generell sollten Sie unbedingt vermeiden, das Fahrzeug zu starten, wenn ein falscher Kraftstoff getankt wurde. Im besten Fall muss dann nur der Tank ausgepumpt werden. Wurde der Motor bereits gestartet, müssen auch die Leitungen und gegebenenfalls der Motor gereinigt werden. Bei modernen Fahrzeugen werden bei falscher Betankung häufig auch die Pumpen beschädigt und müssen ausgetauscht werden.
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Schadensfall - User Frage:
Hallo ...
Mir ist heute gegen 11 Uhr auf freiem Feld, während der Fahrt mein Auto (Daimler C200 CDI) vollständig abgebrannt - Totalschaden.
Ich habe eine Vollkaskoversicherung: Sie zahlt angeblich keinen Leihwagen bei Brand.
Ich habe ADACplus: Zahlt angeblich keine Leihwagen, da der Schaden in weniger als 50 km vom Wohnort auftrat.
Ist das alles so richtig?
Mfg ....
Antwort:
Ihr Fahrzeug ist ohne Fremdeinwirkung abgebrannt. Ihre Kfz-Versicherung zahlt Ihnen nun keinen Leihwagen und auch der ADAC übernimmt im Rahmen seiner Deckung keine Kosten. Die Kostenübernahme ist beim ADAC klar geregelt. Mietwagenkosten werden nur übernommen, wenn das Fahrzeug durch einen Unfall in mehr als 50 Kilometern Entfernung vom Wohnort des Mitglieds so beschädigt wird, das es nicht noch am selben Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann. Letzteres Kriterium ist bei einem Brand erfüllt, ist die Entfernung aber zur kurz, versagt der ADAC gemäß seinen Bedingungen zurecht eine Entschädigung.
Ihre Vollkaskoversicherung hat mit der Regulierung des Schadens ebenfalls nichts zu tun. Brandschäden werden über Ihre Teilkaskoversicherung abgewickelt. Das bedeutet für Sie, dass die Versicherungsprämie im nächsten Jahr nicht wegen des Schadens steigt. Die Abwicklung über die Teilkaskoversicherung ist daher für Sie vorteilhafter.
Sowohl in der Teilkasko- als auch in der Vollkaskoversicherung gibt es bei den meisten Versicherern grundsätzlich keine Mitversicherung von Kosten für Mietwagen nach einem Schadenfall. Viele Versicherer bieten diesen Schutz aber ergänzend an, wenn Sie eine Werkstattbindung in Ihrem Vertrag vereinbaren und Schäden in den Partnerwerkstätten des Versicherers reparieren lassen. In den Bedingungen zur Werkstattbindung ist dann ein Recht auf einen kostenfreien Leihwagen verankert.
In diesem speziellen Fall wäre aber selbst über diesen Passus keine Entschädigung zu erwarten, weil Ihr Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann. Insofern zahlen Sie tatsächlich die Kosten für Ihren Leihwagen aus eigener Tasche. Wenn Sie aber schon wissen, wo Sie ein neues Fahrzeug erwerben werden, sprechen Sie mit dem Händler. Unter Umständen stellt er Ihnen ein Fahrzeug zu vergünstigten Konditionen oder sogar umsonst zur Verfügung.
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