Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft, ihn jedoch noch nicht umgemeldet? Dann wird es Zeit! Wir sagen Ihnen, woran Sie dabei denken müssen.
Wenn Sie ein Auto gekauft haben, sind Sie verpflichtet, es umzumelden und sich selbst als Besitzer eintragen lassen. Das sollten Sie schnell tun, vor allem auch im Interesse des Verkäufers. Ist er noch als Halter eingetragen, während Sie bereits mit ihrem Neuerwerb fahren, kann es bei einem Unfall zu juristischen oder versicherungstechnischen Komplikationen kommen. Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden, allerdings können Sie sich in diesem Fall etwas mehr Zeit dabei lassen.
Das müssen Sie tun
Für die Ummeldung müssen Sie zunächst einmal die für Sie zuständige Zulassungsstelle raussuchen. Auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes gibt es ein Anschriftenverzeichnis.
Wissen Sie, wohin Sie sich wenden müssen, sollten Sie als nächstes die folgenden Unterlagen zusammensuchen:
Zulassungsbescheinigung, Teil I
Der erste Teil der neuen Zulassungsbescheinigung hieß bis 2005 Fahrzeugschein. Seitdem gibt es a EU-einheitliche Dokumente. Der Fahrzeugschein muss für etwaige Kontrollen stets im Fahrzeug mitgeführt werden und sollte griffbereit sein. Ihn finden Sie also höchstwahrscheinlich irgendwo im Cockpit Ihres Wagens, meistens unter der Sonnenblende. Im Fahrzeugschein stehen alle relevanten technischen Daten eines Autos, zudem der Fahrzeughalter und das Kennzeichen. Der Teil I der Zulassungsbescheinigung wird bei Ummeldung also neu ausgestellt.
Zulassungsbescheinigung, Teil 2:
Hinter der Zulassungsbescheinigung Teil II verbirgt sich der frühere Fahrzeugbrief. Dieser soll sich im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung Teil I nicht im Fahrzeug befinden, er muss außerhalb aufbewahrt werden. Im Fahrzeugbrief steht die genaue Fahrzeugart, außerdem wichtige Infos wie die Fahrgestellnummer oder die Betriebserlaubnis. Der Brief muss zur Ummeldung mitgebracht werden, auch hier müssen Sie als neuer Halter eingetragen werden.
eVB-Nummer
Die evB-Nummer dient als Versicherungsnachweis. Sie erhalten Sie direkt bei Ihrem KfZ-Versicherer. Sollten Sie ihr Auto noch nicht versichert haben, lohnt sich auf jeden Fall ein Vergleich der verschiedenen Versicherungstarife. Einen Vergleich können Sie online auf diversen Portalen durchführen, z.B. bei Check24, Financescout24 oder Nafiauto und viele andere.
HU- und AU-Bescheinigung
Wenn Sie ein Auto ummelden, muss selbstverständlich auch die Fahrtüchtigkeit überprüft werden. Dazu müssen Sie die Bescheinigungen für eine bestandene und noch gültige Hauptuntersuchung (HU) sowie eine gültige Abgasuntersuchung (AU) vorlegen.
Personalausweis / Reisepass (und Meldebestätigung)
Den Personalausweis müssen Sie selbstverständlich auch mitbringen, um sich ausweisen zu können. Sonst wird kein deutscher Beamter Ihren Namen auf einen Fahrzeugschein schreiben. Sollten Sie keinen Personalausweis zur Hand haben, können Sie auch Ihren Reisepass vorzeigen. In diesem Fall benötigen Sie allerdings auch noch eine Meldebestätigung mit Ihrer aktuellen Adresse. Diese bekommen Sie in Ihrem Wohnort im Bürgerbüro. Bei einer KfZ-Ummeldung nach einem Umzug sollten Sie also zunächst Ihren neuen Wohnsitz in ihren Ausweis eintragen haben lassen oder sich die Meldebestätigung ausgestellt haben lassen, bevor Sie sich um die KfZ-Ummeldung kümmern können.
Einzugsermächtigung für KfZ-Steuer
Für die Ummeldung müssen Sie in einigen Bundesländern auch eine Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer vorlegen. Dies soll hohe Steuerausfälle verhindern. In welcher Höhe KfZ-Steuern für Ihr Fahrzeug anfallen, kann Ihnen die Zulassungsbehörde im Übrigen nicht sagen – das setzt das Finanzamt nach der Zulassung fest und informiert Sie per Post.
Alte Kennzeichen
Die alten Kennzeichen müssen ebenfalls abmontiert und vorgelegt werden. Melden Sie sich nur nach einem Umzug um und behalten Sie die Kennzeichen, gilt dies selbstverständlich nicht.
Wichtig: Auf Fristen achten!
Wichtig bei der Ummeldung ist, auf Fristen zu achten und diese einzuhalten. Bei der Ummeldung nach einem Besitzerwechsel sind Sie verpflichtet, sich um die Ummeldung zu kümmern, bevor Sie das Fahrzeug fahren dürfen. Fahren Sie schon, während der alte Fahrzeughalter noch in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, kann es ganz schön Ärger geben – sowohl für den Käufer, als auch für den Verkäufer. Wenn Sie selbst noch nicht versichert sind, oder das Auto noch auf den Verkäufer versichert ist, haben Sie beide Ärger am Hals. Sie müssen einen etwaigen Schaden am Ende gar aus der eigenen Tasche berappen, der Verkäufer könnte, als noch eingetragener Halter, unfreiwillig mitverantwortlich sein.
Bei der Ummeldung nach einem Umzug müssen Sie sich ebenfalls unverzüglich ummelden. Ähnlich wie bei der Adress-Ummeldung können Sie ein Bußgeld auferlegt bekommen, wenn Sie die Adresse nicht schnell genug umtragen lassen – schnell genug heißt bei deutschen Behörden im Normalfall: Innerhalb einer Woche.
Über weitere Fristen können Sie sich bei der KfZ-Auskunft informieren.
Bei Umzug: Kennzeichen behalten, aber trotzdem ummelden
Seit 2015 können bei einem Umzug die Kennzeichen behalten werden, selbst wenn es in einen anderen Landkreis geht. Wie schon früher beim Umzug innerhalb eines Landkreises, müssen Sie aber trotzdem zum Zulassungsamt und Ihre Adresse umtragen lassen.
Sie wollen Ihr Auto nicht selbst ummelden?
Sollten Sie sich den Gang zum Zulassungsamt sparen wollen, können Sie auch einen Zulassungsservice beauftragen, die Formalität für Sie zu übernehmen. Das ist zwar bequemer, kostet aber natürlich Geld – meist um die 10 Euro. Die Ummeldung kann aber auch ohne diese zusätzliche Gebühr ganz schön teuer werden. Neue Fahrzeugpapier kosten etwa 50 Euro, neue Nummernschilder, falls benötigt oder gewünscht, kosten ungefähr 35 Euro, wollen Sie sich ihr Wunschkennzeichen aussuchen, werden weitere 10 Euro fällig.
(Foto: KFZ Zulassungsstelle #141008-svg06 © FM2 / Fotolia.com)