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Verkehrsunfall und was zu beachten gilt!Verkehrsunfall und was nun? Was muss nach einem Unfall für die Schadensregulierung beachtet werden!


Nun ist es passiert, es gab einen Autounfall. Und...was ist jetzt genau zu beachten? Unser Ratgeber "Was ist nach einem Autounfall zu beachten" soll verschieden Tipps geben, die bei der Schadensregulierung helfen und vereinfachen können. Damit es später keine Probleme mit der Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung gibt und um einen dadurch viel Ärger zu erspart. Deshalb legen wir diese Tipps und Verhaltensregeln einem nahe, gerade bei einem unverschuldetem Verkehrsunfall.

Liegt ein sogenannter Bagatellschaden vor (Instandsetzungskosten in Höhe von 500€ bis 1000€) langt es meistens aus, einen Kostenvoranschlag von einer Fachwerkstatt als Schadensnachweis erstellen zu lassen. Bei einem Schaden der diese Summer übersteigt, ist es ratsam einen Sachverständiger hinzu zuziehen. Dieser Sachverständiger kann vom Geschädigten durchaus selbst bestimmt und frei gewählt werden, auch wenn die gegnerische Partei (meistens eine Versicherung) schon vorab einen Sachverständiger beauftragt hat. Die Kosten für das Sachgutachten sind erstattungspflichtig und müssen immer übernommen werden.

Durch eine richtige und komplette Beweisaufnahme des Unfallschadens und der Schadenshöhe wird gewährleistet das dem Geschädigten die kompletten und zustehenden Ansprüche des Schadens erstattet werden. Eine Aufnahme und Sicherung der Schadenshöhe (bei Anerkennung) reguliert den Vollständigen Schaden. Die Dauer wie lange das Fahrzeug seinem Besitzer fehlen wird kann durch eine genaue Schadensaufnahme ebenfalls eingeschätzt werden, um spätere Probleme z.B. über die Dauer einer Mietwagen Nutzung oder des Nutzungsausfall zu vermeiden. Würde sich nach der Reparatur Ärger mit der ausführenden Firma (die den Schaden reguliert hat) ergeben, so werden die als Beweis im Gutachten aufgenommen Angaben auch hier Verwendung heran gezogen.

Bei einem Verkauf des Fahrzeuges mit repariertem Unfallschaden (Unfallwagen) besteht eine Offenbarungspflicht gegenüber dem Käufer oder Interessenten. In diesem Fall kann der genaue Schaden bzw. der Umfang des Schadens mit dem erstelltem Schadensgutachten und einer Bebildern dargestellt werden.

Wenn ein Fahrzeug ein Unfallfahrzeug ist, fällt auch deshalb dessen Marktwert. Dieser Verlust sollte mit einem Wertminderungsanspruch ausgeglichen werden, hierzu ist es aber zwingend notwendig, das ein unabhängiger Sachverständiger aus dem KFZ-Bereich ein Gutachten erstellt. Ohne diesem Schadensgutachten kann kein Anspruch auf Wertminderung gestellt oder beantragt werden und der Geschädigte würde so auf evtl. mehrere hundert oder sogar tausende Euro verzichten.

Die Reparaturkosten kann sich der Geschädigte vom Verursacher oder dessen Versicherung genauso auch ausbezahlen lassen. Die Grundlage für die Höhe der Reparaturkosten ist auch hier wieder das Schadensgutachten. Dies Abrechnungsmethode wird als "fiktive Abrechnung" bezeichnet.

Eine Werkstattpflicht für die Reparatur des Unfallwagens besteht in keinster weise. Einige Versicherungen versuchen hier jedoch einen ihrer Werkstattpartner vorzuschlagen. Es ist aber nicht erforderlich diesen Vorschlag anzunehmen. Die Schadensbeseitigung darf deshalb in jeder Werkstatt "seines Vertrauens" erledigt und beseitigt werden.

Während der Instandsetzung des Unfallfahrzeuges hat der Geschädigte ein Recht auf einen Mietwagen, solange das Fahrzeug nicht zur Verfügung steht. Die Größe bzw. die Fahrzeugkategorie entscheidet sich nach dem eigenen Fahrzeug und wird dementsprechend ein gruppiert. Falls der Unfallgeschädigte keinen Mietwagen in Anspruch nehmen möchte, kann dieser auch eine "Nutzungsausfallendschädigung" verlangen. Die Höhe der Entschädigung bzw. die Einstufung des Fahrzeuges wird durch den unabhängigen KFZ-Sachverständigen vorgenommen.

Ein unabhängiger Schadensgutachter sollte ausgewählt werdenDie gegnerische Versicherung schlägt meistens eine Regulierung und Abwicklung vor. Bei Annahme von diesem Angebot der Versicherung wird allerdings der unabhängiger Sachverständiger umgangen statt dessen wird eine von der Versicherung betriebenen Schadensmanagementstelle eingesetzt. Der Vorschlag muss deshalb nicht angenommen werden und ist völlig Freiwillig. Um sicher zu gehen, das ein Gutachten unabhängig erstellt wird, sollte die Abwicklung des Unfallschadens nicht aus den Händen gegeben werden.

Ein Anwalt kann zusätzlich als Rechtsbeistand in Anspruch genommen werden ohne das es für den Geschädigte zu Kosten kommt. Das Anwaltshonorar muss von der gegnerische Versicherung übernommen und erstattet werden.

Ein Schadensgutachten von einem unabhängigen Gutachter gibt selbst auch der gegnerischen Versicherung eine Sicherheit gegenüber unzutreffenden Schadensersatzleistungen, damit diese von unnötigen Kosten bewahrt wird.

Im Falle eines Unfalls mit einem Ausländischen Verkehrsteilnehmer ist zu beachten das die Daten von der sogenannten "grünen Karte" mit Aufgenommen werden. Diese Karte hilft zur Schadensregulierung mit Ausländischen Versicherungen.(mk)

 

 

 

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