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Verkehrunfall im europäischen AuslandVerkehrsunfall im Ausland - Europäisches Unfallprotokoll

Seit 2003 ist die 4te Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie gültig. Auch Nicht-EU-Länder wie Norwegen, Island, die Schweiz oder Liechtenstein haben diese Richtlinie in ein nationales Recht umgesetzt. Jede Autoversicherung muss einen deutschen Beauftragten bestimmen, welcher in beteiligten Ländern einen Verkehrsunfall bearbeitet und auch bei Auszahlungen der Leistungen in Geld behilflich ist.

Um die Anschrift und den Namen des Schadensregulierungsbeauftragten zu ermitteln, muss man als Geschädigter lediglich das Kennzeichen des Unfallgegners kennen. Mit diesem Kfz-Kennzeichen wendet man sich an den Zentralruf der Autoversicherer (Telefonnr.: 0800 25 026). Seit Januar 2007 hilft dieser Zentralruf auch bei Unfällen im Ausland.

Das Wichtigste ist, zuerst den Versicherungsnamen des Unfallgegners zu erfragen. Meist macht es auch Sinn, die Polizei zu benachrichtigen. Auf jeden Fall ist es von großer Wichtigkeit, eine ausreichende Dokumentation zu dem Verkehrsunfall zu liefern.

Unfallprotokolle wichtig im Ausland

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute rät bei einem Autounfall im Ausland allen deutschen Autofahrern die Unfallprotokolle durchschreiben zu lassen. Diese sind Grundlage für mögliche Schadenersatzansprüche.

Das sollten im Unfallprotokoll enthalten sein:

  • Zeit und Ort des Unfalls
  • Anschrift und Namen der Verletzten
  • eventuell Anschrift und Aktenzeichen der zuständigen Polizeibehörde
  • Anschriften und Namen der Unfallzeugen
  • Alle amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Anschrift und Name des Unfallgegners
  • Versicherungsnummer und Versicherer vom Unfallgegner
  • Am Fahrzeug entstandene Schäden
  • Schäden an Sachen und Gegenständen, z.B. Kleidung oder Gepäck
  • Skizze oder Fotos des Unfalls

Europäisches Unfallprotokoll

Am besten eignet sich dazu das europäische „Verkehrsunfallprotokoll“. Diesen Bericht erhält man in allen Sprachen der EU und kann dadurch zusammen mit dem Unfallgegner bearbeitet werden. Ihre Versicherung muss ein Exemplar für Sie parat haben. Optional lässt sich das Unfallprotokoll auch in Internet herunterladen, beispielsweise beim ADAC. Hilfreich für Autofahrer ist außerdem die grüne Versicherungskarte, welche ein Nachweis für diesen Versicherungsschutz ist und damit den Ablauf eines Unfalls im Ausland deutlich vereinfacht.

Beim ADAC findet man auf der Webseite allgemeine Infos zu der Schadensabwicklung nach einem Unfall im Ausland. Es gibt beispielsweise unterschiedliche Schadenmerkblätter, gegliedert nach Ländern.

Ein Regulierungsbeauftragter hat zum Bearbeiten der Schadensmeldung maximal 3 Monate Zeit. Ist diese Frist abgelaufen, tritt die Verkehrsopferhilfe ein. Diese übernimmt dann selbst die Regulierung.

Wichtig Das Recht des Landes, wo sich der Unfall ereignete, ist gültig.
Der Gerichtsstand ist außerdem das Unfallland. Das bedeutet, dass Zeugen, Beweismittel, Anwälte und Gutachter nach dem Recht im Ausland bewertet werden. Gleiches gilt für die Nichterstattung bzw. Erstattung der Kosten zur Beweisführung.

 Fazit: 

Nützliche Links im Netz:

Das europäische Unfallprotokoll in verschiedenen Sprachen findet sich auch auf folgenden Seiten:
https://www.adac.de/infotestrat/unfall-schaeden-und-panne/unfallabwicklung/unfall/schaden-ausland/

 

Weiterführende Artikel zum Thema Unfall:

Unfall Im Ausland: Zentralruf - die Unfallhilfe im Ausland!
Die "Grüne Karte" der Versicherung
Tipps & Hilfestellung bei einem Unfall
Notrufnummern in Europa
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