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Inhalt VerbandkastenVerbandkasten-Pflicht

Der Verbandkasten (Umgangssprachlich Verbandskasten) oder Erste-Hilfe-Koffer ist in den meisten Staaten der EU mittlerweile zur Pflicht im Straßenverkehr geworden und im Kraftfahrzeug mitzuführen. Der Verbandkasten ist in der EG-Richtlinien 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864 definiert. In Deutschland ist er seit Januar 1971 Pflicht.
Nach §35h Abs. 4 StVZO reicht hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Ersten-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt.

Hinweis: Wer bei einer Polizeikontrolle keinen vorschriftsmäßigen Verbandkasten dabei hat, muß mit einem Bußgeld rechnen. Ebenso stellt dieses bei einer Hauptuntersuchung (TÜV) einen geringen Mangel dar.

Verbandkasten regelmäßig überprüfen (kontrollieren)

Oft liegt der Verbandkasten jahrelang in der Reservemulde oder sonst wo im Auto. Doch reicht einen Erste-Hilfe-Kasten im Auto dabei zu haben alleine nicht aus. Ein Verbandkasten muss auch regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit kontrolliert werden. 
Da es sich bei den Inhalt um Bestandteile handelt, die fast alle ein Verfallsdatum besitzen, ist es aus medizinischer Sicht unbedingt notwendig diese regelmäßig zu aktualisieren. So kann der Klebstoff von Heftpflaster und Wund-Schnellverbänden austrocknen, die "Einmal-Handschuhe" könnten porös werden. Bei älteren Verbandkasten empfiehlt sich der Kauf eines Neuen, da auch inhaltlich Gegenstände fehlen könnten. 

Der Inhalt eines Verbandkasten

Verbandkästen beinhalten Verbandmaterial wie Mullbinden, Wundauflagen, Heftpflaster, etc., aber auch Material zur Leistung von Erster Hilfe, wie Beatmungsmasken, Pinzetten, und Einmalhandschuhe. Darüber hinaus ist oft auch ein Inhaltsverzeichnis vorhanden und eine Erste-Hilfe-Anleitung für Laien. Hier empfiehlt sich jedoch in regelmäßigen Abschnitten einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen, da es auch hier ab und an mal zu Änderungen der Vorgehensweise bei verschiedenen Situationen gibt.

Die Vorschriften über den Inhalt eines Verbandkasten ändern sich immer wieder. Die zurzeit gültige DIN-Norm "13164" für Kraftfahrzeuge ist vom 1. Juli 2000.
Ein Verbandkasten mit älterer DIN-Norm muss nicht sofort ersetzt werden. Sie können diesen weiterhin mitführen, unter der Vorraussetzung dass das Haltbarkeitsdatum noch nicht überschritten wurde. Trotzdem sollte man die Dinge nachrüsten die zur Zeit zum Standart gehören. Ein gutes Beispeil dafür ist die Rettungsdecke, sie soll den Körper eines Unfallopfers vor dem Auskühlung schützen.

Inhaltsübersicht eines Verbandkasten

Derzeitig gültiger Verbandkasten "DIN-Norm 13164" 

  • ein Erste-Hilfe-Broschüre
  • ein Heftpflaster, DIN 13019-A 5 m x 2,5 cm,
  • en Verbandpäckchen, DIN 13151-G
  • zwei Verbandpäckchen nach DIN 13151-M
  • eine Rettungsdecke mit den Maßen 2,10 x 1,60 Meter
  • eine Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
  • 1 Verbandtuch der Größe 40 x 60 cm, DIN 13152-BR
  • 1 Verbandtuch der Größe 60 x 80 cm, DIN 13152-A
  • zwei Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
  • drei Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
  • zwei Dreiecktücher, DIN 13 168-D
  • vier Einmal-Handschuhe, DIN EN 455
  • zwei Feuchttücher zur Reinigung der Haut
  • sechs Kompressen, 10 x10 cm
  • vier Wund-Schnellverbände, DIN 13019-E, 10x6 cm
  • ein Feritpflasterset (14-teilig)
  • ein Verbandpäckchen K
     

Nicht in einen Verbandkasten gehören

In einem Verbandkasten gehören nur festgelegt Artickel der DIN-Norm 13146. Auf keinen Fall sollten Salben, Tabletten oder andere Arzeinmittel mit in den Erste-Hilfe-Koffer verstaut werden, da medikamentöse Behandlungen stets einem Arzt überlassen werden sollte.

Wie sollte ein Verbandkasten verstaut werden?

Der Verbandkasten sollte schnell zugänglich im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden, so dass bei einem Notfall nicht unnötig Zeit beim Suchen verloren geht. Auch sollte er stets vor Staub, Nässe, starke Sonnenbestrahlung, Benzin oder anderen Schmierstoffen geschützt werden.

 

Weitere Informationen und Tipps zum Thema: Mitzuführende Ausrüstungsgegenstände im Fahrzeug

 

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