Autofahren mit Tieren
Tiere können im Auto zur Gefahr werden. Ungesicherte Katzen oder Hunde können durch Herumtollen nicht nur den Fahrer ablenken und im Ernstfall auch beim Fahren behindern, sondern die Vierbeiner können im Fall eines Unfalls oder nur einer scharfen Bremsung auch zum gefährlichen Geschoss im Inneren des Wagens werden. Wer Tiere sicher im Auto mitnehmen möchte, sollte einige Regeln beachten.
Rechtliche Grundlage
Nicht nur Personen müssen während der Fahrt den Sicherheitsgurt anlegen. Auch Tiere müssen im Fahrzeug entsprechend gesichert werden. Ein Tier einfach nur auf dem Sitz (Beifahrersitz, Rücksitz) zu platzieren, wird als Straftatbestand geahndet.
Hund und andere Haustiere gelten nach dem Gesetz als Ladung, die gem.§ 22 der Straßenverkehrsordnung ausreichend gesichert sein muss. Es drohen Bußgelder und gegebenenfalls Punkte, auch kann es probleme mit der Versicherung geben im Falle eines Unfalls.
Zudem ist nach § 23 StVO der Fahrzeuglenker verantwortlich, dass Ladung und gerade auch Tiere nicht die Sicht und das Gehör behindern.
Wenn Tiere zum gefährlichen Geschoss werden
Ein 20 Kilogramm schwerer Hund beispielsweise entwickelt bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h eine Aufprallwucht von über einer halben Tonne. Tödliche Verletzungen für das Tier und schwere Verletzungen für die Fahrzeuginsassen können die Folge sein.
Tier im Fahrzeug richtig sichern
Tiere gehören im Auto auf keinen Fall auf den Beifahrersitz sondern am besten in den Fonds oder hinter die Rücksitzbank, bei Kombis in den Kofferraum. Für kleine Hunde und Katzen eignet sich nach Ansicht des ADAC am besten eine Transportbox, die in den Fußraum hinter den Fahrer oder Beifahrer gestellt wird. Dadurch kann sie nicht nach vorne katapultiert werden. Auch für größere Tiere sind Transportboxen die beste Wahl. Sie sollten am besten quer zur Fahrtrichtung und direkt an die Sitzlehne in den Laderaum gestellt werden. Zusätzlich sollte zwischen Koffer- und Fahrgastraum ein stabiles Trenngitter eingebaut werden. Abzuraten ist von einem Transport der Box auf dem Rücksitz, selbst wenn diese mit dem Sicherheitsgurt gesichert ist. Bei einem Aufpralltest des ADAC schlug der vierbeinige Dummy durch die Gittertür des Käfigs auf die Rückenlehne des Vordersitzes. Auch die Befestigung des Gurtes hielt den Belastungen nicht stand.
Nicht zu empfehlen ist die Fixierung am Rücksitz mit einem Haltegeschirr. Es ist nicht stabil genug und bietet zu viele Verlagerungsmöglichkeiten. Im ADAC-Test zerbrach der Karabinerverschluss und der Tierdummy schlug wie ein Geschoss in die Lehne des Vordersitzes ein. Bedingt tauglich sind Geschirre mit breiten Gurten und Metallverschlüssen, die das Tier rechts und links am Körper auf dem Sitz festhält. Die Befestigung muss auf jeden Fall an beiden Seiten des Körpers anliegen und sollte so wenig Spiel nach vorne wie möglich aufweisen. Verankert werden muss das Geschirr entweder in den Gurtschlössern oder – falls vorhanden – mit den Isofix-Verbindungen. Grundsätzlich empfiehlt der Automobilclub bei der Kauf Anschaffung von Tiersicherungssystemen auf folgende Prüfzeichen zu achten: ECE R17, ECE R 126 oder DIN 75410-2.
Längere Autofahrten mit Tieren
Grundsätzlich sollten Tiere nie lange alleine im Auto gelassen werden. Bei Hitze ist für ausreichend Kühlung und bei Kälte für Wärme zu sorgen. Wer sein Tier mit auf eine längere Reise nimmt, sollte ihm auf jeden Fall viel frisches Wasser anbieten. Ins Reisegepäck des Tieres gehört ein Schild am Halsband mit Urlaubs- und die Heimatadresse. Damit sich Hund oder Katze auch am Ferienort wohl fühlen, sollten eine gewohnte Decke und das Lieblingsspielzeug ebenfalls nicht fehlen. Bei Hunden sollte auf längeren Fahrten öfter ein Stopp eingelegt werden, damit das Tier etwas Bewegung bekommt.
Auslandreisen mit Tieren
Wer mit Auto und Vierbeiner ins Ausland fährt, der muss nach ADAC-Angaben einige besondere Vorschriften beachten. Bevor es über die Grenze geht, brauchen Hunde und Katzen einen Mikrochip zur Identifizierung, eine Tollwut-Schutzimpfung und einen EU-Heimtierausweis. Statt des Mikrochips ist auch eine Tätowierung erlaubt. Die letzte Tollwut-Impfung muss mindestens 21 Tage und darf höchstens zwölf Monate zurückliegen. Großbritannien, Irland, Schweden und Malta können noch bis Ende 2011 zusätzliche Auflagen wie Bluttests, das Einhalten von Wartefristen oder einen Wurmtest fordern. Den Heimtierausweis, früher bekannt als Tollwut-Impfausweis, stellen Tierärzte aus. Sie stellen auf Wunsch auch eine kleine Reiseapotheke zusammen.
Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische Besonderheiten, die vor der Abreise zu erfragen sind. Für die Schweiz und Liechtenstein genügt jedoch der EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und eingetragener Tollwutimpfung.
Einreisen mit Tieren
Bei der Einreise aus einem EU-Land sowie aus einigen Nicht-EU-Staaten (wie: Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Australien, Neuseeland, USA und Kanada) genügt der Heimtierausweis.
Bei Wiedereinreise aus Ländern ohne gleichgestelltem Tollwutstatus in die EU (Kosovo, Mazedonien, Albanien, Montenegro, Serbien, Türkei, Ägypten, Marokko oder Tunesien), muss noch vor der Abreise in Deutschland einen Tollwut-Antikörpertest bei seinem Tier durchführen lassen. Dieser Test darf frühestens 30 Tage nach der Impfung erfolgen.
Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass einige europäische Länder die Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verbieten. Dazu zählen unter anderem Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Malta, Norwegen und Ungarn. In Ländern wie Österreich, Spanien, Italien, Kroatien und Bulgarien besteht für diese Tiere Leinen-, teilweise auch Maulkorbzwang. (ar/jri)
Von Jens Riedel
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