Was darf die Polizei im Straßenverkehr?
Polizei mit Blaulicht:
Die Polizei hat Sonderrechte wenn diese mit Blaulicht und Sirene (ugs. Martinshorn) unterwegs ist, die Signale dürfen aber nur im Einsatz verwendet werden. Die Sonderrechte sind u.a. über rote Ampeln fahren, gesperrte Kreuzung überfahren, rechts Überholen, Geschwindigkeiten Überschreiten, Vorfahrt missachten, Einbahnstraßen von der falschen Seite einfahren u.v.m.. Eine gesonderte Fahrprüfung ist deshalb vonnöten, denn kommt es zu einem Unfall, wird untersucht ob der Fahrer nicht fahrlässig gehandelt hat und er wird gegebenenfalls haftbar dafür gemacht. Durch die Fahrt mit den Signalen hat die Polizei also auch keinen Freibrief. Ist das Polizeiauto gerade auf dem Weg zu einem Tatort wie z.B. unterwegs zu einer Bank die gerade überfallen wird, kann diese auch nur mit Blaulicht fahren. Kommt es zu solch einem Fall, dass die Polizei im Einsatz hinter einem ist, sollte dann auch der Weg schnellstmöglich freigemacht werden. Hierbei darf es auch zu einer Verletzung der StVO kommen (z.B. rote Ampel überfahren), dabei sollte aber die Uhrzeit, der Ort und das Kennzeichen des Einsatzwagen notiert werden.
Polizei bei der Festnahme:
Die Polizei kann nur eine Festnahme durchführen, wenn Gefahr in Verzug oder der Verdacht einer Straftat im Straßenverkehr besteht. Diese Verdachtsmomenten können z.B. Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt oder Straßenverkehrsgefährdungen sein. Eine Gewahrsam ist aber auch dann nur möglich, wenn die Identität des Täters nicht festgestellt werden kann oder Fluchtgefahr besteht. Die Dauer der Haft darf höchsten bis zum Ablauf des folgenden Tages geschehen, danach muss der Verdächtige dem Haftrichter vorgeführt werden, der dann ein weiteres Urteil beschließen kann. Auch hier verhält sich es so, dass sich niemand selbst belasten muss. Deshalb sollte die Aussage verweigert und der Rat eines Anwaltes eingeholt werden.
Die Geschwindikeitsüberwachung (Blitzen):
Eine Vorgehensweise der Polizei ist es gerne bei einer Tempokontrolle zu fragen: "Können sie sich vorstellen, warum wir Sie angehalten haben?". Am besten wird die Frage mit "Nein" beantwortet, denn wer die Aussage macht: "Weil ich zu schnell gefahren bin" hat eine Tat schon zugegeben. Diese Fragestellung der Polizei ist jedoch so erlaubt und wird als kriminalistische List bezeichnet. War einem die Tat unklar, sollte sich der Ort und das tempobegrenzende Verkehrszeichen (war es gut einsichtig) angesehen werden.
Polizei bei einer Fahrzeugkontrolle:
Das kontrollieren des Fahrers nach Führerschein, Fahrzeugschein und des Personalausweis gehören zu den Aufgaben der Polizei bei einer Verkehrskontrolle. Ob das Fahrzeug verkehrstüchtig ist und der Verkehrssicherheit entspricht (Blinker, Licht, Nummernschild, Reifen, Ladung) sind die weiteren Kontrollpunkte der Polizei. Um die Handlungsfähigkeit des Fahrer zu überprüfen, wird meistens dann auch noch nach dem Verbandkasten bzw. dem Warndreieck gefragt. Bei Verbandkasten ist darauf zu achten, dass dieser nicht abgelaufen ist und die mitzuführenden Verbandsgegenstände komplett sind. Soweit kein weiterer Verdacht besteht, darf die Polizei auch das Fahrzeug nicht weiter durchsuchen. Ein positiver Drogentest gibt allerdings den Verdacht und die Beamten dürfen das Fahrzeug durchsuchen. Das beste Verhalten bei einer Fahrzeugkontrolle ist Ruhe bewahren und freundlich bleiben, das schont die Nerven und verkürzt den Aufenthalt an der Kontrolle.
Der Drogen- bzw. Alkoholtest:
Ein Drogenschnelltest und/oder ein feststellen der Alkoholisierung mit Hilfe eines Promillemessgerät, ist der Polizei nur gestattet wenn ein Verdacht besteht. Diese Tests können aber auch vom Fahrer abgelehnt werden, der Nachteil an der Geschichte ist, dass die Polizei eine Blutprobe machen kann und evtl. dann auch machen wird. Diese Probe muss von einem Richter angeordnet werden, außer es ist Gefahr in Verzug, dann kann auch eine Blutprobe ohne richterlichen Beschluss erfolgen. Der Koordinationstest (Zeigefinger auf die Nase) gehört auch zu den Tests, die die Polizei machen darf, aber auch hier darf dieser verweigert werden. Falls die Frage des Beamte "Haben Sie Alkohol getrunken?" vom Fahrer bestätigt wurde, bleibt dem Polizisten keine andere Möglichkeit als diesen dann pusten zu lassen (testen zu lassen). Beim Verneinen dieser Frage und nach einem positiven Test hinterher, darf es zu keinerlei Nachteilen für den Betroffenen kommen. (mk)
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