Eine Insassenunfallversicherung zahlt bei bleibenden Personenschäden von Mitfahrenden – unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Dennoch rät Stiftung Warentest in den meisten Fällen davon ab, da viele Risiken bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Trotz rund 4,4 Millionen Verträgen bleibt der tatsächliche Nutzen oft fraglich.
Was leistet eine Insassenunfallversicherung?
Die Versicherung greift bei Personenschäden, die bei einem Verkehrsunfall entstehen – egal ob beim Fahren, Ein- oder Aussteigen, beim Beladen oder bei der Reinigung. Wichtig ist: Der Unfall muss beim rechtmäßigen Gebrauch des Fahrzeugs erfolgen. Bei Vorsatz, Alkoholeinfluss oder Straftaten entfällt der Anspruch.
Leistung und Kosten im Vergleich
Die jährlichen Beiträge liegen meist zwischen 50 und 120 Euro. Dafür bietet sie Schutz bei bleibenden Schäden – auch wenn der Unfallverursacher nicht haftet oder nicht ermittelbar ist.
Typische Fälle, in denen die Insassenunfallversicherung greift:
- Unfallverursacher flüchtet oder ist nicht haftbar.
- Schuldiger ist ein Radfahrer oder Fußgänger ohne Versicherung.
- Unfall im Ausland mit unzureichender Deckung.
- Fahrer verletzt sich selbst beim Unfall.
Sonderfälle: Mietwagen, Carsharing & Mitfahrgelegenheiten
Vor Nutzung solcher Angebote sollte geklärt werden, ob der Versicherungsschutz auch dort greift. Besonders bei Plattformen wie Uber kann es zu Problemen kommen, wenn das Fahrzeug zweckentfremdet genutzt wird.
Varianten und Deckungssummen
Versichert wird nach dem Pauschalsystem (eine Gesamtsumme für alle Mitfahrer) oder dem Platzsystem (individuelle Summen je Platz). Die Deckung variiert je nach Anbieter – von festen Summen bis zu individuell vereinbarter Absicherung.
Alternativen zur Insassenunfallversicherung
Warum häufig nicht nötig?
In vielen Fällen übernimmt die Kfz-Haftpflicht die Entschädigung von Mitfahrern. Der Fahrer selbst ist über seine Kranken- und Rentenversicherung abgesichert. Eine zusätzliche Insassenunfallversicherung ist daher oft überflüssig.
Bessere Alternativen: Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten weitreichenderen Schutz – auch außerhalb des Fahrzeugs. Sie gelten bei Sport, im Haushalt oder bei Krankheit und bieten im Ernstfall eine deutlich höhere finanzielle Absicherung, insbesondere durch Rentenzahlungen bei dauerhafter Berufsunfähigkeit.
