Im Winter sind die Straßen in Deutschland oft mit Schnee, Eis und Glatteis bedeckt, was das Fahren zu einer herausfordernden Aufgabe macht. Aus diesem Grund wurde die situative Winterreifenpflicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingeführt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Seit Dezember 2010 müssen Autofahrer bei winterlichen Bedingungen geeignete Reifen auf ihren Fahrzeugen montiert haben. In diesem Blogbeitrag werden wir die Details dieser Regelung beleuchten und wichtige Informationen bereitstellen, die jeder Fahrzeughalter kennen sollte.
Was ist also bei dieser Winterreifenpflicht genau festgelegt?
Der Zeitraum ist nicht klar definiert! Ab wann müssen Winterreifen aufgezogen werden?
Laut § 2 Abs. 3a der StVO besteht diese Winterreifenpflicht unabhängig von der Jahreszeit. Das bedeutet, dass die Pflicht an die aktuellen Wetterbedingungen gebunden ist. Es reicht aus, wenn es Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte gibt. Daher sollten Autofahrer stets aufmerksam sein und ihre Reifen rechtzeitig wechseln, insbesondere wenn die Wettervorhersage winterliche Bedingungen ankündigt. Wer in der Lage ist, Fahrten bei solchen Bedingungen zu vermeiden, kann weiterhin mit Sommerreifen fahren, sollte jedoch immer die Sicherheit im Auge behalten.
Was für Reifen sind im Winter erlaubt?
Erlaubt sind Reifen, die speziell für winterliche Bedingungen ausgelegt sind. Dazu zählen Winterreifen und Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die entweder mit der M+S-Kennzeichnung oder dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke versehen sind. Diese Reifen sind so konzipiert, dass sie auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften aufweisen als herkömmliche Sommerreifen. Es ist wichtig, die Reifen regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen entsprechen und die Sicherheit auf der Straße gewährleistet ist.
Auch das sollten Sie wissen:
Die Profiltiefe der verwendeten Winterreifen sollte mindestens 4 mm betragen und die Reifen sollten nicht älter als 6 Jahre sein. Reifen, die die Kennzeichnung M+S oder das Schneeflockensymbol tragen, garantieren nicht automatisch, dass es sich um schneegeeignete Reifen handelt. Daher ist es ratsam, sich vor dem Kauf umfassend zu informieren und gegebenenfalls Expertenrat einzuholen.
Für wen gilt die Winterreifenpflicht?
Die Winterreifenpflicht gilt für folgende Fahrzeuge, wenn sie bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte bewegt werden:
- Pkw
- Lkw
- Omnibusse
- Kräder
Welche Fahrzeuge sind von der Winterpflicht befreit?
- Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge
- bestimmte Einsatzfahrzeuge
- nicht angetriebene Räder von Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2, N3 (schwere Lkw, Busse)
- Fahrzeuge, für die es bauartbedingt keine M+S-Reifen gibt, wie etwa Einsatzfahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes. Diese Fahrzeuge sind in der Regel mit speziellen Reifen ausgestattet, die für winterliche Bedingungen ausreichend sind. Wichtig: Die Regelung gilt nicht für den Einsatz von grobstolligen Sommerreifen an Geländewagen und Quads.
Was passiert bei Nichtbeachten der Winterreifenpflicht?
Fährt man mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen und wird dabei erwischt, muss man mit einem Bußgeld von 40 € und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sollte der Fahrer den Verkehr behindern, drohen 80 € und ein Punkt. Im Falle eines Unfalls kann die Haftpflichtversicherung für Schäden am anderen Fahrzeug aufkommen, jedoch kann es zu einer erheblichen Leistungskürzung der Kaskoversicherung bis hin zur vollständigen Aussetzung wegen grober Fahrlässigkeit kommen. In diesem Fall wird zudem ein Bußgeld von 120 € und ein Punkt in Flensburg fällig.
Warum war eine Neuregelung der Winterreifenpflicht notwendig?
Das Oberlandgericht Oldenburg hatte die vorherige Vorschrift als zu ungenau und damit verfassungswidrig eingestuft. Der Begriff "geeignete Bereifung" war in der Straßenverkehrsordnung zu vage. Die neue Regelung zur Winterreifenpflicht ist daher klarer und verbindlicher gestaltet worden, um Missverständnisse zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Mehr Sicherheit durch die Winterreifenpflicht
Durch die Winterreifenpflicht werden Autofahrer stärker in die Verantwortung genommen, im Winter rechtzeitig für eine geeignete Bereifung zu sorgen und sich an die Wetterverhältnisse anzupassen. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit der Fahrer selbst, sondern auch zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer bei und reduziert das Risiko von Unfällen erheblich.
Tipps:
- Rechtzeitiges wechseln der Bereifung (Winterreifen), auch wenn man auf das Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen verzichten kann, ist ratsam, um auf Notfälle vorbereitet zu sein.
- In Regionen, in denen es nur selten schneit, können Allwetterreifen (Ganzjahresreifen) für Kleinwagen oder Stadtwagen eine praktische und kosteneffiziente Alternative darstellen.
Quellen:
de.wikipedia.org/wiki/Winterreifenpflicht#Deutschland
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