Bild mit Autoreifen entnommen von Autoteiledirekt.de
Bezüglich Ihrer Reifen gibt es wichtige Regeln, die Sie kennen sollten. Im folgenden Artikel diskutieren wir die wichtigsten Vorschriften zu Autoreifen in Deutschland. Dabei gibt es einige Dinge, welche viele Autofahrer glauben, die aber gar nicht zutreffend sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass das deutsche Verkehrsrecht keine strikte Grenze für das Maximalalter von Autoreifen kennt.
Dennoch gibt es gewisse Einschränkungen. So dürfen Ihre Reifen bei einer Hauptuntersuchung (auch als TÜV bekannt, weil diese früher nur vom TÜV durchgeführt werden durfte) maximal 10 Jahre alt sein. Dies gilt jedoch auch nur dann, wenn ihr Zustand mangelfrei ist. So darf beispielsweise die minimale Profiltiefe nicht unterschritten werden und die Reifenlauffläche darf keinesfalls rissig sein.
Dabei beträgt die Minimalreifenprofiltiefe 1,6 Millimeter. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass die meisten Versicherer deutlich höhere Mindestprofiltiefen vorschreiben. Auch Experten raten dazu, Sommerreifen spätestens mit Unterschreitung von 3 Millimetern und Winterreifen unter 4 Millimetern zu erneuern. Dabei ist darauf zu achten, dass immer beide Reifen einer Achse ausgewechselt werden sollten, um eine gleichmäßige Traktion sicherzustellen, was nicht nur die Fahrsicherheit gewährleistet, sondern auch Ihr Differential schont.
Übrigens: Sind Sie mit unpassenden oder nicht mehr als sicher einzustufenden Reifen unterwegs, so kann dies ein erhebliches Bußgeld und sogar Punkte in der Verkehrssünderkartei nach sich ziehen. Bei einem Unfall büßen Sie unter Umständen sogar Ihren Versicherungsschutz ein.
Was gilt in Deutschland bezüglich von Winterreifen?
Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland klare und detaillierte Vorschriften zur Verwendung von Winterreifen. So heißt es nun im Paragraph 2, Absatz 3a der StVO (Straßenverkehrsordnung), dass Winterreifen einzusetzen sind, wenn auf den Straßen mit Eisglätte, Reifglätte, Schneematsch, Glatteis oder Schneeglätte zu rechnen ist. Übersetzt bedeutet dies, dass Sie im Winter stets mit Winterreifen unterwegs sein müssen. Dabei gibt es für Regionen, in denen selten winterliche Straßenverhältnisse herrschen, noch die Möglichkeit, so genannte Ganzjahresreifen (M+S) zu verwenden.
Diese müssen jedoch (wenn Sie nach 2018 verkauft wurden) ein Symbol eines Berges mit Schneeflocke tragen (das so genannte Alpine-Symbol), um auch im Winter gefahren werden zu dürfen. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass es nicht untersagt ist, im Sommer mit Winterreifen unterwegs zu sein; es gibt also keine Sommerreifenpflicht. Dennoch sollten die Reifen für den Winter nicht in den heißen Sommermonaten gefahren werden, weil die dann doch sehr weiche Gummimischung extrem schnell abgenutzt wird.
Darf ich eine beliebige Reifengröße fahren?
Natürlich haben Sie nicht die freie Wahl bei der Reifengröße. Die zulässigen Größen sind in der Regel unter den Ziffern 20 bis 23 bzw. 15.1 und 15.2 zu finden. Dabei sollten Sie jedoch bedenken, dass in diesen Dokumenten nicht immer alle prinzipiell zulässigen Größen angegeben sind. Mehr Aufschluss bietet in der Regel das technische Fahrzeughandbuch. Auch ein Besuch bei Ihrem Fahrzeughändler oder einem Reifenhändler Ihres Vertrauens kann helfen, eine geeignete und auch zulässige Reifengröße für Ihren PKW zu finden.