Achtung bei Steinschlagreparatur
Ein Steinschlagschaden an der Windschutzscheibe ist schnell passiert. Deshalb werben einige Firmen damit, dass die Windschutzscheibe bei ihnen innerhalb von wenigen Minuten wieder wie neu ist. Selbst Kosten für so eine Reparatur würden nicht anfallen. Firmen die oft auf großen Parkplätzen vor Baumärkten oder Supermärkten zu finden sind, aber auch vereinzelt Werkstätten, werben mit diesen Slogan. Bei einer Sachgemäßen Steinschlagreparatur ist dies sicherlich auch zutreffend, aber genau hier ist auch Vorsicht geboten!
Leider kommt es immer wieder vor, das Verbraucher hinterher Ärger haben. Einige Steinschlagreparaturen sind nicht ordnungsgemäß ausgeführt, unnötig oder dürften erst gar nicht repariert werden. Eine abgeplatzte Stelle an der Windschutzscheibe zählt nicht als Riss und die Kosten werden von der Versicherung nicht übernommen, im Falle einer Repatur bleibt der Kunde dann auf seinen Kosten sitzen. Des weiteren sind Glasreparaturen an der Windschutzscheibe nicht immer zulässig. Ist der Steinschlagschaden größer als eine 2 Euro Münze, unter 10 cm vom Glasrand entfernt oder befindet er sich im Sichtbereich des Fahrers, so muss die Scheibe erneuert werden.
Fliegende Händler vor Bau- und Supermärkten haben eine Masche die denen von Drückerkolonen fast gleicht. Einige dieser Händler versprechen dem Kunden dass die Kosten für die Steinschlagreparatur komplett von der Kasko-Versicherung übernommen werden, selbst bei einer ausgemachten Selbstbeteiligung. Die Übernahme der Kosten (teilweise auch die der Selbstbeteiligung) durch die Versicherung wird nur dann übernommen, wenn der Schaden vor der eigentlichen Reparatur ordnungsgemäß gemeldet wurde. Besteht im Versicherungsvertrag sogar eine Werkstattbindung wird auch hier der Schaden nur übernommen, wenn er in einer Vertragswerkstatt beseitigt wird. Deshalb ist es wichtig sich vorab bei einem Steinschlag zu informieren.
Bei den sogenannten fliegenden Händlern besteht außerdem ein erhöhtes Risiko mangelhafter Qualität der verrichteten Arbeit. Ein Autofahrer benötigt gute und einwandfreie Sicht auf die Fahrbahn, deshalb dürfen keine Glasreparaturen innerhalb des Sichtbereiches erfolgen, da es später an der oder den ausgebesserten Stellen zu Veränderung kommt. Das Licht an der Stelle wird anders von der Glasscheibe gebrochen und kann den Fahrer somit blenden, dadurch entsteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Die unzulässige Steinschlagreparatur wird jedoch meistens erst bei der nächsten Hauptuntersuchung vom Prüfer bemerkt. Eine Reklamation ist dann bei z.B. den fliegenden Händlern sehr schwierig und die Windschutzscheibe muss dann doch noch getauscht werden.
Info:
Der Sichtbereich des Fahrer ist ca. 30 cm Breit und befindet sich über dem Mittelpunkt des Lenkrades.
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Wartung und Pflege: Steinschlag