meine-auto.info
Der Ratgeber für Autofahrer

Erkundigen Sie sich auch über den Steigungsgrad der Berge, die Sie befahren wollen. Das ist wichtig, falls Sie mit Gespann (z.B. Wohnwagen) unterwegs sind. Ab 18 Grad Steigung ist bei den meisten Fahrzeugen schluß. Ist das der Fall, müssen Sie eine entsprechende Ausweichroute mit weniger Steigung wählen. Des Weiteren sollten Sie sich über eine mögliche Kettenpflicht erkundigen, wobei bei Reisezielen die über Gebirge mit winterlichen Verhältnissen führen, Schneeketten und Winterreifen immer zur festen Ausrüstung gehören.

Fahrtipps: Beim befahren von Gefällen auf die Bremsen achten

Auf die Bremsen achten! - Bei extremen Steigungen oder Gefällen wird ihr Fahrzeug besonders gefordert und bei falscher Handhabung kann dies leicht zu einem Unfall führen. Fahren in den Bergen bedeutet für den Fahrer konzentrierte Aufmerksamkeit. Beim Befahren eines Gefälles ist darauf zu achten, dass die Bremse durch die dauerhafte Belastung nicht heiß läuft und ihren Dienst versagt. Legen Sie einen passenden Gang ein (am besten den gleichen Gang nutzen, den Sie auch für Bergauffahrten nehmen würden) und lassen so den Motor mitbremsen, das schont die "Fußbremse" und verhindert das Verglasen der Bremsklötze und somit den Totalausfall der Bremse. Beim Fahren mit Automatikgetriebe, wird empfohlen ein bis zwei Gänge manuell runter zu schalten.

Bergstrecken erhöhen den Kraftstoffverbrauch

Rechtzeitig Tanken! - Der überaus hohe Spritverbrauch bei starken und eventuell kurvenreichen Steigungen, machen es notwendig rechtzeitig an das Tanken zu denken. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich unmittelbar vor dem Gebirge noch zu tanken, da dort eher selten Tankstellen zu finden sind. Auch sollten Sie vorher den Ölstand kontrollieren, bei Gefälle erhöht sich der Ölverbrauch!

Vorfahrtsrecht auf Bergstraßen
Wer hat Vorfahrt, wenn sich zwei Fahrzeuge auf einer schmalen schneebedeckter Bergstraße begegnen? Diese Frage wird sich der eine oder andere Autofahrer schon mal gestellt haben.

Klassische Alpenlädern geltende Bestimmungen:

Deutschland - Österreich:
In diesen Ländern ist der Vorrang auf Bergstraßen nicht ausdrücklich geregelt, deshalb darf weder der bergauf noch der talwärts Fahrende auf ein Vorfahrtsrecht pochen. Hier gilt die Regel: Es macht derjenige Platz, dem es aufgrund der örtlichen Verhältnissen sowie der Fahrzeugröße am leichtesten fällt. 

Frankreich - Schweiz
Nach dem Straßenverkehrsrecht beider Länder, hat, bei gleichartigen Fahrzeugtypen, der bergauf fahrende den Vorrang. Jedoch muss der tallfahrende hierbei nicht zurücksetzen, wenn der Gegenverkehr sich näher an einer Ausweichstelle befindet. Generell ist jedoch geregelt, das leichtere Fahrzeuge den schwereren ausweichen. Zudem haben in der Schweitz, Post- und Linienbusse auf den Berg-Poststraßen (zu erkennen an dem Posthornsymbol) generell Vorfahrt.

Italien
nach italienischen Recht haben generell Linienbusse auf Pass und Bergstraßen das Vorrecht, egal von welcher Richtung sie kommen.

Tipp:
Der Klügere gibt nach! - Falls Sie als "unerfahrener" Fahrer eine Kolonne anführen oder vielleicht mit Anhänger unterwegs sind, lassen Sie doch den "schnelleren" nachfolgenden Verkehr bei passender Gelgenheit vorbeiziehen. Im allgemeinen gilt, Drängler vorbeizulassen anstatt unvernünftig schnell zu fahren - das schont die Nerven. 

 

Weitere Wintertipps

Foto: Bürstner

 

! Alle Angaben ohne Gewähr! meine-auto.info haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben !