Unfall Im Ausland: Zentralruf - die Unfallhilfe im Ausland!
Jedes Jahr fahren rund die Hälfte aller deutschen Urlauber mit dem Auto oder dem Wohnmobil in die Ferien. Daher ist es ratsam, sich vor Reiseantritt erst einmal über Schilder, Regeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Sitten im Straßenverkehr des jeweiligen Urlaubslandes zu informieren. Sollte es dennoch zu einem Verkehrsunfall im Ausland kommen, findet man Hilfe bei der zentralen Notrufnummer der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0180/25026 (pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz).
Der Zentralruf der Autoversicherer ist ein gemeinsamer Service aller deutschen Autoversicherer, der dank einer EU-Richtlinie seit 2003 dem Versicherungsnehmer bei Unfällen im Ausland zur Seite steht. Durch zuständige Schadenregulierungsbeauftragte, die jeder europäische Versicherer in allen EU-Mitgliedsländern hat, wird die Regulierung von Verkehrsunfällen schnell und unkompliziert geregelt.
Verständigungsschwierigkeiten, jede Menge Papierkrieg und juristischer Beistand gehören somit der Vergangenheit an.
Ist jemand zum Beispiel in Italien zum Opfer eines Verkehrsunfalls geworden, kann sich der Geschädigte von Deutschland aus bei dem Zentralruf erkundigen, wer der Beauftragte der italienischen Versicherung ist. Die Mitarbeiter vom Zentralruf stellen, soweit die ausländische Versicherung bekannt ist, den Kontakt zu dem zuständigen Beauftragten her.
Sollte die ausländische Versicherung jedoch nicht bekannt sein, ist es wichtig, das Kennzeichen des Unfallverursachers, den Unfalltag, sowie den Unfallort zu kennen, um den ausländischen Beauftragten ermitteln zu können.
Daher sollte der Geschädigte darauf achten, den Unfall so genau wie möglich aufzuzeichnen und eventuell mit Fotos festzuhalten, um die Schadensregulierung von Deutschland aus problemlos einzuleiten. Eine große Hilfe hierbei ist der Europäische Unfallbericht, da er die Protokollierung des Unfalls in mehreren Sprachen gewährleistet. Diesen erhalten Autofahrer kostenlos bei ihrer Kfz-Versicherung. Ist der Unfallbericht komplett ausgefüllt, mit allen Versicherungsdaten und dem Unfallhergang, wird er von allen Beteiligten unterschrieben. Diese Unterschrift kann keine nachteiligen Folgen haben und auch nicht als Schuldanerkennung geltend gemacht werden.
Die ausländische Versicherung hat ab Schadenmeldung eine dreimonatige Frist, um sich bei dem Geschädigten zu melden und die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
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Weitere Tipps findet man unter der Internetadresse:
Die Deutschen Versicherer
www.gdv.de
Der Ratgeber „Ein Autounfall, was tun?“ der deutschen Versicherer kann hier kostenlos heruntergeladen werden:
www.gdv.de/Downloads/Homepage/EAWT_2008.pdf
Über eine Datenbank können Geschädigte jetzt nicht nur über den Zentralruf der Autoversicherer, sondern zusätzlich auch über das Internet schnell Hilfe bekomme!
www.verkehrsopferhilfe.de
Das europäische Unfallprotokoll in verschiedenen Sprachen findet sich auch auf folgenden Seiten:
http://zeichnen.unfallskizze.de
https://www.adac-shop.de/Reiseliteratur/ADAC-Europaeischer-Unfallbericht-2012.html
Weitere Seiten mit dem Thema "Unfall" finden Sie hier:
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