Nach einer Panne oder einem kleinen Unfall bleibt immer die Frage „Selber oder abschleppen lassen“. Doch beim Abschleppen mit Stange oder Seil ist einiges zu beachten. Hier in diesem Artikel wollen wir Ihnen in knappen Stichpunkten Tipps für eine mögliche Situation geben.
Grundsätzlich gilt: nur Fahrzeuge, die nicht mehr aus eigener Kraft bewegt werden können, dürfen auch abgeschleppt werden. Motorräder – auch solche mit Beiwagen, dürfen generell nicht abgeschleppt werden!
Bei einer Panne sollten Sie als Erstes den Ort des Geschehens absichern. Dieses tun Sie, indem Sie die Warnblinkanlage am Fahrzeug einschalten und das Warndreieck richtig aufstellen (Abstand: Autobahn - 200 bis 400 m, Landstraße - 100 m, Innerorts - 50 m). In manchen europäischen Ländern ist das Aufstellen von zwei Warndreiecken nötig! Dabei nicht vergessen eine Warnweste anzuziehen, diese ist in vielen Ländern ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben, in Deutschland gibt es die Warnwestenpflicht seit 01.07.2014.
Der nächste Schritt ist das Anbringen einer Abschleppstange oder Abschleppseil. Diese dürfen nur an die dafür vorgesehene Hacken bzw. Ösen befestigt werden. Falls keine Vorrichtung auffindbar ist, kann die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeuges weiterhelfen – bei neueren Fahrzeugen liegt die Abschleppöse meist unter einer Abdeckung und/oder kann angeschraubt werden.
Beim Abschleppvorgang gilt:
Beim abzuschleppen den Fahrzeug den Gang herausnehmen, Warnblinklicht einschalten (auch das ziehende Fahrzeug) und Zündschlüssel einstecken und auf "Entriegelung oder auch Zündung" drehen. Das ist notwendig, da das Lenkradschloss bei einem Abbiegevorgang einrasten würde und dies unweigerlich zu einem weiteren Unfall führen würde.
Bei einer Panne auf der Autobahn gilt, diese mit der nächsten Ausfahrt zu verlassen, auch wenn der Weg zum Zielort über die Landstraße weiter ist. Des Weiteren darf die vorgeschriebene Abschleppgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden.
Abschleppen von Unfallfahrzeugen
Generell gilt: Bei einem Unfall, indem das Fahrzeug beträchtlichen Schaden aufweist, einen Abschleppservice (Abschleppwagen) zu verwenden. Bei leichteren Unfällen kann auch privat abgeschleppt werden.
Schäden, bei denen ein Abschleppdienst beauftragt werden muss!
- Lose Teile - Falls die Gefahr besteht, dass Kfz-Teile durch den Transport herabfallen und so den nachfolgenden oder entgegenkommenden Verkehr gefährden könnten, sollte ein Abschleppdienst beauftragt werden.
- Sind die Bremsen, die Lenkung, Räder, Reifen oder auch die Beleuchtung „Warnblinker“ nicht mehr funktionsfähig – muss ein Abschleppdienst gerufen werden.
Tipp: Schleppen Sie ein Unfallfahrzeug nur ab, wen Sie sicher sind, dass keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht!
Häufige Fragen übers Abschleppen eines Autos:
Darf ich ein Fahrzeug auf der Autobahn abschleppen?
- Ja Sie dürfen, müssen die Autobahn aber auf jeden Fall mit der nächsten Ausfahrt verlassen. Ansonsten schreibt der Gesetzgeber vor, den kürzesten Weg zur Werkstatt zu nehmen.
Muss der Abzuschleppende einen Führerschein besitzen?
- Nein – die Person, die im abgeschleppten Fahrzeug sitzt, braucht – im Gegensatz zum ziehenden – keinen Führerschein. Zwischen Abschleppen, womit ein nicht fahrbereites Fahrzeug gemeint ist und Schleppen ein fahrbereites Fahrzeug wird klar unterschieden.
Was ist besser, Abschleppstange oder Abschleppseil?
- Die Abschleppstange ist eindeutig die bessere Wahl, da eine starre Verbindung besteht und somit das Risiko eines Auffahrunfall bei einem plötzlichen Bremsvorgang so gut wie nicht vorhanden ist.
Hinweis: Abschleppseile sind generell nur bis 4 Tonnen zugelassen, was darüber hinaus geht, darf nur noch mit der Abschleppstange gezogen werden – auch dann, wenn das Seil theoretisch mehr Tonnen ziehen könnte
Ein Fahrzeug Abschleppen – zusammengefasste Punkte, die es zu beachten gilt:
- Zugkraft des ziehenden und Gesamtgewicht des zu ziehenden Fahrzeuges überprüfen
- Abschleppseil oder Abschleppstange vorschriftsmäßig befestigen (Abschleppseil max. Länge 8 Meter)
- Warnblinker bei beiden Fahrzeugen einschalten
- Gang beim Abzuschleppenden Fahrzeug herausnehmen (bei Automatikgetriebe auf „N“ stellen)
- Zündschlüssel beim Abzuschleppenden hereinstecken und auf Entriegelung bzw. Zündung drehen
- Ein Verständigungssignal ausmachen (z. B. zweimal kurz Lichthupe – Anhalten)
- Kurze Wege (bei Autobahnen – nächste Ausfahrt verlassen / kürzesten Weg zur nächsten Werkstatt)
- Maximale zulässige Abschleppgeschwindigkeit ist 50 km/h
Achtung: Nicht in allen europäischen Ländern ist ein „privates-Abschleppmanöver“ erlaubt. So ist z. B. in Spanien das „private“ Abschleppen generell verboten und kann mit hohen Bußgeldern belegt werden.
Foto: ExQuisine – Fotolia.com
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