Wichtige Regelungen beim Autofahren in Europa
Der Sommer ist nicht mehr weit, die Urlaubszeit ist in Sicht. Viele haben eine Reise in das Ausland gebucht, sie reisen individuell mit dem Auto oder mieten vor Ort ein Auto an, um die Gegend zu erkunden. Wer während des Urlaubs mit dem Auto unterwegs ist, sollte daran denken, dass in manchen europäischen Ländern härtere Regelungen gelten als in Deutschland. Diese Regelungen betreffen vor allem die Maut-Gebühren, die Geschwindigkeit und den Genuss von Alkohol.
Mautgebühren
In Deutschland müssen Autofahrer bei der Benutzung von Tunnel, Brücken und Autobahnen keine Mautgebühren bezahlen, das betrifft nicht nur deutsche Autofahrer, sondern auch Ausländer, die sich dienstlich oder im Urlaub in Deutschland aufhalten. Im europäischen Ausland gelten jedoch ganz andere Regelungen, denn in vielen Ländern sind Mautgebühren zu entrichten. Über die Mautgebühr hinaus, die bereits für die Autobahnbenutzung ziemlich hoch ist, wird für die Benutzung von Brücken, Tunneln und im Stadtverkehr in vielen Ländern noch eine Sondermaut erhoben, beispielsweise in Italien, Frankreich, Spanien, der Schweiz und in Österreich. Gemessen an den Verbrauchskosten können die Preise für Sondermauten durchaus mit den Kosten für Kraftstoffverbrauch auf 100 Kilometer verglichen werden.
Die Bezahlung der Mautgebühren ist je nach Land unterschiedlich geregelt, so muss man in einigen Ländern bereits an der Grenze eine Vignette kaufen. Das ist beispielsweise in Tschechien, in der Slowakei, in Österreich, der Schweiz und in Slowenien erforderlich. In Tschechien bekommt man Tagestickets, während in der Schweiz nur Jahres-Vignetten verkauft werden. Vor allem dann, wenn man nur einmal im Jahr in die Schweiz reist oder die Schweiz für die Durchreise nutzt, ist das ein teures Vergnügen. Dennoch sollte man die Kosten für das Jahresticket bezahlen, denn wird man dabei erwischt ohne Vignette zu fahren, wird das richtig teuer, man riskiert eine saftige Geldstrafe.
Geschwindigkeit
Auf Autobahnen gilt in Deutschland eine Richtgeschwindigkeit; innerhalb von Ortschaften und auf Landstraßen gilt ein strenges Tempolimit. Überschreitet man dieses Limit um 20 bis 30 km/h, so sind die Geldstrafen dafür vergleichsweise niedrig. Die Regeln im Ausland sind bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wesentlich strenger, vor allem wenn man seinen Urlaub in Skandinavien verbringen will. In Schweden muss man bei derartigen Überschreitungen mit Geldstrafen ab 270 Euro rechnen, noch strenger wird es in Norwegen, denn Geldstrafen ab 430 Euro sind keine Seltenheit. In der Schweiz sieht das nicht viel anders aus, denn dort wird sehr genau gemessen. Bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von nur 1 km/h wird eine Geldstrafe von ca 20,00 € erhoben.
Das Tempolimit ist in diesen Ländern streng geregelt, man sollte sich konsequent daran halten, wenn man keine Geldstrafen riskieren will. Nicht immer wird man gleich vor Ort angehalten und zur Kasse gebeten. Das bedeutet allerdings nicht, dass man im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung davongekommen ist, denn seit dem 01.10.2010 ist ein Vollstreckungsabkommen in Kraft getreten, das die EU-weite Vollstreckung von Geldbußen ermöglicht. Das heißt im Klartext: Verkehrsverstöße, die im Ausland aktenkundig werden, können und werden vom deutschen Staat im Rahmen der Amtshilfe vollstreckt. Allerdings muss niemand, der im Ausland die Geschwindigkeit überschritten hat, befürchten, seinen Führerschein entzogen zu bekommen. Die Strafe beschränkt sich nur auf Bußgelder.
Alkoholgenuss
Nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland müssen Autofahrer mit harten Strafen rechnen, wenn sie beim Fahren unter Alkoholeinfluss erwischt werden. Aus diesem Grunde sollte man sich bereits vor dem Urlaub im jeweiligen Land mit den dort geltenden Promillegrenzen vertraut machen. Für Fahranfänger gilt in Deutschland sowie auch in vielen anderen europäischen Ländern, die Null-Promille-Grenze. Überschreitet man die geltende Promillegrenze, so muss man in einigen Ländern mit harten Strafen rechnen. Eine Gefängnisstrafe droht z.B. in Schweden und in Spanien, wenn man mit 1,2 Promille oder mehr unterwegs ist. Verweigert man einen Alkoholtest der Polizei, so kann man, unabhängig davon ob man Alkohol getrunken hat, bereits gleich vor Ort festgenommen werden.
Ähnlich streng ist es in Italien, denn bei einem Blutalkoholgehalt von 1,5 Promille oder mehr, kann das Fahrzeug von der Polizei eingezogen und sogar enteignet werden sofern es Eigentum des Fahrers ist. Fährt man nach Frankreich oder nutzt man das Land für eine Durchreise, so ist es seit dem seit 2012 Pflicht, einen Alkoholtest bei sich zu führen. Diese Regelung soll die Autofahrer dazu bringen, nach Alkoholgenuss zu testen, ob sie sich noch ans Steuer setzen dürfen.
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(c) Diese Grafik wurde von Leihwagenversicherung.de zur Verfügung gestellt!
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