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Statistisch gesehen ist das Auto das unsicherste Verkehrsmittel, bedenkt man die Anzahl der Unfälle, die jährlich auf deutschen Straßen passieren. Selbstverständlich sind die nicht immer menschlicher Natur, sondern passieren mitunter auch aufgrund von technischem Versagen. Unsicherheit führt leider auch oft zu ungewünschten Ergebnissen, weswegen es mehr sinnvoll ist, sich im Straßenverkehr an die Regeln zu halten und dementsprechend Sicherheit walten zu lassen. Dennoch kann es hin und wieder vorkommen, dass man selbst beim Autofahren in einen Unfall verwickelt wird. Was tun?
Im Falle eines Unfalls ist es sinnvoll, einen Kfz-Gutachter hinzuzuziehen. Was macht ein Kfz Gutachter? Ein sogenannter Kfz-Gutachter, oder auch Kfz Sachverständiger, erstellt, wie der Name schon sagt, ein Unfallgutachten. Hierfür schaut er sich die entstandenen Schäden genau an und achtet darauf, nichts Wichtiges zu übersehen.
Was zählt als Unfall?
Als Unfall kann bereits die Schramme am Auto, neben dem man parken wollte und welches man knapp berührt hat, zählen. Es ist dann zwar kein Unfall mit einem lauten Aufprall, allerdings zählt auch das versicherungstechnisch als Unfall und muss über eine Versicherung abgewickelt werden. Bei der Versicherung besteht dann die Möglichkeit, dass diese erstmal dafür zahlt und man im Jahresbeitrag hochgestuft wird oder man zahlt selber auf einmal. Der Versicherungsklasse passiert dann nichts und man bleibt selbst auf derselben Stufe.
Die Aufgabe eines Unfallgutachters
Ein Kfz Sachverständiger kann beurteilen, welchen Wert ihr Auto noch hat. Er kann außerdem sagen, welchen Wert ihr Auto vor dem Unfall hatte und somit ein viel klareres Ergebnis liefern, als man als Laie mit bloßem Auge erkennen kann. Was zum Beispiel auch noch passieren kann, ist, dass man selber die Schäden, die entstanden sind, nicht erkennt, obwohl man dachte, man hätte alles gesehen. Es kann sein, dass ein kleiner Lackschaden sichtbar ist und darunter noch größere Schäden entstanden sind. Beispielsweise kann sich die Karosserie verzogen haben, was dann wiederum nicht nur ein Schönheitsfehler wäre, sondern auch die Funktion des Autos beeinträchtigen würde.
Geld für das Gutachten wieder bekommen
Nach einem Unfall möchte man natürlich schnell wieder an das Geld kommen, welches für den entstandenen Schaden draufgegangen ist. Wer zahlt denn eigentlich das Gutachten? In der Regel übernimmt die Versicherung der Gegenseite das Gutachten. Hierfür ist allerdings Voraussetzung, dass der Schaden durch die Gegenseite verursacht wurde. Häufig möchte die Gegenseite darauf bestehen, selber einen Gutachter zu stellen, da sie dabei günstiger wegkommt. Das ist in der Regel allerdings nicht durchsetzbar. Die Gegenseite, beziehungsweise ihre Versicherung, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Gutachter verweigern. Dazu zählt zum Beispiel, wenn dieser offensichtlich ungerechtfertigt hohe Kosten veranschlagt.
Wie bekomme ich schnell die entstehenden Kosten zurück
Nehmen wir einmal an, dass ein Unfall trotz aller Vorsicht passiert ist. Es bleibt nun zu überlegen, wie möglichst schnell, entstandene Kosten wieder beglichen werden können. Es sei zunächst dahingestellt, wer den Schaden verursacht hat, beziehungsweise wen die Schuld trifft.
In jedem Fall ist es ratsam, einen Gutachter hinzuzuziehen, um den genauen Schaden festzustellen. Beziehen wir uns zunächst auf einen Sachschaden. Jemand ist Ihnen bei einem Auffahrunfall, beispielsweise hinten aufs Auto aufgefahren und hat somit das Heck Ihres Wagens beschädigt. In einem Fall, in dem nicht klar ist, wer Schuld hat, werden beide Versicherungen mit einbezogen und prüfen zunächst den Fall. Gehen wir einmal davon aus, dass in diesem Fall die Gegenseite die Schuld trägt. Sie sichern also die Unfallstelle ab und wenn Zeugen vorhanden sind, beziehen Sie diese mit ein. Nach dem Ausfüllen des Unfallberichts bleibt zu klären, ob die Polizei gerufen wird oder nicht. Die Polizei klärt nicht die Frage, wer für die Haftung verantwortlich ist. Jedoch, sollte sie gerufen werden, wenn ein Miet- oder Firmenwagen involviert war, die Unfallparteien sich streiten oder wenn eine Person zu Schaden gekommen ist. Bei schwereren Unfällen räumt die Feuerwehr, nachdem die Autos weggeschafft worden sind, auf. Bei kleineren Unfällen sind Sie selber dafür verantwortlich.
Ist ein Schaden an Ihrem Auto entstanden, können Sie sich den Betrag, den die Reparatur kosten würde, auszahlen lassen. Das ist besonders dann von Vorteil, wenn Sie der Schaden nicht stört und es sich nur um einen optischen Schaden handelt. Natürlich haben Sie auch die Option, den Schaden von einer Werkstatt ausbessern zu lassen. Wenn Sie die Kosten geltend machen, können Sie in der Regel Anwaltskosten, Abschleppwagen, Entsorgung, sowie das Gutachten und weitere Pauschalen, erstattet bekommen.
Der Gutachter kann in einigen Fällen auch direkt zu der Unfallstelle kommen und normalerweise ist das Gutachten spätestens nach einigen Tagen fertig.
Dann also sicheres Fahren!