Problem-Schaden
Wird mein Kfz-Schaden bezahlt?
Ist mein Schaden über eine Versicherung abgedeckt oder muss ich selbst für den Schaden aufkommen? Nicht alle Schäden sind allerdings versichert, dazu gehören Schäden (sog. Haftungsausschlüsse) die in den Policen der Versicherer expliziet dokumentiert sind!
Es gibt verschiedene Ereignisse wodurch ein Schaden am eigenen Fahrzeug entstehen kann! Für Unfälle (auch durch selbsverschulden), Naturkatastrophen, Vandalismus uvm. gibt es verschiedene Kfz-Versicherungen (Haftpflicht, Vollkasko & Teilkasko oder Zusatzversicherungen) die in einem Schadensfall die Haftung übernehmen!
Wir helfen gerne bei Fragen rund um die Kfz-Kaskoversicherungen!
In dieser Kategorie werden wir gerne die Fragen zum Thema "Schadenfälle" beantworten - sofern wir das können. Hier erklären wir welche Versicherung für den Schaden aufkommt wieviel gegebenenfalls bezahlt wird und was genau zu tun ist! Wir versuchen alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit, schnellstmöglich zu beantworten.
Alle beantworteten Schadensfälle:
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Schadensfall - User Frage:
Hallo,
kann ich mir die Reparaturkosten lt. Kostenvoranschlag für die Lackierung der gesamten Fahrerseite meines neuen Autos, wegen von Fremden mutwillig zugefügter Kratzer auch auszahlen lassen von meiner Vollkaskoversicherung, oder bekomme ich den Schaden nur bei tatsächlicher Reparatur ersetzt?
Mfg ...
Antwort:
Ihr Fahrzeug wurde böswillig durch eine dritte Person beschädigt. Diese Art von Schäden reguliert die Vollkaskoversicherung. Grundsätzlich ist auch eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag möglich. Der Versicherer erstattet den Kostenvoranschlag dann aber nicht in voller Höhe, sondern nur zum Teil. Abgezogen wird auf jeden Fall die ausgewiesene Mehrwertsteuer, da diese nur erstattet werden darf, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Sollten in dem Kostenvoranschlag Kosten für den Transport des PKWs zum Lackierer angegeben sein, entfallen diesen ebenfalls.
Wenn Sie sich für eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag entscheiden und den Schaden privat beheben möchten, können Sie Rechnungen für das notwendige Material bei der Versicherung einreichen. In der Regel erfolgt dann eine Erstattung der dort gezahlten Mehrwertsteuer, allerdings maximal bis zur Höhe der Mehrwertsteuer laut Kostenvoranschlag.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug geleast haben, ist die Abrechnung nach Kostenvoranschlag in der Regel nicht möglich, weil der Leasinggeber die Reparatur freigeben muss und in den meisten Fällen auf einer tatsächlichen Reparatur besteht.
Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
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Schadensfall - User Frage:
Hallo, ich hatte einen Unfall der Schaden 4100€ der läuft über die Vollkasko mit 500 € Selbstbeteiligung. Diese 500€ wollte die Werkstatt als ich mein Fahrzeug abholte von mir. Ist das Rechtens, ich dachte das Läuft alles über die Versicherung, und die klärt das mit mir. Gruss Herr ...
Antwort:
Es gibt keine strenge Regel darüber, an wen die Selbstbeteiligung bei einem Kaskoschaden zu entrichten ist. Dies ist meistens von Faktoren seitens der Versicherung abhängig.
Es gibt Versicherungen, die mit der jeweiligen Werkstatt direkt die Summe abrechnet, die von der Versicherung übernommen wird. Die Differenz, also in diesem konkreten Fall die 500 € Selbstbeteiligung, müssten somit vom Kunden an die Werkstatt gezahlt werden, da die Versicherung ihren Anteil schon beglichen hat. Dadurch ist der Kunde automatisch einen Vertrag mit dem Händler eingegangen und muss den restlichen Betrag, für die von ihm in Anspruch genommene Leistung, natürlich an Ort und Stelle entrichten.
Eine andere Variante läuft tatsächlich so ab, wie vom Kunden angenommen. Die Versicherung übernimmt zunächst einmal die gesamte Rechnungssumme in Höhe von 4100 €. Somit muss sich der Versicherte, was die Werkstatt betrifft, um nichs Finanzielles mehr kümmern. Er holt seinen Wagen nach der erfolgten Reparatur einfach ab und hat keinerlei Verpflichtungen dem Händler gegenüber. Die Versicherung wird sich daraufhin zeitnah mit dem Kunden, der die Leistung in Anspruch genommen hat, in Verbindung setzen und ihm das weitere Prozedere erläutern.
Die dritte Art, wie ein Kaskoschaden mit Selbstbeteiligung von der Versicherung abgerechnet wird, kommt eher selten vor, ist aber dennoch legitim und läuft wie folgt ab.
Der Versicherungsnehmer geht in Vorleistung und kommt im ersten Schritt für die gesamte Rechnung auf. Die Summe der belaufenden Kosten, abzüglich der 500 € Selbstbeteiligung, wird unverzüglich auf das Konto des Versicherten transferiert, nachdem dieser seiner Versicherung die Rechnung vorgelegt hat.
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Schadensfall - User Frage:
Hallo
Leider habe ich mir bei der Montage meines Dachgepäck Träger eine Macke in die Dachreling gezogen. Würde gerne wissen ob das von der Vollkasko gedeckt ist?
Antwort:
Die Vollkaskoversicherung kann hier höchstwahrscheinlich nicht für den verursachten Schaden an der Dachreling bemüht werden, da es kein Unfall im klassischen Sinne ist. Bei einem Unfall handelt es sich um eine plötzlich, von außen auftretende mechanische Kraft, die auf den Pkw einwirkt. Dabei wird kinetische Energie (Bewegungsenergie) in Verformungsenergie umgewandelt, welche am Fahrzeug in Form von Kratzern, Dellen oder Beulen optisch erkennbar ist. Dabei gilt, je höher die kinetische Energie, desto gravierender sind die auftretenden Verformungen.
Dies ist jedoch in diesem Fall nicht anwendbar, da vorhersehbare Beschädigungen am Pkw, die üblicherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeuges entstehen können, nicht als Unfallschaden deklariert werden.
Hier ein kleines Beispiel zum besseren Verständnis:
Schäden an der Ladekante eines Wagens, die beispielsweise durch das Be- und Entladen des Kofferraumes auftreten, sind ebenfalls von der Vollkaskoversicherung ausgeschlossen. Daher ist leider davon auszugehen, dass die Beschädigung an der Dachreling wahrscheinlich nicht versichert ist. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, sollte kurz bei der Versicherung nachgefragt werden, wie sie den Sachverhalt beurteilt. Vielleicht hat man ja Glück und kann doch einen Versicherungsfall geltend machen.
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Schadensfall – User Frage:
Bei meinem Leasingfahrzeug geht der Lack ab z.B. durch Vogelkot, auch nach schnellst möglichem entfernen, also nach wenigen Stunden, auch bei kalten Temperaturen - ich glaube der Lack ist mangelgaft. Mein Peugout Händler weigert sich ein Ticket bei der Firma einzureichen. Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert. Wer zahlt, wer haftet?
Antwort:
Prinzipiell gehören Lackschäden bedauerlicherweise nicht zu den Leistungen, die durch eine Vollkaskoversicherung abgesichert sind.
Die Vollkaskoversicherung kommt zwar für Schäden auf, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind, worunter auch Leasingfahrzeuge zählen, jedoch ausschließlich im Falle eines Unfalls. Definiert wird ein Unfall als ein plötzlich, von außen mit mechanischer Gewalt, einwirkendes Ereignis, wovon hier keinesfalls die Rede sein kann. Der Vogelkot kann lediglich als Auslöser für die Lackschäden verantwortlich gemacht werden. Da Lackschäden trotz sachgemäßer Benutzung des Fahrzeuges auftreten können, sind sie derselben Kategorie zugeordnet, wie jegliche Verschleißteile (Kabel, Schläuche, Dichtungen, Bremsen, Reifen etc.) auch.
In diesem speziellen Fall klingt es aber ganz so, als sei der Lack von vornherein fehlerhaft bzw. von minderer Qualität gewesen. Da der Hersteller hier scheinbar seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, ein makellos einwandfreies Produkt bereitzustellen, empfiehlt es sich, einen Kfz-Gutachter mit dem Fall zu beauftragen, der feststellen soll, ob es sich tatsächlich um einen fehler- bzw. mangelhaften Lack handelt, der bei dem genannten Leasingfahrzeug zur Anwendung kam.
Trifft dies zu, liegt die Verantwortung einzig und allein beim Hersteller, für adäquaten Ersatz zu sorgen. Dies kann in Form einer kompletten Neulackierung oder direkt durch Austausch des Leasingfahrzeuges erfolgen.
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Schadensfall - User Frage:
Sparkasse Direktversicherung (Vollkasko) Automatikfahrzeug
Zahlt die Versicherung einen evtl. Schaden auch wenn der Fahrer nach einer Fußoperation nur eingeschränkt laufen kann?
Oder ist zwingend eine Freigabe des Arztes erforderlich?
Antwort:
Dies ist ein heikles Thema, da nicht die Frage beantwortet werden muss, ob der Verkehrsteilnehmer richtig laufen kann, sondern ob er zum Zeitpunkt der beschriebenen Situation überhaupt in der Lage gewesen ist, uneingeschränkt ein Fahrzeug führen zu können.
Da es sich um einen Automatikwagen handelt, wäre wichtig zu wissen, an welchem Fuß der Fahrer operiert wurde. Wurde er am rechten Fuß operiert, ist man im Nachteil, da dieser Fuß für die Bedienung des Wagens (Gas- und Bremspedal) genutzt werden muss. Ist hingegen der linke Fuß betroffen, kann man argumentieren, dass der Fuß selbst während der Autofahrt gar nicht benutzt werden musste und somit keine Beeinträchtigung darstellte.
Doch selbst dann müsste geklärt werden, ob der Fahrer womöglich durch starke Schmerzen und/oder Medikamenteneinnahme derart beeinträchtigt gewesen sein könnte, dass eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr hätte erfolgen dürfen.
Ob eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt, wird einem Patienten aber üblicherweise nach einem operativen Eingriff mitgeteilt; insbesondere bei gleichzeitiger Medikation von Schmerzmitteln.
Sicherheitshalber sollte man jedoch den Arzt kontaktieren und sich im besten Fall attestieren lassen, dass die Operation keinesfalls für den Unfall ursächlich gemacht werden kann.
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