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Verbandkasten-Pflicht
Der Verbandkasten (umgangssprachlich Verbandskasten) oder Erste-Hilfe-Koffer ist in den meisten EU-Staaten Pflicht im Straßenverkehr und muss im Kraftfahrzeug mitgeführt werden. In Deutschland ist dies seit Januar 1971 gesetzlich vorgeschrieben. Die Regelung basiert auf den EG-Richtlinien 92/58/EWG sowie der ISO-Norm 3864.
Gemäß § 35h Abs. 4 StVZO reicht ein Verbandkasten aus, der den Zweck der Ersten Hilfe ausreichend erfüllt. Ein nicht vorschriftsmäßiger oder fehlender Verbandkasten kann bei einer Polizeikontrolle zu einem Bußgeld führen und bei der Hauptuntersuchung (TÜV) als geringer Mangel eingestuft werden. Für Busse mit mehr als 22 Sitzplätzen ist sogar ein zweiter Erste-Hilfe-Koffer vorgeschrieben.
Warum muss der Verbandkasten kontrolliert werden?
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Ein Erste-Hilfe-Kasten allein reicht nicht aus. Der Verbandkasten muss regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit überprüft werden. Viele Bestandteile besitzen ein Verfallsdatum, und ihre Funktionalität kann mit der Zeit beeinträchtigt werden. Beispielsweise können Klebstoffe von Pflastern austrocknen oder Einmalhandschuhe porös werden. Verbandsmaterialien wie Kompressen und Mullbinden verlieren mit der Zeit ihre Sterilität, wodurch das Risiko besteht, Wunden bei der Verwendung zu kontaminieren. Ein abgelaufenes oder beschädigtes Material kann nicht nur unbrauchbar sein, sondern auch Infektionen verursachen.
Daher ist es wichtig, den Verbandkasten regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf Materialien auszutauschen, um die notwendige Sicherheit und Hygiene zu gewährleisten.
Vorschriften zum Inhalt des Verbandkastens
Der Inhalt eines Verbandkastens ist in der DIN-Norm 13164 definiert. Im Februar 2022 wurde die DIN aktualisiert. Seitdem gehören auch zwei medizinische Masken zum vorgeschriebenen Inhalt. Verbandkästen nach älteren Normen (Januar 1998 und Januar 2014) dürfen weiterhin verwendet werden, solange das Haltbarkeitsdatum der Materialien nicht überschritten ist. Eine Ergänzung mit Masken ist nicht zwingend erforderlich, jedoch empfehlenswert.
Inhalt eines Verbandkastens nach DIN 13164 (Ausgabe Februar 2022):
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- Erste-Hilfe-Broschüre
- Heftpflaster (5 m x 2,5 cm)
- Vier Wund-Schnellverbände (10 cm x 6 cm)
- Zwei Verbandpäckchen (Größe M und G)
- Ein Verbandpäckchen K
- Zwei Gesichtsmasken (mind. Typ 1)
- Verbandtücher (60 x 80 cm)
- Sechs Kompressen (10 x 10 cm)
- Fixierbinden (zwei mit 6 cm Breite, drei mit 8 cm Breite)
- Ein Dreiecktuch
- Eine Rettungsdecke (2,10 x 1,60 m)
- Erste-Hilfe-Schere
- Vier Einmalhandschuhe
- Zwei Feuchttücher zur Hautreinigung
- Fertigpflasterset (14-teilig)
- Augenkompresse
- Fingerkuppenverband
- Kälte-Sofort-Kompresse
- Netzverband
- Fingerling
Tipps zur Pflege und Lagerung
- Lagerung: Der Verbandkasten sollte an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden, um im Notfall schnell griffbereit zu sein. Er muss vor Staub, Nässe, direkter Sonneneinstrahlung und chemischen Substanzen wie Benzin geschützt werden.
- Regelmäßige Kontrolle: Einmal im Jahr sollte der Verbandkasten überprüft werden. Hierbei können auch Inhalte ersetzt werden, deren Haltbarkeitsdatum nähert. Verbrauchte Teile müssen nachgefüllt werden, was in Apotheken problemlos möglich ist.
- Ergänzungen: Es kann sinnvoll sein, ergänzendes Material wie eine Kälte-Sofort-Kompresse oder ein modernes Beatmungshilfsmittel beizufügen.
Was gehört nicht in den Verbandkasten?
Im Verbandkasten sollten keine Salben, Tabletten oder sonstige Arzneimittel enthalten sein, da medikamentöse Behandlungen ausschließlich von einem Arzt vorgenommen werden sollten.
Motorradfahrer und Verbandkasten
Für Motorräder gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, einen Verbandkasten mitzuführen. Dennoch ist es empfehlenswert, in speziellen Kraftradtaschen Verbandsmaterial mitzuführen, da im Notfall auch hier Erste Hilfe geleistet werden muss. Dies gilt auch für einachsige Arbeits- oder Zugmaschinen.
Verbandkasten im Ausland
In vielen europäischen Ländern besteht ebenfalls die Pflicht zur Mitführung eines Verbandkastens. Verbandskästen nach DIN 13164 erfüllen in der Regel die Anforderungen dieser Länder. Besonders bei Mietwagen im Ausland sollte überprüft werden, ob ein Verbandkasten vorhanden ist.
Strafen bei fehlendem oder unvollständigem Verbandkasten
Das Mitführen eines Verbandkastens ist verpflichtend. Wer ohne oder mit unvollständigem Verbandkasten unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld von 5 bis 10 Euro. Ein fehlender oder abgelaufener Verbandkasten wird zudem als Mangel bei der Hauptuntersuchung vermerkt, was zusätzliche Kosten und Aufwand bedeuten kann.
Neuwagen und Verbandkasten
Ob Händler verpflichtet sind, einen Verbandkasten beim Verkauf eines Neuwagens beizulegen, ist nicht eindeutig geregelt. Viele Hersteller bieten ihn jedoch als Standardausstattung an. Der ADAC empfiehlt, direkt nach dem Kauf den Standort des Verbandkastens im Fahrzeug zu überprüfen.
Entsorgung eines abgelaufenen Verbandkastens
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Abgelaufene Verbandkästen können sinnvoll weiterverwendet werden. Einzelne Materialien eignen sich noch für die private Hausapotheke oder können bei Erste-Hilfe-Kursen als Übungsmaterial eingesetzt werden.
Fazit
Ein gut ausgestatteter und regelmäßig überprüfter Verbandskasten kann im Notfall Leben retten. Daher sollte er nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als unverzichtbares Sicherheitsutensil im Auto betrachtet werden. Überprüfen Sie Ihren Verbandkasten regelmäßig und bringen Sie ihn auf den neuesten Stand – für Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen.
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