In Deutschland besteht seit Dezember 2010 eine situative Winterreifenpflicht in der StVO (Straßenverkehrsordnung)! erlaubt sind auch sogenannte Allwetter - Ganzjahresreifen.
Was ist also bei dieser Winterreifenpflicht genau festgelegt?
Der Zeitraum ist nicht klar definiert! Ab wann müssen Winterreifen aufgezogen werden?
Laut § 2 Abs. 3a der StVO besteht diese Winterreifenpflicht unabhängig von der Jahreszeit, daher ist diese sogenannte Pflicht gebunden am Wetter (bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte)! Falls es also einmal vor Oktober zu Schnee oder Eis kommen sollte, müssen dementsprechende Reifen montiert sein, wenn man sein Fahrzeug bei solchen Witterungsverhältnissen bewegen möchte. Wer also zuverlässig solche Fahrten vermeiden kann, darf auch weiterhin im Winter mit Sommerreifen fahren.
Was für Reifen sind im Winter erlaubt?
Erlaubt sind Reifen bei denen das Profil und die Struktur so gemacht sind, dass diese auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften aufweisen als normale Reifen (Sommerreifen). Dazu zählen Winterreifen, sowie Allwetter-bzw. Ganzjahresreifen die eine M+S Kennzeichnung und / oder mit dem Bergpiktogramm Schneeflocke (Schneeflockensympol) versehen sind.
Auch das sollten Sie wissen:
Die Profiltiefe der verwendeten Winterreifen sollten mindestens 4 mm aufweisen und nicht älter als 6 Jahre sein.
Die Kennzeichnug M+S, sowie das Schneeflockensympol garantieren nicht, dass es sich um schneegeeignete Reifen handelt.
Für wen gilt die Winterreifenpflicht?
Die Winterreifenpflicht gilt für folgende Fahrzeuge, wenn sie bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte bewegt werden:
- Pkw
- Lkw
- Omnibusse
- Kräder
Welche Fahrzeuge sind von der Winterpflicht befreit?
- Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge
- bestimmte Einsatzfahrzeuge
- nicht angetriebene Räder von Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2, N3, (Schwere LKW, Busse)
- Ebenfalls ausgenommen von der Winterreifenpflich sind Fahrzeuge, für die es bauartbedingt keine M+S-Reifen gibt. Dazu gehören unter anderen Einsatzfahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Polizei. (Grund dafür ist: daß hier üblicherweise Reifen im Einsatz sind, mit grobstolligen Profil der Lauffläche und des Reifenaufbaus. Diese gelten in diesem Fall als ausreichend für winterliche Verhältnisse. Wichtig: Die Regelung gilt nicht für den Einsatz von grobstolligen Sommerreifen an Geländewagen und Quads.)
Was passiert bei Nichtbeachten der Winterreifenpflicht?
Sollte man mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen unterwegs sein und wird dabei erwischt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 € und mit einem Punkt in Flensburg gerechnet werden. Hat der Fahrer des Fahrzeuges dabei den Verkehr behindert drohen 80 € und 1 Punkt. Verursacht man dabei auch noch einen Unfall, wird zwar die Haftpflichtversicherung für die Schäden am anderen Fahrzeug aufkommen, aber dennoch kann mit einer erheblichen Leistungskürzung bis hin zur völligen Aussetzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit gerechnet werden! Zudem ist hierbei ein Bußgeld von 120€ und einem Punkt in Flensburg fällig.
Warum war eine Neuregelung der Winterreifenpflicht notwendig?
Das Oberlandgericht Oldenburg hatte die bisherige Vorschrift in der StVO für zu ungenau und somit verfassungswidrig eingestuft. Aussagen wie "geeignete Bereifung" waren in der Straßenverkehrsordung eine sehr schwammige Bezeichnung.
Die neue Regelung der Winterreifenpflicht wurde somit klarer und verbindlicher als die bisherige.
Mehr Sicherheit durch die Winterreifenpflicht
Autofahrer werden somit mehr in die Pflicht genommen, im Winter rechtzeitig für eine passende Bereifung zu sorgen und sich auf die Wetterverhältnisse einzustellen. Was wiederum zu mehr Sicherheit im Starßenverkehr beiträgt.
Tipps:
- Rechtzeitiges wechseln der Bereifung (Winterreifen), auch wenn man auf das Fahrzeug bei winterlichen Starßenverhältnissen verzichten kann (-Notfälle-)
- In Regionen wo es nur wenig schneit können Alwetterreifen (Ganzjahresreifen), für Kleinwagen bzw. Stadtwagen eine echte Alternative sein.
Quellen:
de.wikipedia.org/wiki/Winterreifenpflicht#Deutschland
Weitere Artikel zum Thema:
Wintertipps
Reifentipps
Foto: © T. Michel - Fotolia.com