Beim Abschluss einer Autoversicherung gilt es einige Punkte zu beachten, die Verbrauchern oft nicht oder nicht ausreichend bekannt sind. Viele Klauseln und Vertragsbedingungen, sind aufgrund des Versicherungsfachchinesisch schwer zu durchblicken, doch in Wirklichkeit sind die wichtigsten Punkte wie Neupreisentschädigung, Mallorca-Police und Allgefahrendeckung schnell erklärt. Die Versicherungsexperten der AllSecur Deutschland AG (www.allsecur.de), klären über die wichtigsten Begriffe auf.
Neupreisentschädigung
Wird diese Klausel eingeschlossen, erhält der Versicherungsnehmer bei Totalschaden des Neuwagens nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den Neupreis des Autos. Das bedeutet, dass man den schnellen Wertverlust eines Neuwagens in den ersten Monaten ohne finanzielle Verluste ausgleichen kann. Die Dauer kann anhand der verschiedenen Angebote am Markt auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Kaufwertentschädigung
Manche Vollkaskovarianten enthalten eine Kaufwertentschädigung, die auf bis zu 24 Monate nach Autokauf abgeschlossen werden kann. Hat der Versicherungsnehmer in dieser Zeit einen Totalschaden, wird nicht nur der Fahrzeugwert zum Zeitpunkt des Unfalls, sondern der komplette Wiederbeschaffungswert zum Datum der Zulassung ausbezahlt.
Werkstattbindung
Von einer Werkstattbindung spricht man, wenn der Versicherer eine Partnerwerkstatt vorgibt, in der das Fahrzeug im Schadenfall reparieren zu lassen ist. Durch den Einschluss dieser Klausel wird die Kaskoversicherung deutlich günstiger. Darüber hinaus gibt es oft kleine Zusatzleistungen wie Hol- und Bringdienst des beschädigten Autos oder den Anspruch auf einen Ersatzwagen.
Zweitwagen
Wenn ein Versicherungsnehmer mehrere Fahrzeuge besitzt lohnt es sich, beim Versicherer nachzufragen, ob die Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse möglich ist, wenn alle Fahrzeuge beim selben Unternehmen versichert werden. Ein höherer Schadenfreiheitsrabatt ist so möglich.
Allgefahrendeckung
Der Autofahrer mit Einschluss dieser Klausel grundsätzlich gegen alle Gefahren geschützt, sofern diese nicht dezidiert ausgenommen sind. Der Versicherungsschutz ist umfangreicher als bei einer Vollkaskoversicherung.
Mallorca-Police
Hinter diesem schillernden Namen verbirgt sich nichts anderes, als eine Zusatzversicherung für Mietwagen im Ausland, die in den meisten deutschen Versicherungen bereits eingeschlossen ist. Sie erhöht die geringen Deckungssummen von Kfz-Haftpflichtversicherungen im Ausland auf heimischen Standard. Der Geltungsbereich ist auf Europa beschränkt. Manche Versicherer bieten aber auch einen nahezu weltweiten Schutz an.
Internationale Versicherungskarte
Umgangssprachlich als "grüne Karte" bezeichnet, dient dieses Dokument zur Vorlage im Ausland, als Nachweis für eine aufrechte Kfz-Haftpflichtversicherung. Innerhalb der EU muss die internationale Versicherungskarte nicht mitgeführt werden, außerhalb der EU sind die Regelungen unterschiedlich, deshalb ist es sinnvoll eine Auskunft vor Reisebeginn einzuholen (hier kostenfrei downloaden)
Ombudsmann
Wenn sich Versicherer und Versicherungsnehmer nicht einigen können, gibt es eine Schlichtungsstelle, die zu vermitteln versucht. Dieser sogenannte Ombudsmann, arbeitet für den Verbraucher kostenlos und tritt ein, nachdem der Versicherer noch einmal die Möglichkeit hatte, seine zu diskutierende Entscheidung zu überprüfen. Entscheidungen des Ombudsmanns sind für den Versicherer bindend, sofern die Schadensummen 10.000 Euro nicht übersteigen.
Ruheversicherung
Wenn zum Beispiel Cabrios und Wohnwägen nicht ganzjährig genutzt werden, besteht die Möglichkeit das Fahrzeug vorübergehend stillzulegen oder Saisonkennzeichen zu beantragen. Für den Ruhezeitraum müssen keine Versicherungsbeiträge bezahlt werden, es besteht aber weiterhin ein Mindestschutz, solange das Fahrzeug unbewegt in einer privaten Garage oder einem abgeschlossenen Hof steht.
GAP-Deckung
"Gap" kommt aus dem Englischen und bedeutet "Lücke". Bei Leasingfahrzeugen und kreditfinanzierten Fahrzeugen bietet diese Versicherung zusätzlichen Schutz, um die finanzielle Lücke, die bei Diebstahl oder Totalschaden entstehen kann, zu begleichen. Wenn die Leasingfirma eine Forderung stellt, die den Wiederbeschaffungswert übersteigt, übernimmt die Gap-Deckung den ausstehenden Restbetrag.