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Das Jahr 2018 geht auf seine Zielgerade, mit dem Jahreswechsel erneuert sich der Versicherungsschutz in vielen Sparten automatisch. Dies muss nicht für Ihre Autoversicherung gelten, wenn Sie sich rechtzeitig um eine Kündigung und den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kümmern. Grundsätzlich haben Sie jährlich die Möglichkeit, Ihren bestehenden Vertrag zu kündigen, bei einer Beitragserhöhung sogar sehr kurzfristig. Eine umfassende Analyse des Versicherungsmarktes liegt nahe, um den individuell besten und günstigsten Anbieter zu finden.
Der 30. November als jährlicher Stichtag der KFZ-Versicherung
Die Autoversicherung in Deutschland ist so gestaltet, dass eine Möglichkeit zur jährlichen Kündigung besteht. Damit Versicherte ihre KFZ-Versicherung richtig kündigen, ist lediglich der Stichtag 30. November zu beachten. Reichen Sie bis zu diesem Datum eine schriftliche Kündigung bei Ihrem Versicherer ein und geben Sie an, die Versicherung zum 31. Dezember hin zu kündigen. Falls es zeitlich mit Ihrer Kündigung knapp wird, statten Sie der Versicherung persönlich einen Besuch ab oder vertrauen Sie auf ein Einschreiben bei einem Online-Versicherer.
Wenn Sie fristgerecht kündigen, müssen Sie keine gesonderten Gründe für die Kündigung angeben. Es spielt auch keine Rolle, ob Ihre Versicherung günstiger oder teurer geworden ist, wenn Sie sich an den genannten Stichtag halten. Natürlich sollten Sie nicht auf gut Glück kündigen, sondern sich rechtzeitig über eine preiswerte Alternative informieren. Ansonsten lohnt es vielleicht doch, bei Ihrer aktuellen Versicherung zu bleiben, gerade wenn Sie von einem starken Leistungsspektrum profitieren.
Auch nach dem Stichtag eine Kündigung aussprechen
Unter Umständen können Sie auch nach dem 30. November kündigen und zum anstehenden Jahreswechsel in einen günstigeren Vertrag wechseln. Möglich wird dies durch das Aussprechen einer Sonderkündigung, wie es auch bei anderen Verträgen vom Mobilfunk bis zum DSL-Anschluss möglich wird. Hierfür muss die Voraussetzung erfüllt sein, dass sich grundlegende Änderungen in Ihrem KFZ-Vertrag zu Ihren Ungunsten ergeben haben. Der Anstieg Ihres Jahresbeitrags, der Ihnen meistens Anfang bis Mitte November von Ihrem Versicherer mitgeteilt wird, stellt einen Auslöser für das Sonderkündigungsrecht dar.
Wichtig ist, dass es bei den Änderungen nicht alleine auf einen Anstieg des Gesamtbeitrags ankommt. Beispielsweise ist ein Beitragsanstieg in der KFZ-Haftpflicht denkbar, während die Kosten für Ihren Kaskoschutz gesunken sind. Der Gesamtbeitrag ist hierdurch vielleicht stabil geblieben, trotzdem gab es einen anteiligen Beitragsanstieg. Wenn Sie wirklich wechseln möchten, nutzen Sie diesen. Das Sonderkündigungsrecht beläuft sich grundsätzlich auf vier Wochen nach Erhalt der Rechnung, kann also oft noch Anfang oder Mitte Dezember genutzt werden.
Den neuen Versicherungsanbieter clever auswählen
Die Überprüfung, ob Ihr bestehender Versicherungsschutz noch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet, ist Versicherten grundsätzlich in jedem Jahr zu empfehlen. Online stehen Ihnen Vergleiche für einen starken Versicherungsschutz zur Verfügung, beispielsweise durch moderne und einfach zu bedienende Vergleichsrechner. Wichtig ist, hier mit möglichst präzisen Daten rund um Ihren Fahrzeugtyp und Ihre Wünsche rund um einen starken Versicherungsschutz zu arbeiten.
Wenn Sie sich für eine Kündigung entscheiden, sollten unbedingt alle Rechnungen bei der alten Versicherung beglichen sein. Ansonsten ist diese nicht verpflichtet, Ihren Schadenfreiheitsrabatt an den neuen Versicherer zu übermitteln. Und gerade dieser sorgt bei langjährig unfallfreien Fahrern dafür, dass die Versicherungsbeiträge in der KFZ-Versicherung sukzessive sinken.