Ausschlaggebend für die Höhe der Kfz-Versicherung ist die Schadenfreiheitsklasse, aus der sich der Schadenfreiheitsrabatt berechnet. Die Schadenfreiheitsklasse dokumentiert die Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre. Versicherungen rechnen diese Jahre in einen prozentualen Rabatt um, der sich direkt auf den Versicherungsbeitrag auswirkt. Wer also lange unfallfrei fährt, zahlt weniger. Dieses System gilt für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, nicht jedoch für die Teilkasko.
Weniger bekannt ist: Die Schadenfreiheitsklasse lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen auf andere Personen übertragen. Wichtig: Es wird lediglich die SF-Klasse übertragen, nicht aber der konkrete Rabattprozentsatz – dieser wird je nach Versicherer individuell berechnet. Wer bei der gleichen Versicherung bleibt, übernimmt meist auch den Rabatt. Bei einem Versicherungswechsel können sich Rabatte und Prozentwerte jedoch ändern.
Voraussetzung für die Übertragung: Regelmäßiges Fahren
Die Person, auf die die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden soll, muss glaubhaft machen, das Fahrzeug regelmäßig genutzt zu haben. Eine Übertragung aus einem auf eine andere Person ausgestellten Vertrag ist nicht zulässig.
Vertragsende beachten
Der Vertrag des Abgebenden darf in der Regel nicht länger als sechs Monate beendet sein. Wurde länger kein Fahrzeug auf die Person versichert, lässt sich der Rabatt erst nach einem Jahr wieder auf eine dritte Person übertragen.
Wie läuft die Übertragung ab?
Ein entsprechender Antrag beim Versicherer ist notwendig. Wer bei seiner bisherigen Versicherung bleibt, hat bessere Chancen. Viele Anbieter stellen zudem Online-Formulare zur Verfügung, mit denen sich eine Anrechnung der Schadenfreiheitsklasse beantragen lässt.
Komplette Übertragung oder Nutzung beim Zweitwagen
Eine vollständige Übertragung bedeutet, dass der bisherige Inhaber die SF-Klasse unwiderruflich verliert. Diese Option wählen meist ältere Fahrer, die nicht mehr aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.
Eine beliebte Lösung für Fahranfänger ist die Anmeldung des Fahrzeugs als Zweitwagen über die Eltern. Zwar sammelt der Fahranfänger dadurch keinen eigenen Rabatt, profitiert aber von einer günstigeren Einstufung über die Schadenfreiheitsklasse der Eltern.