Wenn man sein altes Auto aufgrund irreparable Schäden oder Mängel verschrotten muss, sollte man sich etwas Zeit nehmen um den richtigen Autoverwerter zu finden. Laut unseren Recherchen gibt es viele Kfz-Verwerter bei denen man nichts bezahlen muss, auch nicht für die Abholung.
Also nicht gleich den erst besten aussuchen, sondern gezielt Anfragen ob die Autoverschrottung etwas kostet. Man sollte sich auch unbedingt bei der gewählten Firma erkundigen, ob es sich um einen anerkannten Verwertungsbetrieb handelt oder ob es eine entsprechende Anerkennung gibt!
Seit dem 1.4.1998 dürfen auszumusternde Fahrzeuge nur noch von einem anerkannten Verwertungsbetrieb oder einer anerkannten Annahmestelle überlassen werden.
Auch gibt es die Möglichkeit sein Altauto über das Internet verschrotten zu lassen, meist werden hierfür keine Kosten verlangt, weder für die Abholung noch für die Entsorgung.
Eine kostenlose Entsorgung von Altautos ist auch durch den Hersteller möglich
Seit dem 01.01.2007 ist es gesetzlich geregelt, dass Hersteller und Importeure verpflichtet sind, Altfahrzeuge ihrer Marke kostenfrei zurüchzunehmen. Solch ein Abwicklung erfolgt meist über die Vertragshändler.
Diese Verpflichtung gilt für Fahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) oder N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 t).
Ausgenommen sind Altfahrzeuge die vorher schon ausgeschlachtet wurden.
Vor der Altfahrzeug-Entsorgung (Verschrottung)
Das Fahrzeug sollte geräumt (nicht mit Müll vollgestopft) sein, da unter Umständen der Verwerter das Fahrzeug so nicht annimmt oder für die Entsorgung des zusätzlichen Mülls diverse Gebühren verlangt.
Des Weiteren müssen Sie das Fahrzeug auf den zuständigen Ämtern abmelden. Der Fahrzeugbrief wird dann dem Autoverwerter ausgehändigt.
Verwertungsnachweis!
Der anerkannte Verwertungsbetrieb (umgangssprachlich auch Schrottplatz genannt) muss Ihnen den notwendigen Verwertungsnachweis ausstellen. Damit belegt man schließlich, dass man sein Auto ordnungsgemäß an eine Entsorgungsstelle abgegeben hat. Achten Sie auch darauf dass alle wichtigen Daten Ihres Fahrzeuge und Ihrer Person, sowie auch die der Verwertungsfirma erfasst sind. Zusätzlich können Sie auch den Kilometerstand notieren. Oft kommt es vor, dass ein Fahrzeug dann trotz Verwertungsauftrag repariert und wieder angemeldet werden. Diese Vorgehnsweise an sich ist nicht verboten, allerdings sollte doch mal etwas mit dem Fahrzeug passieren, wird man als Vorbesitzer eventuell darauf angesprochen. Mit einem korrekten Verwertungsnachweis bleiben alle entstehenden Kosten bei der Firma die Ihr Fahrzeug zur Verwertung (Verschrottung) angenommen hat.
Sigtrix - Fotolia.com
! Alle Angaben ohne Gewähr! meine-auto.info haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben !