Immer mehr deutsche Autofahrer setzen eine sogenannte Dashcam ein: In Russland zählt die Dashcam schon zur normalen Autoausstattung, wie bei uns das Duftbäumchen. Dort werden diese Dashcams hauptsächlich im Fahrzeugen montiert um sich selbst zu schützen. Diese Video-Aufzeichnungen dienen in Russland, bei einem Unfall als Beweismittel, die vor Gericht zugelassen sind.
Was ist eine Dashcam und was können sie?
Eine Dashcam (oder Autokamera, Carcam, Unfallkamera, Russen-Kamera) ist eine kleine Videokamera, die einfach an der Windschutzscheibe oder dem Innenspiegel angebracht wird. Über ein Kabel oder einen Akku wird sie mit Strom versorgt. Die Aufnahmen werden auf einer Speicherkarte gesichert.
Videos bis in Full HD-Qualität sind möglich, ebenso gibt es sie mit einen GPS – Modul und G-Sensor, sowie mit Nachtsicht oder Bewegungserkennung. Auch verfügen diese Dashcams über ein eingebautes Mikrofon.
GPS-Modul
Das GPS (Global Positioning System oder Globales Positionsbestimmungssystem) schreibt die genaue Position des Autos in eine Datei. Hinterher kann so nachgesehen werden, wo man mit dem Auto gefahren ist, auf welchem Höhenmeter und wie schnell man war.
G-Sensor
Der G-Sensor ist ein Beschleunigungssensor. Dieser Sensor misst in der Dashcam eine Geschwindigkeitsab- bzw. zunahme. Bei einer starken Bremsung z.B. kann das Video in besserer Qualität oder mit mehr Bilder pro Sekunde aufgenommen werden. So lassen sich bei einem Unfall mehrere Details erkennen.
Nachtsicht
Die Nachtsichtfunktion bietet eine bessere Sicht bei Nacht. Dazu hat diese Dashcam eine Infrarot-LED eingebaut. Diese leuchtet den vorderen Teil der Straße aus. Das Licht ist für Menschen unsichtbar, da es im Bereich einer Wellenlänge von 700 nm bis 1000 nm ausgestrahlt wird. Die Dashcam fängt das Licht ein und sorgt somit für eine akzeptable Aufnahme.
Bewegungserkennung
Die Bewegungserkennung sorgt für eine kurze Aufnahme, wenn das Auto geparkt wird und eine Person vor das Auto läuft. Mithilfe dieser Funktion lassen sich z.B. Einbrecher aufnehmen.
Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?
Grundsätzlich ja, allerdings mit datenschutzrechtlichen Einschränkungen. Meist sind auf den Aufnahmen ja andere Verkehrsteilnehmer und amtliche Kennzeichen zu sehen. Wer diese Aufnahmen ins Internet, z.B. Youtube stellt, ohne Personen oder Nummernschilder unkenntlich zu machen, verstößt gegen den Datenschutz. Im Klartext: Wer mit der Dashcam Verstöße anderer aufnehmen und zur Anzeige bringen will, verstößt selbst gegen geltendes Recht.
Grundsätzlich sind Aufnahmen in landschaftlich schöner Umgebung für private Zwecke auch dann erlaubt, wenn darauf andere Personen oder Nummernschilder zu erkennen sind. Heikel wird es dann, wenn mit der Dashcam das Ziel verfolgt wird, mögliche Unfälle zu dokumentieren und Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Dazu gibt es unterschiedliche Gerichtsurteile.
Die obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden verbieten offiziell den Einsatz der Dashcams, soweit deren Verwendung nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt.
Dashcam zur Beweisführung bei Unfällen
Viele Autofahrer erhoffen sich durch das Aufzeichnen von Videos während der Fahrt eine Verbesserung der Beweisführung im Falle eines Unfalls oder möchten verkehrswidriges Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zur Anzeige bringen. Doch Vorsicht - solche Aufzeichnungen können als Beweismittel auch gegen den Fahrer verwendet werden.
Leider entscheiden die Richter im Einzelfall ob ein Video einer Dashcam als Beweismittel benutzt werden darf. Fakt ist jedoch, dass die Kamera die ganze Fahrt laufen muss und nicht kurz vor dem Unfall eingeschaltet werden darf. Prinzipiell sind jedoch Videoaufnahmen zur Strafverfolgung nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen. Wer mit der Dashcam Verstöße anderer aufnehmen und zur Anzeige bringen will, verstößt gegen geltendes Recht.
Fazit:
Die Verwendung von Mini-Videokameras (sog. Dashcams) im öffentlichen Verkehrsraum ist in Deutschland rechtlich umstritten.
Gerade die Frage ob Aufnahmen in einem Unfallprozess als Beweismittel zugelassen werden, kann zur Zeit nicht klar beantwortet werden. Darüber kann das jeweilige Gericht von Fall zu Fall entscheiden.
Dashcam in Bayern
Erstes Bundesland verbietet Dashcam-Videos!
Wer Dashcam-Videos des Straßenverkehrs ins Internet stellt oder Behörden (Polizei) übergibt, verstößt gegen den Datenschutz. Und das kann – vorerst zumindest in Bayern – sehr teuer werden (bis zu 300.000 Euro Strafe).
Die bayerische Datenschutzaufsicht reagierte damit auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach von Mitte August 2014. Darin hieß es: Videos vom Verkehrsgeschehen dürften nicht mit der Absicht gedreht werden, sie später in Internetportalen wie Youtube oder Facebook hochzuladen sowie Dritter der Polizei zu übermitteln. Schließlich ließen sich die gefilmten Personen leicht identifizieren. Heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter seien nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht zulässig.
Der Einsatz von Dashcams im Ausland
Anders als in Deutschland sind im Fahrzeug installierte Dashcams in Ländern wie Belgien, Luxemburg und Portugal ausdrücklich untersagt. In Schweden und in der Schweiz wird von einer Verwendung solch einer Dashcam abgeraten, da dort erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bestehen. In Österreich droht laut ADAC sogar ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, sowie die Beschlagnahmung der Kamera.
Erlaubt ist der Einsatz von Dashcams dagegen in den Niederlanden, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien, Malta, Norwegen, Serbien und Bosnien-Herzegowina.
In Russland sind Dashcams besonders beliebt. Dort werden überwiegend die Kameras in Fahrzeugen installiert um sich juristisch abzusichern.
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