Wer sich ein neues Auto kaufen möchte, der steht zunächst vor der Frage: Privatkauf oder Kauf vom Autohändler? Immer mehr entscheiden sich hier für den Kauf von Privat. Schließlich besteht hier großes Einsparpotential hinsichtlich des Kaufpreises im Vergleich zum klassischen Autohändler. Doch sollte beim Kauf von Privat auch ein Kaufvertrag angefertigt werden? Und worauf sollte hier besonders geachtet werden?
Autokauf von Privat - Der Kaufvertrag
Grundsätzlich gibt es bei dieser Form von Kaufvertrag keine gesetzlich festgelegte Norm, die beim Aufsetzen beachtet werden muss. Trotzdem sollten Käufer hier unbedingt auf einen Kaufvertrag bestehen, um wichtige Details schriftlich abzuklären. Schließlich sichert ein Kaufvertrag nicht nur den Käufer ab, sondern auch den Verkäufer. Beachtet werden sollte aber, dass im Kaufvertrag nicht zwingend ein Recht auf Rückgabe oder Gewährleistung enthalten sein muss. Der Verkäufer muss diese Positionen trotzdem in seinem Kaufvertrag ausschließen.
Wenn das nicht der Fall ist, dann wird dem Käufer ein 14-tägiges Rückgaberecht eingeräumt. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Haftung. Bei einem Autokauf von Privat gilt immer, dass man das Auto so kauft, wie gesehen beziehungsweise Probe gefahren hat. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht hier nicht. Außer der Verkäufer hat bestimmte Eigenschaften des Autos besonders hervorgehoben und mündlich oder schriftlich zugesichert.
In jedem Fall muss der Käufer diese Zusagen, in Form eines Schriftstückes oder anhand von Zeugen nachweisen, wenn es zu Streitigkeiten kommen sollte. Ist das nicht möglich, besteht keine Gewährleistung. Weitere nützliche Informationen bezüglich der inhaltlichen Aspekte beim Kaufvertrag gibt es bei allen großen Autoverkaufsportalen und bei Automobilclubs. Zudem gibt es dort ein großes Angebot an privaten Autoverkäufern.
Worauf Käufer beim Autokauf von Privat noch achten sollten
Damit schon im Vorfeld böse Überraschungen vermieden werden, sollten Käufer eines Gebrauchtwagens von Privat ein paar Punkte beachten. Bei der Begutachtung des Autos sollte eine zweite Person dabei sein, damit ein Zeuge vorhanden ist, falls es im Nachhinein zu Problemen kommt. Eine Probefahrt ist ebenfalls zwingend anzuraten.
Des Weiteren sollten die Personalien des Verkäufers überprüft werden. Handelt es sich beim Verkäufer nicht um den Eigentümer des Autos, dann wird eine schriftliche Vollmacht benötigt. Auch die TÜV- und Fahrzeugpapiere sollten im Vorfeld gründlich überprüft werden. Im Kaufvertrag müssen außerdem das Zubehör und eventuelle Zusatzausstattungen erwähnt werden. Ganz wichtig: Beim Kauf geht die vorhandene Kfz-Versicherung auf den Käufer über.
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass erhebliche Sachmängel vorhanden sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn enorme Mängel im Bereich der Sicherheit bestehen, dann besteht die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das ist auch dann der Fall, wenn sich später herausstellt, dass es sich beim Auto um einen Unfallwagen handelt, obwohl der Käufer das Gegenteil behauptet hat. Ist das der Fall muss der Verkäufer den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
Alles in allem sollten Käufer beim Privatkauf eines Autos eine genaue Begutachtung durchführen am besten zusammen mit einer zweiten Person, die Fahrzeugpapiere ausführlich studieren und auf die Formulierung des Kaufvertrages achten.
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