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Die Grüne Karte der Versicherung  E-Mail

Die Grüne-Karte der VersicherungNach dem Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung werden einem von der Versicherung die Unterlagen zu geschickt. In diesen Unterlagen befindet sich ein Dokument mit dem offiziellen Namen "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", die Bezeichnung "Grüne Karte" ist hingegen besser bekannt. Diese Grüne Karte dient zur Bescheinigung im Ausland dazu, dass der Verschicherungsschutz der Haftpflichtversicherung mit den Bestimmungen des Einreiselandes besteht.

Bei einem Unfall im Ausland werden mit der Karte wichtige Fahrzeugdaten getauscht. Bei einen entstandenen Schaden wird der Fall über einen Regulierungshilfe im Gastland geregelt. Kommt es in Deutschland mit einem Ausländischen Fahrer und Fahrzeug zu einem Unfall, so wird der Schaden genauso über die Grüne Karte und eine Regulierungshilfe geregelt, so dass der Schaden dann nach deutschem Recht abgewickelt wird ohne einen direkten persönlichen Kontakt mit der Ausländischen Versicherung.

Die Regulierungshilfe in Deutschland ist "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." oder übers Internet zu erreichen unter gruene-karte.de. Dabei ist nicht zu vergessen, dass z.B. Anhänger selbst Versichert sind und einen eigenen Grüne Karte besitzen, dies bedeutet bei einem Schaden wird auch diese Karte mit getauscht, damit die Schadensersatzansprüche gelten gemacht werden können.

Die Grundlage für dieses Versicherungssystem wurde 1949 in London festgelegt und 1974 erweitert. Mittlerweile ist es innerhalb der EU keine Vorschrift mehr und auch nicht mehr erforderlich die Grüne Karte mit zuführen, danke des Kennzeichen-Abkommens. Es empfiehlt sich die Karte aber dennoch dabei zu haben, denn durch sie ergibt sich eine schnellere und einfachere Unfallabwicklung. In einigen Ländern ist jedoch die "Grüne Karte" weiterhin Pflicht bei der Einreise, diese Länder sind: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Iran, Israel, Lettland, Malta, Marokko, Moldawien, Montenegro, Mazedonien, Serbien, Rumänien, Tunesien und Türkei. Wer aber sicher gehen möchte kann sich gerne bei dem Verein "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." oder bei einer der Automobilclubs erkundigen. (mk)

 

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Themenverwandte und weiterführende Weblinks:
Regulierungshilfe in Deutschland: www.gruene-karte.de
Broschüre „Ein Autounfall, was tun?“:
www.gdv.de/Downloads/Homepage/EAWT_2008.pdf


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