Das Fahrzeug winterfest machen - Winterreifen, Schneeketten und Eiskratzer
Wenn der Wetterdienst wieder einmal winterliche Verhältnisse vorhersagt, sollten einige Dinge beachtet werden, damit es nicht zu unnötigen Strafen kommt. Autofahrer die sich bei Schneefällen und winterlichen Temperaturen auf den Weg machen müssen, sollten sich und Ihr Fahrzeug für diese Situation rüsten. Falls sich der eine oder andere nicht auf diese winterlichen Verhältnisse eingestellt hat, kann es in einem Schadensfall Ärger mit der Versicherung geben.
Für richtige Sichtverhältnisse im Winter sorgen
Vor Antritt der Fahrt sollte das Fahrzeug von Eis und Schnee befreit werden, damit eine freie Sicht gewährleistet ist. Übrigens ist das Warmlaufen lassen des Motors z.B. beim Eis kratzen nicht erlaubt und wird mit eine Geldbuße bestraft. Damit die Sicht nicht während der Fahrt behindert wird, ist es notwendig den Spritzwassertank für die Scheibenwaschanlage zusätzlich mit Frostschutzmittel frostsicher zu befüllen. Andernfalls kann auch hier ein Bußgeld erhoben werden. Wird der Verkehr behindert, aufgrund der schlechten Sicht aus dem Fahrzeug , so ist ebenfalls ein Verwarnungsgeld fällig, sowie ein Punkt in Flensburg
Die richtige Bereifung im Winter
Sind die Straßen verschneit und glatt ist das fahren mit Sommerreifen gefährlich und außerdem nicht mehr erlaubt, denn in Deutschland besteht seit dem 4. Dezember 2010 eine Winterreifenpflicht. Falls das Fahrzeug nicht den Witterungsverhältnissen angepasst ist und man dabei erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld. Falls man dabei auch noch den Verkehr behindert, erhöht sich dieses und nebenbei muss man auch noch mit einen Punkt in Flensburg rechnen. Falls man dann auch noch einen Unfall baut, riskiert man zudem mit einer Falschbereifung seinen Versicherungsschutz.
Schneekettenpflicht
Verkehrsschilder die auf Schneekettenpflicht hinweisen sind zu beachten, wird dies missachtet, kann ein Verwarnungsgeld erhoben werden. Bei Allradangetriebenen Fahrzeugen müssen bei solch einer Pflicht, mindesten beide Reifen einer Antriebsachse, mit Schneeketten ausgestattet sein. Hier erfahren Sie mehr: "Fahren mit Schneeketten".
Verschneite Verkehrsschilder / Verkehrszeichen
Verkehrsschilder die mit Schnee bedeckt sind, haben trotzdem ihre Gültigkeit, wenn diese an der Form erkennbar sind, wie z.B. ein Stop-Schild. Zu diesem Thema haben wir noch mehr Informationen in unserem folgenden Beitrag: "Sichtbarkeitsgrundsatz bei verschneiten Verkehrsschilder".
Tipps:
In den Wintermonaten empfiehlt es sich daher, einen Eiskratzer, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe bzw. Heckscheibe und einen kleinen Besen für das Abkehren von Schnee, im Auto mitzuführen. Ein Türschloßenteiser sollte sich in der Jacke oder der Handtasche befinden. Nicht zu empfehlen ist hingegen bei einem eingefrorenem Schloss den Schlüssel mit einem Feuerzeug heiß zu machen, denn das kann die Elektronik im Schlüssel zerstören. Bei längeren Fahrten mit dem Auto sollte Essen und trinken sowie mehrere warme Decken nicht fehlen. (mk)
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