So einfach geht die Rettungsgasse, das kann jeder!
Der ADAC erinnert alle Autofahrer an die Pflicht, bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen, eine Rettungsgasse zu bilden. Die entsprechende Vorschrift der Straßenverkehrsordnung besagt, das die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden ist: Dabei müssen Autos auf dem linken Fahrspur an den linken Fahrbahnrand fahren und die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.