Autounfall – was tun?
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Ob aus eigener Schuld oder durch äußere Umstände verursacht, ob im In- oder Ausland: Ein Verkehrsunfall ist immer eine unangenehme Angelegenheit, die mit verschiedenen Rechten und Pflichten verbunden ist. Aber mit dem richtigen Verhalten können Sie sich oft einigen Ärger ersparen und die Unfallabwicklung beschleunigen. Hier erfahren Sie, wie Sie sich nach einem Autounfall am besten verhalten sollten.
Was muss ich nach einem Autounfall als Erstes tun?
Unmittelbar nach einem Autounfall ist die Sicherheit aller Unfallbeteiligten am wichtigsten. Sichern Sie also zuerst die Unfallstelle, bevor Sie über andere Formalien nachdenken.
So gehen Sie nach einem Autounfall vor:
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Sichern Sie die Unfallstelle: Schalten Sie sofort den Warnblinker ein und stellen Sie das Warndreieck auf – in einem Abstand von 50 bis 100 Metern. Ziehen Sie auch Ihre Warnweste an, um gut sichtbar zu sein.
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Leisten Sie Erste Hilfe: Wenn nötig, rufen Sie einen Krankenwagen oder suchen Sie nach Personen, die helfen können.
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Dokumentieren Sie den Unfall: Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Fahrzeugen. Notieren Sie auch die Personalien von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben.
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Klären Sie die Situation mit dem Unfallgegner: Sprechen Sie mit dem Unfallgegner und klären Sie, ob die Polizei gerufen werden sollte. Zeigen Sie auf Anfrage auch Ihren Führerschein und Fahrzeugschein.
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Tauschen Sie Daten aus: Es ist wichtig, dass Sie die Kontaktdaten des Unfallgegners notieren und ihm auch Ihre eigenen Daten geben. Dies umfasst Name, Adresse, Telefonnummer und Versicherungsinformationen.
Wenn Sie diese Schritte befolgen, können Sie die Situation nach einem Autounfall besser managen und eine schnelle und effektive Schadenregulierung ermöglichen.
Wann sollte ich nach einem Unfall die Polizei rufen?
Vor allem nach Unfällen mit geringfügigem Schaden stellt sich oft die Frage, ob die Polizei hinzugerufen werden muss.
In folgenden Fällen ist es ratsam, die Polizei zu konsultieren:
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Miet- und Firmenwagen: Wenn Sie einen Mietwagen oder Firmenwagen fahren und in einen Unfall verwickelt sind, müssen Sie die Polizei rufen – unabhängig davon, wie schwer der Unfall ist. Es ist wichtig, dass Sie den Vorfall dokumentieren und den Schaden melden, damit Sie später keine Schwierigkeiten mit der Versicherung haben.
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Größere Sachschäden: Wenn es zu größeren Sachschäden an Fahrzeugen oder auch Gebäuden gekommen ist, sollten Sie auch die Polizei rufen. Auch hier ist es wichtig, den Vorfall zu dokumentieren und den Schaden zu melden. Die Polizei kann Ihnen auch dabei helfen, den Schuldigen zu ermitteln, wenn es Unklarheiten gibt.
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Verletzte: Wenn jemand bei dem Unfall verletzt wurde, sollten Sie auf jeden Fall die Polizei rufen. Die Polizei kann den Unfallort sichern und die Verletzten medizinisch versorgen lassen.
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Streitigkeiten mit dem Gegner: Wenn Sie sich mit dem Gegner streiten oder er Fahrerflucht begangen hat, sollten Sie die Polizei rufen. Die Polizei kann dabei helfen, den Schuldigen zu ermitteln, und dokumentiert den Vorfall.
Die Polizei entscheidet in der Regel nicht, wer für den Schaden aufkommen muss. Es ist auch nicht sinnvoll, mit den Beamten über die Haftungsfrage zu diskutieren. Belasten Sie sich in keinem Fall selbst und geben Sie nur Angaben zur Person und zum Fahrzeug.
Wenn Sie die Polizei rufen müssen, wählen Sie in der Regel die Notrufnummer 110. Wenn es Verletzte oder Tote gibt, sollten Sie auch den Rettungsdienst unter der Nummer 112 anrufen. Wenn es keine Verletzten gibt, können Sie auch die Nummer der nächsten Polizeidienststelle wählen.
Was passiert mit dem kaputten Auto?
Wenn an der Unfallstelle alles geklärt ist, müssen beschädigte Autos weggeräumt werden, damit der Verkehr im Zweifel wieder fließen kann. Falls Ihr Auto nicht mehr fahrbereit ist und abgeschleppt werden muss, stellt sich die Frage, wer die Abschleppkosten übernimmt. Haben Sie keine Schuld an dem Unfall, muss die gegnerische Autoversicherung das Abschleppen in die nächstgelegene Werkstatt bezahlen. Ist der Unfall selbst verschuldet, müssen Sie die Kostenfrage mit Ihrer eigenen Versicherung klären.
Welche Versicherung ist für den Unfall zuständig?
Nach Verlassen der Unfallstelle sollten Sie so schnell wie möglich – am besten innerhalb einer Woche – Ihre Kfz-Versicherung über den Unfall und den entstandenen Schaden informieren. Doch wann ist welche Versicherung zuständig?
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Wenn Sie der Unfallverursacher sind, sollten Sie alsbald Ihre Kfz-Versicherung informieren, die sich um das weitere Vorgehen kümmert und den Schaden abwickelt.
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Sollten Sie nicht der Unfallverursacher sein: Wenn Sie keine Schuld an dem Unfall trifft, sollten Sie zunächst Ihre Versicherung und die des Unfallverursachers über den Autounfall informieren. Die Kfz-Versicherung des Verursachers wird Ihnen die weiteren Schritte zur Schadenregulierung mitteilen. Beim Zentralruf der Autoversicherer können Sie herausfinden, wo der Unfallverursacher versichert ist, sofern Sie dessen Personalien angeben können.
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Falls Sie möglicherweise eine Teilschuld an dem Unfall haben, wird Ihre Kfz-Versicherung sowie die des Unfallgegners den Unfallhergang prüfen. So ist es beispielsweise bei einem Auffahrunfall oft nicht so leicht zu klären, wer Schuld hat. In den meisten Fällen wird die Schuld hier dem hinteren Auto gegeben, das auf das vordere Auto aufgefahren ist. Es kann aber durchaus sein, dass auch dem Vordermann eine Teilschuld zugesprochen wird. Nach der Prüfung durch die Versicherung wird entschieden, wie der Schaden zwischen den Unfallbeteiligten aufgeteilt wird. In Fällen, wo sich die Schuldfrage nicht eindeutig klären lässt, gehen Versicherungen oft von einer Aufteilung im Verhältnis 50:50 aus.
Was tue ich bei einem Autounfall im Ausland?
Vor der Abreise in den Urlaub mit dem Auto ins Ausland denken die meisten Menschen wahrscheinlich nicht unbedingt an mögliche Unfälle. Allerdings ist das Risiko für einen Unfall im Ausland oft höher, da man möglicherweise nicht mit den örtlichen Verkehrsregeln und Fahrweisen vertraut ist. Um im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein, ist es wichtig, vor der Reise die eigenen Versicherungsunterlagen zu überprüfen.
Innerhalb der EU gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland abgeschlossen wurde, auch in anderen Ländern. Dennoch empfiehlt es sich, eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen. Diese ist zwar nicht mehr zwingend vorgeschrieben, enthält jedoch alle wichtigen Informationen zur Kfz-Versicherung und erleichtert eine Schadenabwicklung im Ausland erheblich. Die Grüne Karte ist bei Ihrem Versicherer kostenfrei erhältlich.
Für Reisen im europäischen Ausland sollte auch ein europäischer Unfallbericht mitgeführt werden. Am besten ist es, ein Exemplar in der Sprache des jeweiligen Urlaubslandes mitzunehmen. Der Unfallbericht dient zur Dokumentation von Unfallschäden und erleichtert die Schadenregulierung.
Als Ergänzung zur Kfz-Versicherung bietet sich ein Schutzbrief an. Dieser beinhaltet zusätzliche Unterstützung bei einem Autounfall, wie beispielsweise Pannenhilfe, Abschleppdienst, Ersatzteilversand oder Fahrzeug-Rücktransport. Falls Sie keinen Schutzbrief als Bestandteil Ihrer Autoversicherung haben, kann es sich für eine Auslandsreise lohnen, einen solchen hinzuzufügen.