Freie Arztwahl bei MPU - muss ein Autofahrer seinen Führerschein abgeben und hat eine bestandene MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung), landläufig auch als „Idiotentest“ bezeichnet) nachzuweisen, um die Papiere zurückzuerlangen, darf die Behörde ihm nicht vorschreiben, welchen Arzt oder welches Institut er zu konsultieren hat. Er müsse sich lediglich „auf die aufgeführten Gruppierungen von Medizinern verweisen lassen“, so das Verwaltungsgericht Oldenburg.
Der Verkehrssünder könnte allerdings verpflichtet sein, mitzuteilen, von wem er begutachtet werden will. Und das Gericht nannte eine weitere Ausnahme: Sei eine Begutachtung aus sachlichen Erwägungen nur durch einen bestimmten Sachverständigen durchzuführen, wie beispielsweise bei seltenen Krankheiten, müsse sich der Patient an die Vorgabe der Behörde halten (VwG Oldenburg, 7 A 2335/09). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)